Steuerberaterplattform: digitale Kommunikation mit Finanzgerichten
Ab dem 1. Januar 2023 ist der Berufsstand verpflichtet, das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) einzurichten sowie Schriftsätze, Anträge und Erklärungen elektronisch an die Finanzgerichte zu verschicken. Für den Nachrichtenversand aus dem beSt ist eine Authentifizierung notwendig. Diese erfolgt mittels Online-Ausweis, eines hochsicheren Identifizierungs- und Authentifizierungsmediums mit eID-Funktion. Damit wird sichergestellt, dass nur beSt-Inhaber oder eine vertretungsberechtigte Person einer Berufsausübungsgesellschaft die Nachrichten versenden können.
Das bedeutet aber nicht, dass Berufsangehörige ihren persönlichen Online-Ausweis an Mitarbeiter weitergeben oder mehr Aufgaben übernehmen müssen: Im digitalen Kanzleiprozess speichern Angestellte die Dokumente ab und erzeugen so – ähnlich dem Erstellen einer E-Mail – einen Nachrichtenentwurf im beSt-Client. Dies kann entweder die beSt-Integration einer Fachsoftware sein oder der von der Bundessteuerberaterkammer zur Verfügung gestellte Basis-Client.
Der Nachrichtenentwurf wird im entsprechenden Entwurfsordner abgelegt. Für keinen dieser Vorgänge wird der Online-Ausweis benötigt. Im Anschluss können Berufsangehörige alle Entwürfe sichten und die gewünschten für den Versand markieren. Danach lösen sie persönlich den Versand dieser Nachrichten aus und bestätigen es durch den einmaligen Einsatz des Online-Ausweises. Die Authentifizierung mit dem Online-Ausweis übernimmt damit die Funktion der Unterschrift. So ist sichergestellt, dass der Online-Ausweis zu keinem Zeitpunkt aus den Händen gegeben werden muss. Im Rahmen des digitalen Versands der Nachrichten entsteht automatisch eine Versanddokumentation, die nicht nur den Versand, sondern sogar den Eingang der Nachricht dokumentiert.
Weitere Informationen und ein Video zur Steuerberaterplattform finden Sie hier: www.lswb.bayern/steuerberaterplattform