Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen, bei seiner Ansprache am ersten Kongresstag

Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen, bei seiner Ansprache am ersten Kongresstag

Bericht aus dem Präsidium

Von Sabine Oettinger, Vizepräsidentin des LSWB

Der 42. Deutsche Steuerberatertag fand vom 21. bis 22. Oktober 2019 auf gewohntem Terrain im Maritim Hotel Potsdamer Platz, Berlin statt. Vor der Rekordzahl von 1.638 Teilnehmern aus Berufsstand, Politik, Richterschaft, Finanzverwaltung und Wissenschaft eröffnete der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e. V. (DStV) Harald Elster die Veranstaltung mit dem Motto „Kanzlei in Bestform“. Nachdrücklich warb er dafür, zu reflektieren, ob die eigene Kanzlei dem Motto gerecht wird. Hierfür würden vier Kriterien aus Sicht des Mandanten eine besondere Rolle spielen: Qualität, Vertrauen, Verlässlichkeit und Full Service.

Qualitätsstandard sichern

Die Qualität der Steuerberatung werde in Deutschland seit jeher durch das Berufsrecht sichergestellt, unterstreicht der DStV-Präsident. Elster verwies dabei auf die besondere fachliche Expertise, die jeder Steuerberater durch seine Ausbildung und regelmäßige Fortbildungen stets auf dem neuesten Stand halten müsse. Gleiches gelte auch für die Ausbildungsstandards der Kanzleimitarbeiter. Umso wichtiger sei es, auch die Ausbildungsordnung für Steuerfachangestellte fit für die Zukunft zu machen. Elster stellte klar: „Wir wollen Bewährtes erhalten, wo es gut funktioniert. Aber frischen Wind dort spüren, wo es in der Praxis sinnvoll ist.“ Nur so werde es gelingen, motivierte Jugendliche für die Ausbildung in der Steuerberatung zu begeistern. „Holen wir die Besten von ihnen in unsere Kanzleien!“, appelliert er mit Blick auf den immer stärkeren Fachkräftemangel auch in der Steuerberaterbranche.

Unterstützung durch die Bundesregierung sei dabei sehr willkommen. Deutlich zu wenig sei es aber, bewährte Berufsbezeichnungen einfach durch englische Begriffe zu ersetzen, wie es das Bildungsministerium anstrebe. Elster kritisiert: „Lediglich neue Namen wie den Bachelor oder Master Professional zu erfinden, ist reine Kosmetik!“

Auf europäischer Ebene sieht Elster die qualitätssichernden Berufsregeln zunehmend bedroht: „Die EU-Kommission singt seit Jahren mantraartig das Lied eines schrankenlos liberalisierten Binnenmarkts. Die hohen Qualitätsstandards kommen darin aber in keiner Strophe vor“, so Elster in Richtung der EU-Kommission. Diese sehe im Berufsrecht vor allem ein Hemmnis für den europaweiten Wettbewerb. Dabei gewährleiste gerade das Berufsrecht, dass „Mandanten sich überall auf die gleiche Beratungsqualität verlassen können. Ohne Spielregeln gelten keine Mindeststandards mehr.“ Zu Recht verteidige die Bundesregierung daher die lange Tradition der Freien Berufe.

In Richtung der neuen Kommissionspräsidentin von der Leyen fordert der DStV-Präsident: „Die EU-Kommission muss den Holzweg der blinden Deregulierung endlich verlassen und anerkennen, dass berufsregulierende Maßnahmen mit Europarecht vereinbar sein können.“ Qualitätssicherung und Verbraucherschutz seien dabei legitime Ziele. Das zeige auch die HOAI-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. „Sollte die EU-Kommission weiterhin anderer Auffassung sein, trifft allein sie die Beweislast“, zeigte sich Harald Elster unter dem Beifall der Teilnehmer überzeugt.

Vertrauen im Mandatsverhältnis ist ein Eckpfeiler der Steuerrechtspflege

„Vertrauen ist das unverzichtbare Saatkorn für eine fruchtbare Zusammenarbeit“, betont Elster. Problematisch sieht er in diesem Zusammenhang die EU-Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, deren Umsetzung in nationales Recht begonnen hat. „Gott sei Dank ohne eine zusätzliche nationale Anzeigepflicht!“, betont Elster. „Dagegen haben wir uns stark gemacht und werden das Thema auch weiterhin genau beobachten.“

Künftig müssen gesetzlich zulässige Gestaltungen an die Finanzbehörden übermittelt werden. Die EU-Anzeigepflicht ist nicht mit der Verdachtsmeldung der Steuerhinterziehung zu verwechseln. Daher ist sich Elster sicher: „Die Meldungen von unseren kleinen und mittleren Kanzleien werden nicht die sein, die der Finanzverwaltung ein Dorn im Auge sind. Dennoch müssen wir künftig sensibler mit unseren Mandanten kommunizieren.“

Auch an der Whistleblower-Richtlinie lässt Elster kein gutes Haar. Zwar sei „die Einführung eines europaweiten gleichen Schutzstandards ein wichtiger Schritt für den Schutz von Whistleblowern.“ Aus rechtsstaatlicher und berufsrechtlicher Sicht führt die Richtlinie beim DStV-Präsidenten allerdings zu Kopfschütteln und Unverständnis. So fallen beispielsweise Rechtsanwälte nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie, obwohl sie als Organ der Rechtspflege den Steuerberatern gleichgestellt sind.

Diese Doppelstandards sind für den DStV-Präsidenten ein Skandal: „Dies ist kein angemessener Schutz des Mandatsgeheimnisses und eine nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung im Verhältnis zu Rechtsanwälten.“ Er hätte sich gewünscht, „den Schutz von Whistleblowern an klare und strikte Bedingungen zu knüpfen, wenn es um Informationen aus Mandatsverhältnissen geht.“ Der Hinweisgeberschutz beginnt bereits sehr tief zu greifen. So müssen Kanzleimitarbeiter kaum Sanktionen fürchten, wenn sie Informationen aus dem Mandatsverhältnis preisgeben – egal, welche Motivation das Handeln begründet.

Vor diesem Hintergrund gab sich Elster kämpferisch: „Unsere künftige Herkulesaufgabe besteht darin, das Vertrauensverhältnis zwischen uns und unseren Mandanten aufrechtzuerhalten. Nach innen und nach außen!“

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht

Rechtssichere Gesetzestexte erfordern, dass Politik und Verwaltung die Verbände – und damit die Stimmen der Praxis – anhören und ernst nehmen. „Und von ernst nehmen kann nicht die Rede sein, wenn wir Referentenentwürfe mit unrealistischen Fristen zur Stellungnahme bekommen“, mahnte Elster. Konkret bezog er sich auf die bisweilen unzumutbaren Stellungnahmefristen für die Beurteilung von Referentenentwürfen in der aktuellen Legislaturperiode. „Für die Beurteilung der steuerlichen Regelungen im Referentenentwurf zum Klimaschutzprogramm 2030 hatten wir ganze 23 Stunden Zeit!“

Damit Steuerberater ihre Mandanten verlässlich beraten können, müssten Gesetze verständlich sein. Und sie müssten Bestand vor den Gerichten haben. Was dabei rauskommen kann, wenn die Stimmen der Praxis ignoriert werden, zeigt Elster anhand dreier Beispiele:

  • Im Hinblick auf die Grundsteuer-Reform moniert er: „Noch nicht einmal verabschiedet und schon diskutieren Experten, ob das Bundesverfassungsgericht sie nicht wieder einkassieren wird.“ Zu hoch sei der Typisierungsgrad.
  • Ferner die Umsetzung des Kassengesetzes: Bis Anfang des nächsten Jahres müssen Millionen von Kassen mit behördlich zertifizierten Sicherheitseinrichtungen ausgerüstet sein. Ein gewaltiger Aufwand für die Praxis. „Doch bis heute tappen Unternehmer und Berater im Dunkeln, wann die Geräte genau verfügbar sein werden. Bei solch einer Informationslage können wir unseren Mandanten kaum seriösen Rat erteilen“, mahnt er.
  • Bauchschmerzen bereite ihm außerdem noch immer die Erbschaftsteuer-Reform. Mit Blick auf die erst jüngst vom Bundesrat beschlossenen neuen Erbschaftsteuerrichtlinien, die sage und schreibe 192 Seiten umfassen, zeigt sich Elster entsetzt: „Wir haben ein Gesetz mit nur 44 Paragrafen, das 192 Seiten Erläuterung braucht. Das ist Wahnsinn!“

In seiner Rede scheute sich Elster auch nicht, dem Berufsstand den Spiegel vorzuhalten. Hinsichtlich des Digitalisierungsgrads in den Kanzleien konstatiert er unumwunden: „Rund ein Drittel der Kanzleien sind Digitalisierungsverweigerer.“ Elster mahnt deshalb: Bei digitalen Prozessen bestehe in vielen Kanzleien noch Nachholbedarf, denn Mandanten erwarteten dies von ihrem Berater. Für viele Mandanten sei der Steuerberater schließlich der erste Ansprechpartner. Zu Recht dürften diese einen umfassenden Service erwarten. Hierzu zähle beispielsweise auch die Statusfeststellung im Sozialversicherungsrecht. Aktuell ist sie jedoch Rechtsanwälten vorbehalten. Elster hält das für glatten Irrsinn: „Unseren Mandanten ist kaum zu vermitteln, warum wir sie für die Statusfeststellung zum Rechtsanwalt gegenüber schicken müssen.“ Da der Anwalt weder über die nötigen Daten und im Zweifel noch nicht einmal über die nötigen Kenntnisse verfüge, müsse dieser zurück zum Steuerberater, um sich Datensätze und Know-how abzuholen.

Aus dem Programm

Neben der rechtlichen Fitness ging es in diesem Jahr aber auch um die körperliche. Prof. Dr. Ingo Fietze, der Leiter des interdisziplinären schlafmedizinischen Zentrums der Charité Berlin, beantwortete in einem spannenden Vortrag die Frage „Leistung durch Schlaf – Mythos oder Wahrheit?“. Wir verbringen ein Drittel unserer Zeit mit ihm und doch bekommt der Schlaf oft zu wenig Beachtung. Bei einem vollen Terminkalender knöpft man die Stunden, die einem am Tag fehlen, einfach von der Nacht ab. Früheres Aufstehen oder ein letzter Blick auf die E-Mails am Abend machen unsere Nächte regelmäßig zu kurz. Neben wissenschaftlichen Hintergründen zum Thema Schlaf informierte Professor Fietze über die Auswirkungen von Schlaf auf den Alltag. Außerdem gab er praktische Tipps, was man für einen guten Schlaf tun kann. Der volle Saal zeigte das große Interesse an dem Thema.

Was kostet ein Burnout? Und wie können wir eine gesunde Ernährung in den stressigen Berufsalltag integrieren? Welche Bedeutung spielt eine gesunde Fehlerkultur in der Kanzlei – und wie erreicht man diese? Auch diesen Fragen fanden Platz im Rahmen der Konferenz.

Engagierte und gesunde Mitarbeiter sind das Herzstück einer Kanzlei. Der Deutsche Steuerberatertag bot deshalb auch in diesem Jahr wieder Programmpunkte für Kanzleimitarbeiter. Denn sie sind es zum Beispiel, die die Digitalisierung der Kanzlei voranbringen und mittragen.

Digitale Technologien bestimmen inzwischen den Berufsalltag. Arbeitnehmer sind heute völlig anders belastet und beansprucht und wissen damit oft nicht umzugehen. Auch veränderte Rahmenbedingungen wie flexible Arbeitszeiten und Home-Office scheinen erstrebenswert, bergen aber auch Risiken. Aber welche Nachteile haben die neuen Formen des Arbeitens? Keine Frage, die Digitalisierung birgt Chancen ebenso wie Risiken und kommt mit einem immensen Tempo – mit Folgen für unsere Gesundheit. Bei „Stress 4.0 – Die andere Seite der Digitalisierung“ wurden Lösungen gesucht, um das Stresspotenzial im beruflichen Alltag zu reduzieren.

Einmal ein gutes Team zusammengestellt, soll es der Kanzlei natürlich möglichst lange erhalten bleiben. Denn eine erfolgreiche Kanzlei führt sich nicht von allein – erst das Team macht den Erfolg. Eine eingespielte und funktionierende Kanzleimannschaft ist daher essenziell. Gunther Wolf gab Kanzlei-Inhabern in seinem Vortrag „Mitarbeiter binden – Mehr als nur Mitarbeiter halten“ wichtige Impulse und auch direkt umsetzbare Tipps. Mitarbeiterbindung richtig angepackt, bewirkt weit mehr als nur eine Senkung der Fluktuation: Sie verschafft der Personalgewinnung die erforderlichen Eintrittsanreize und steigert die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter enorm. Doch nur präzise auf die Zielgruppe ausgerichtete Mitarbeiterbindungsmaßnahmen tragen Früchte.

Die Fachausstellung mit über 80 Ausstellern aus der gesamten Branche, zahlreiche Workshops und Fortbildungen rundeten das Programm ab.

Highlights am Abend

Auch in diesem Jahr lud der LSWB gemeinsam mit dem Baden-Württembergischen Steuerberaterverband DSTV-BW wieder zum traditionellen „Süddeutschen Abend“. Die Kollegen konnten sich in entspannter Atmosphäre bei gediegenem Essen im alteingesessenen Traditionslokal Lutter & Wegner am Gendarmenmarkt austauschen und networken.

Am nächsten Abend stand ein weiterer Höhepunkt auf dem Begleitprogramm. Es ging – wie bereits vor zwei Jahren – ins Bricks, dem hauseigenen Club des Hilton Mitte. DJ Noppe an den Turntables und zu späterer Stunde wieder das Team aus Saxophonist Lucas und Percussionist Valerio heizten den über 500 Tanzwilligen bis zwei Uhr morgens gehörig ein.

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