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Ab 2021: Solidaritätszuschlag entfällt schrittweise
Künftig entfällt der Solidaritätszuschlag für die große Mehrheit derer, die ihn heute zahlen. Die Bundesregierung hatte eine Regelung auf den Weg gebracht, die die Steuerzahler um fast elf Milliarden Euro im Jahr entlastet.
Der Bundestag hat dafür am 14. November 2019 grünes Licht gegeben. Das Gesetz sieht vor, die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag „in einem ersten Entlastungsschritt“ ab dem Jahr 2021 deutlich anzuheben. Dadurch wird für 90 Prozent der heutigen Soli-Zahler die Abgabe komplett entfallen.
Niedrigere und mittlere Einkommen werden zuerst berücksichtigt. Durch den schrittweisen Abbau mittels einer Anhebung der Freigrenze soll der Verteilung der Steuerlast nach der Leistungsfähigkeit in besonderem Maße Rechnung getragen werden. Hierbei seien sozialstaatliche Erwägungen maßgebend, da höhere Einkommen einer stärkeren Besteuerung unterliegen sollten als niedrigere Einkommen. Die Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte rechtfertigte es auch, einen Teil der Einkommensteuerpflichtigen nicht zu erfassen. Der Bundesrat hat das Gesetz am 29. November 2019 gebilligt.