Foto:Emongrapic/adobe stock

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Private Fremdwährungskonten

Die nächste Nacherklärungswelle rollt an

Von Dr. Rolf Müller, RA/StB/WP, Gründer der fintegra Unternehmensgruppe

„Die Geschichte wiederholt sich“, ein Satz, der oft Mark Twain zugeschrieben wird, trifft auch auf das deutsche Steuerrecht zu. Immer wieder zeigen sich die gleichen Muster: Steuerpflichtige erklären Einkünfte nicht – sei es aus Unkenntnis oder dem Irrglauben, dass die Finanzverwaltung diese nicht überprüfen könne. Doch neue gesetzliche Regelungen und technische Entwicklungen sorgen dafür, dass diese Sachverhalte aufgedeckt und in einer Welle von Nacherklärungen enden. So aktuell im Bereich Kryptowährungen. Jetzt geraten Währungsgewinne auf privaten Fremdwährungskonten ins Visier der Finanzverwaltung.

Ignoranz. Irrtum. Informationsmangel.

Diese drei Faktoren führten dazu, dass viele steuerpflichtige Gewinne aus Fremdwährungskonten nicht erklärten, obwohl sie immer steuerpflichtig waren: Gewinne aus dem Umtausch von Fremdwährungen unterlagen stets der Spekulationsbesteuerung gemäß § 23 EStG („Spekulationseinkünfte“).

Aber jetzt tickt die Uhr.

Mit dem BMF-Schreiben vom 19. Mai 2022 änderte die Finanzverwaltung ihre Sichtweise auf Fremdwährungsgewinne. Gewinne aus verzinslichen Fremdwährungskonten können nun unter die Abgeltungssteuer fallen, während andere Fremdwährungskonten weiterhin unter § 23 EStG fallen. Das verändert alles – die Nicht-Erklärung von Fremdwährungsgewinnen wird nun hoch riskant.

Banken informieren Finanzämter über Fremdwährungskonten.

Ab 2025, spätestens aber 2026, werden die Finanzämter durch die Erträgnisaufstellungen der Banken Kenntnis von privaten Fremdwährungskonten
erhalten. Diese Transparenz wird zu gezielten Nachfragen seitens der Finanzverwaltung führen:

  • Haben Sie weitere Fremdwährungskonten?
  • Hatten Sie diese auch in der Vergangenheit?

Was bedeutet das für Steuerberater?

Die Konsequenzen einer Nichtdeklaration sind erheblich. Steuerpflichtige müssen mit Nachzahlungen und Sanktionen rechnen. Wenn die Finanzverwaltung die relevanten Daten bereits erhalten hat, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige häufig nicht mehr möglich. Banken weisen ihre Kunden verstärkt auf steuerliche Pflichten hin.
Jetzt handeln, bevor es zu spät ist!

Wer seine steuerlichen Pflichten weiterhin ignoriert, setzt sich einem hohen Risiko aus. Eine frühzeitige Korrektur der Steuererklärungen kann spätere unangenehme Sanktionen verhindern. Die nächste Welle der Nacherklärungen steht bevor. Der richtige Zeitpunkt zum Handeln ist jetzt.

Mit unserer automatisierten und inhaltlich garantierten steuerlichen Aufarbeitung von Fremdwährungskonten (FWR) stehen wir Ihnen bei fintegra gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um Ihre steuerlichen Pflichten zu klären und Risiken frühzeitig zu erkennen.

INFORMATION

Ich freue mich darauf, Sie persönlich auf der TAXarena in München an unserem Stand begrüßen zu dürfen. Alternativ können Sie mich auch gerne per E-Mail unter r.mueller@fintegra.de oder telefonisch unter 0172 8903026 kontaktieren. Ich stehe Ihnen für alle Fragen und Anliegen rund um das Thema Wertpapierbuchhaltung zur Verfügung und freue mich auf den Austausch.

Mehr unter: www.fintegra.de