LSWB-Präsident Manfred F. Klar

LSWB-Präsident Manfred F. Klar

Bericht aus dem Präsidium

Qualität sichern gegen Beschuss aus der EU

Von Manfred F. Klar, LSWB-Präsident

Wir Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als Angehörige der Freien Berufe gehören zu einer Berufsgruppe, die nicht nur ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor ist, sondern auch existentielle Bedeutung für unser Gesellschafts- und Wertesystem hat: Die qualifizierte, steuerliche Fachberatung ist eng verknüpft mit einem besonderen Vertrauensverhältnis zu unseren Mandanten und einem hohen Maß an Integrität, Verantwortungsbewusstsein und Leistungsbereitschaft. Grundwerte, die auch im Spannungsfeld sich permanent ändernder Rahmenbedingungen fest im Berufsbild und Selbstverständnis verankert sind.

Diese Grundwerte sollen massiv beschnitten werden. Die größte Gefahr für unser höchstes Gut droht derzeit aus den europäischen Institutionen. Das Verständnis für einen verkammerten Beruf, für die qualitativ hochwertige Arbeit eines Steuerberaters ist hier kaum vorhanden. Ganz im Gegenteil: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer werden unter Generalverdacht gestellt, aktiv bei illegaler Steuergestaltung mitzuhelfen. Setzt sich die europäische Kommission hier durch, ist die Zukunft unseres Berufs – wie wir ihn kennen – mehr als gefährdet.

Höchste Priorität hat daher für den LSWB die Durchsetzung der Interessen des Berufsstands auf europäischer Ebene. Die Europäische Kommission sieht Regulierungen von Berufsgruppen als Hindernis für den Binnenmarkt an. Daraus resultieren regelmäßig Forderungen nach dem Abbau von Berufsregeln. Die Argumentationen der EU-Kommission: Deregulierungsmaßnahmen sorgen für geringere Preise, höheren Konsum und bessere Beschäftigung.

Unsere beruflichen Regeln erfüllen aber eine wichtige Funktion bei der Sicherung des Verbraucherschutzes, der Dienstleistungsqualität sowie der Sicherstellung eines funktionierenden Steuersystems. Deregulierungsmaßnahmen können wir nicht akzeptieren. Hier gibt es für den Berufsstand keine Kompromisse und die angeblich „möglichen“ ökonomischen Effekte existieren nicht!

Weitere, wichtige Themen, die den Verband derzeit bewegen, sind: Die nationale Anzeigepflicht für Steuergestaltungen: Vermischungen von legalen Steuergestaltungsmodellen und den Machenschaften à la Panama oder Cum-Ex sind politisch immer noch en vogue, da sie populistisch ausgeschlachtet werden können. Wir warnen vor einem Generalverdacht. Über 99,9 Prozent der Steuerpflichtigen und ihre Berater sind nicht in kritische oder gar illegale Modelle involviert. Selbst die größten Befürworter von Anzeigepflichten können bisher keinen substanziellen Beleg dafür vorlegen, dass deren Einführung Steuerumgehungen verhindert. Sie würde aber das berufsständische Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Mandant zerstören. Daher lehnen wir jede Anzeigepflicht strikt ab. Sie sorgt lediglich für einen riesigen bürokratischen Aufwand und totale Unsicherheit.

Der Abschlussbericht des TAX 3-Ausschusses suggeriert darüber hinaus weitere mögliche Verfehlungen. Dort heißt es verallgemeinernd, dass „Intermediäre bei der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung eine gewichtige Rolle spielen“. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer werden als Mittäter dargestellt. Weiter heißt es, dass die „berufliche Verschwiegenheit nicht als Deckmantel für kriminelle Machenschaften“ entfremdet werden darf. Nur damit wir uns richtig verstehen: Derzeit liegen den deutschen Strafverfolgungsbehörden keine Kenntnisse vor, dass Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Geldwäschehandlungen oder Terrorismusfinanzierung involviert sind oder entsprechende Verfahren gegen sie laufen. Die Aussagen über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als Strippenzieher in der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind nicht nur in politischer und rechtlicher Hinsicht höchst bedenklich, sondern auch schlichtweg falsch.

Die berufliche Verschwiegenheit ist wesentlicher Teil der sogenannten Whistleblower-Richtlinie. Mitte April hat das Europaparlament die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, verabschiedet.

Damit ist nun die letzte Hürde für einen europaweit einheitlichen Schutz von Hinweisgebern genommen. Die Einführung ist ein wichtiger Schritt für den Schutz von Whistleblowern, allerdings – aus rechtsstaatlicher und berufsrechtlicher Sicht – hebelt die Richtlinie die Verschwiegenheitspflichten von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern aus. Der Text schafft zwar bewusst eine Ausnahme für anwaltliche und ärztliche Verschwiegenheitspflichten, aber auf europäischer Ebene wird immer noch unterschieden zwischen diesen beiden und den Verschwiegenheitspflichten von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Hier muss dringend nachgebessert werden.

Unsere Zielsetzung ist klar und denkbar einfach: Die Gleichbehandlung wie im nationalen Recht! Keine Unterschiede zwischen der Verschwiegenheitspflicht von Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Wir arbeiten daran bei den entsprechenden Stellen.