Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen vom Tisch
Das Wachstumschancengesetz durchlebte bewegende Zeiten. Manch ein geplanter Wachstumsimpuls blieb im Vermittlungsausschuss auf der Strecke. Allerdings: Auch die Meldepflicht überlebte überraschenderweise nicht.
Der DStV hatte sich fortwährend und mit aller Kraft gegen die Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen gestemmt – so etwa als Sachverständiger in der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags. Die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen belegte deutlich, dass die Wirksamkeit des Instruments in Frage steht. In der informellen Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses gelang nun eine politische Kurskorrektur. Am 21. Februar 2024 verständigte sich das gemeinsame Gremium des Deutschen Bundestags und Bundesrats auf den Verzicht des Instruments. Ob das insgesamt deutlich abgespeckte Gesetzespaket den Bundesrat am 22.03.2024 passiert, war zum Redaktionsschluss offen.