Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen für die Anzeigenpublikation im LSWB-Magazin

  • Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. § 305b BGB bleibt unberührt. Die Auctores GmbH wird im Folgenden „Verlag“ genannt.

  • „Anzeigenauftrag“ im Sinne dieser Bedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.

  • Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen in der Druckschrift wird nur gewährleistet, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in den bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll und dies vom Verlag schriftlich bestätigt worden ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

  • Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

  • Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch rechtsverbindlich bestätigte Aufträge – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen, wenn sie gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen, ihre Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist oder sie die wirtschaftlichen Interessen des Herausgebers tangieren. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntniserlangung des Ablehnungsgrundes mitgeteilt.

  • Für die rechtzeitige Lieferung (entsprechend dem geltenden Terminplan) des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für die gebuchte Zeitschrift übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

  • Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, die Kosten für die Differenz zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu tragen. Die Kostentragung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

    Der Verlag ist bei verschuldetem unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige verpflichtet, in der nächsten Ausgabe der Zeitschrift nachzubessern. Kommt der Verlag dieser Verpflichtung nicht in der nächsten Ausgabe nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder bei erheblichen Mängeln Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.

    Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

    Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

    Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.

    Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Verlag nur bis zur Höhe des Auftragswerts.

    Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Verlags. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Verlag ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.

  • Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

    • Dieser Haftungsausschluss gilt nicht:
      • für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
      • für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden, auch wenn die Pflichtverletzung auf entsprechend schuldhaftem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.

    • Der Verlag haftet ferner:
      • bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

    • Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Auftraggeber vertrauen dürfen. Eine Haftung insoweit ist auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

    • Der Verlag haftet schließlich:
      • bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware sowie
      • bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

    • Im Übrigen ist die Haftung des Verlages ausgeschlossen. Das gilt auch für die Haftung für eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Vertriebssystems; die Datenkommunikation über das Internet kann auch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden.

  • Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist schriftlich mitgeteilt werden.

  • Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

  • Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist vereinbart ist.

  • Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten zu zahlen. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
    • Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  • Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

  • Sämtliche vom Auftraggeber mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnr., Bankverbindung, Kreditkartennr.) werden vom Verlag ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und gespeichert.

    Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses vonnöten sind, werden – etwa zur Zustellung von Waren an die vom Auftraggeber angegebene Adresse - ausschließlich zur Abwicklung der mit dem Verlag abgeschlossenen Verträge erhoben und verwendet und dürfen zur weiteren Pflege der Kundenbeziehung herangezogen werden, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht.

  • Alle Geschäftsbedingungen, die den Bereich Druckunterlagen oder Probeabzüge betreffen, gelten auch für per Fernübertragung übermittelte oder auf Datenträgern zur Verfügung gestellte digitale Datensätze.

  • Erfüllungsort ist Sitz des Verlags. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen der Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Besondere Geschäftsbedingungen des Verlages

  1. Bei Anzeigenaufgabe werden die Anzeigentexte mit der geschäftsüblichen Sorgfalt des Verlages geprüft. Unabhängig haftet der Auftraggeber in vollem Umfang, insbesondere bei Irreführung und Täuschung des Verlages, sowie für die Verletzung der Rechte Dritter, auch im Fall leichtester Fahrlässigkeit. Mit Auftragserteilung übernimmt der Auftraggeber unter Verzicht auf jedwede Einrede oder Einwendung die Verpflichtung, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, nach Maßgabe des zu diesem Zeitpunkt gültigen Anzeigentarifes. Die sich auf Behauptung der veröffentlichten und durch ihn veranlassten Anzeige bezieht.

  2. Der Auftraggeber haftet allein und vollumfänglich für Inhalt und rechtliche Zulässigkeit des von ihm zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Materials in Wort und Bild. Der Auftraggeber stellt den Verlag vollumfänglich frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie jedweden Verstößen aus Urheberrechtsverstößen und Copyright-Verletzungen, die dem Verlag durch die Durchführung des Auftrages, auch trotz Sistierung erwachsen sollten. Seitens des Verlages besteht keine Verpflichtung Aufträge und Insertionen hinsichtlich der Verletzung von Rechten Dritter zu überprüfen. Sofern sistierte Anzeigen erscheinen sollten, erwächst dem Auftraggeber hieraus kein Anspruch gegen den Verlag.

  3. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. In diesem Fall ist der Verlag berechtigt, entstandene Satzkosten in Rechnung zu stellen.

  4. Der Verlag haftete nicht für höhere Gewalt, Naturkatastrophen oder die Folgen von Arbeitskampfmaßnahmen. In diesen Fällen wird der Verlag von seinen Erfüllungspflichten oder Schadensersatzansprüchen entbunden.

  5. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Neumarkt. Im Übrigen gilt die Formulierung in Ziffer XVI dieser AGB.

Schlussbestimmung

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

(Stand 11/2020)