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Der DStV stellt sich vor
Teil 6: Das Referat Recht und Berufsrecht Praxistauglichkeit der beruflichen Rahmenbedingungen im Fokus
Das Berufsrecht bildet die zweite wichtige Säule innerhalb der Europa- und Berufsrechtsabteilung des Deutschen Steuerberaterverbandes e. V. (DStV). Geleitet wird das Referat Recht und Berufsrecht von Christian Michel. Als Rechtsanwalt behält er die aktuellen Entwicklungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und ihre Auswirkungen auf die Arbeit der steuerberatenden und prüfenden Berufe im Blick. Für den nötigen Input aus der Praxis sorgt nicht nur der enge Austausch mit den zuständigen Präsidiumsmitgliedern. Fachlich unterstützt wird die Arbeit zudem durch den Rechts- und Berufsrechtsausschuss. Auch die Koordinierung der Arbeit des Verbändeforums IT und des Arbeitsstabs Versicherungsfragen fällt in den Aufgabenbereich des Referats. Organisatorisch unterstützt wird die Referatsarbeit durch Gabriela Jahnke. Sie ist zuverlässige Ansprechpartnerin, wenn es um die Koordinierung von Gesprächsterminen und Sitzungen oder andere Anfragen geht.
Das breite Aufgabenspektrum der Referatsarbeit lässt sich anhand einiger Beispiele aus der jüngeren Zeit gut verdeutlichen:
Fokus 1: Wachsende Aufgaben in Zeiten von Corona bewältigen
Die besondere Stellung des Berufsstands als Organ der Steuerrechtspflege ist bekanntermaßen berufsrechtlich verankert. Die damit verbundene besondere Verantwortung wurde mit dem Beginn der Coronakrise schlagartig in den öffentlichen Fokus gerückt. Der Berufsstand hat sich dieser Herausforderung gestellt und die Beantragung der staatlichen Coronahilfen für die betroffenen Unternehmen als sogenannter Prüfender Dritter übernommen, und zwar zusätzlich zu den regulären Aufgaben. Hier war die Einbindung des DStV in die Austauschrunden mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), dem Bundesfinanzministerium (BMF) und Ländervertretern von essenzieller Bedeutung. Im Tandem, bestehend aus DStV-Präsident Torsten Lüth und Referatsleiter Christian Michel, konnten wir den fachlichen Input aus der Kanzleipraxis und auf der rechtlichen Seite sicherstellen.
Doch die Herausforderungen halten weiterhin an. Ungeachtet der Entwicklung der Coronalage in diesem Winter wird die Abwicklung der massenweisen Schlussabrechnungen bei den Coronahilfen für den Berufsstand noch einmal eine große Kraftanstrengung bedeuten. Hier muss es darum gehen, das Verfahren für die anstehenden Schlussabrechnungen so auszugestalten, dass sie effizient und in einem praxisgerechten Verfahren durch die Kanzleien abgewickelt werden können, und zwar sowohl IT-technisch als auch organisatorisch. Hier sind wir bereits in einem engen Austausch mit dem BMWi, um unsere Forderungen und Erwartungen zielgerichtet in die Diskussionen mit Bund und Ländern einzubringen.
Fokus 2: Vertretungsbefugnisse des Berufsstands klarstellen
Zusätzlich zu den Coronahilfen haben die Kanzleien während der Pandemie massenweise Anträge auf Kurzarbeitergeld (KUG) für die betroffenen Unternehmen gestellt. Hier hat sich gezeigt, wo in der Praxis der Schuh nach wie vor drückt. Die Vertretungsbefugnisse dürfen sich nicht nur auf die KUG-Anträge beschränken. Alle sozialversicherungsrechtlich relevanten Daten aus der Lohn- und Gehaltsbuchführung liegen in den Kanzleien. Deshalb müssen die Berufsangehörigen bei Unklarheiten oder im Streitfall auch gerichtlich und außergerichtlich tätig werden dürfen. Für den Bereich der Coronahilfen konnten wir erreichen, dass die Vertretungsbefugnisse des Berufsstands im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gesetzlich geregelt wurden. Dies war ein wichtiger Schritt im Interesse der betroffenen Unternehmen und für die praktische Arbeit in den Kanzleien. Eine solche gesetzliche Klarstellung steht mit Blick auf das KUG allerdings bislang noch aus. Gleiches gilt für das Statusfeststellungsverfahren. Die hierzu ergangene Rechtsprechung bildet die Anforderungen der Praxis in keiner Weise zutreffend ab. Die Mandantenunternehmen erwarten auch hier zu Recht eine Betreuung aus einer Hand. Eine Klarstellung zu den Vertretungsbefugnissen im Bereich des Sozialversicherungsrechts ist überfällig. Dafür werden wir uns mit aller Kraft einsetzen.
Fokus 3: Modernisierung der Berufsausbildung voranbringen
Ein weiteres Arbeitsfeld des Referats Recht und Berufsrecht bildet der Bereich der beruflichen Bildung. Hier setzen wir uns bereits seit vielen Jahren für eine Förderung des Berufsnachwuchses ein. Wir sind sicher, nur so dem Fachkräftemangel etwas entgegensetzen zu können. Das beginnt bereits bei den Ausbildungsberufen. Die Attraktivität einer dualen Berufsausbildung erfordert zeitgemäße und praxisgerechte Rahmenbedingungen. Gemeinsam mit der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) haben wir uns daher die Modernisierung der Ausbildung für Steuerfachangestellte zum Ziel gesetzt. Dies ist umso dringender, da die derzeitige Ausbildungsverordnung noch aus dem Jahr 1996 stammt.
Die Neuordnung ist ein komplexes Unterfangen: Zusammen mit DStV-Vizepräsident Christian Böke ist Referatsleiter Christian Michel daher als Sachverständiger auf Bundesebene eingebunden, um unter der Federführung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) gemeinsam mit den Sozialpartnern und den zuständigen Fachministerien sowie Schulvertretern der Länder eine praxisgerechte Neuordnung der Berufsausbildung auf den Weg zu bringen.
Fokus 4: Interprofessionelle Zusammenarbeit stärken
Seit jeher setzt sich der DStV für ein zeitgemäßes Berufsrecht ein. Nur so kann es dem Berufsstand gelingen, auch in Zukunft am Markt handlungs- und wettbewerbsfähig zu sein. Ein gutes Beispiel bilden die jüngsten Anpassungen zu den Berufsausübungsgesellschaften im Berufsrecht der Steuerberater und Rechtsanwälte. Sie sind ein wichtiger Schritt, um die interprofessionelle Zusammenarbeit insbesondere zwischen den steuer- und rechtsberatenden sowie den prüfenden Berufen weiter zu stärken. Hier hatte sich das Berufsrechtsreferat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens aktiv eingebracht. Die Anpassungen sollen zum 1. August 2022 in Kraft treten. Weitere Hilfestellungen zur Umsetzung der neuen Regelungen in der Praxis werden wir durch Fachbeiträge etwa in der Steuerberatung und weitere Arbeitshilfen rechtzeitig zur Verfügung stellen.
Wie geht es weiter?
Die Herausforderungen im Berufsrecht werden für die Berufsangehörigen in der Praxis nicht kleiner. Im Gegenteil: Sie wachsen zunehmend. Das Berufsrecht wird heute längst nicht mehr allein durch das Steuerberatungsgesetz abgebildet. Hinzu kommen weitere rechtliche Anforderungen in anderen Gesetzen und Verordnungen etwa im Bereich des Datenschutzes, der Geldwäschebekämpfung oder dem Insolvenzrecht. Der Gesetzgeber ist mit den Jahren nicht müde geworden, den Katalog an Regelungen, die auch die steuerberatenden und prüfenden Berufe betreffen, immer mehr auszuweiten. Vordringliches Ziel der Arbeit des Referats Recht und Berufsrecht wird es daher auch künftig sein, die immer komplexeren Gesetzentwürfe und Initiativen auf ihre Umsetzbarkeit und Praxistauglichkeit zu überprüfen und sich frühzeitig in die Verfahren fachlich einzubringen, um den Interessen des Berufsstands gegenüber Politik und Verwaltung wirksam Gehör zu verschaffen.