Foto: EKH-Pictures/adobe stock

Foto: EKH-Pictures/adobe stock

Bericht aus dem Präsidium

Grundsteuerreform und Reform der Betriebsprüfung

Die Reform der Grundsteuer ist gestartet, noch sind nicht alle Details zur Umsetzung bekannt. Eines steht aber fest: Es bedeutet eine Menge mehr Arbeit für die Steuerkanzleien. Bundesweit warten 36 Millionen Grundstücke auf ihre neue Bewertung zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022, 10 Millionen davon werden in den Kanzleien deutscher Steuerberater evaluiert. Allein in Bayern sind für circa 6,3 Millionen wirtschaftliche Einheiten neue Bemessungsgrundlagen zu ermitteln. Laut offiziellen Statistiken sind das circa 400 Grundstücke für jede kleine und mittelständische Kanzlei.

Abgabe der Grundsteuererklärung bis spätestens 31. Oktober 2022

Für die konkrete Umsetzung gilt zwar eine Frist bis Ende 2024, der Zeitplan von Bund und Ländern ist aber deutlich ambitionierter: Die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist beim Finanzamt bundeseinheitlich zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 terminiert. Eine sehr knappe Frist für Eigentümer und ihre Steuerberater, um die Feststellung zur Grundsteuer abzugeben.

Die Kommunen planen die Festsetzung der Grundsteuer bis Ende 2024 – vorausgesetzt die Finanzverwaltung kann den engen Zeitrahmen einhalten.

In Bayern ist die Feststellung in den Finanzämtern bis 31. Dezember 2023 angestrebt, um den bayerischen Kommunen hinreichend Zeit zur Berechnung der neuen Hebesätze zu geben. Immerhin hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat im Bayerischen Ministerialblatt vom 9. März 2022 die Papiervordrucke und Ausfüllanleitungen für die Grundsteuererklärung (VABayGrStBek)1 veröffentlicht. Anhand der Formularvordrucke lässt sich ersehen, was die Finanzverwaltung an Angaben bei bayerischen Grundstücken erwartet.

Zusätzlich haben die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes wie geplant die Landingpage www.grundsteuerreform.de eingerichtet. Hier finden Sie Wissenswertes zur Reform und erhalten einen Überblick zu den verschiedenen Länder-Regelungen. Darüber hinaus bündelt die Webseite die Links zu den relevanten Oberflächen der Länder und ermöglicht so den direkten Zugriff zu den Informationen. Außerdem gibt es für alle Länder ein Kommunikationsprojekt von Bund und Ländern, federführend durch das Thüringer Finanzministerium in Abstimmung mit dem DStV.

Die jeweiligen Länder-Öffnungsklauseln ermöglichen Sonderwege

In Bayern war die vereinfachte Länder-Öffnungsklausel für den Berufstand sehr hilfreich, das reine Flächenmodel hat sich durchgesetzt, was eine Entbürokratisierung verspricht. Ab 2025 berechnet Bayern dann nach der Größe der Fläche der Grundstücke und Gebäude. Allerdings haben viele Kolleginnen und Kollegen Mandate mit Grundstücken außerhalb Bayerns. Hier ist die Bemessungsgrundlage der jeweiligen Länder zu beachten. Im sogenannten Bundesmodell wird beispielsweise nach dem Wert des Grundstücks berechnet, in Baden-Württemberg wiederrum gilt eine Bodenwertsteuer für das Grundvermögen.

Die Regelungen zur Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) entsprechen weitgehend jenen des Bundesgesetzes. Die landwirtschaftlichen Wohngebäude werden zukünftig der Grundsteuer B zugeordnet. Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren wird im Bayerischen Grundsteuergesetz fortgeführt.

Die LSWB-Akademie hat entsprechende Seminare zur Grundsteuer für unsere Mitglieder im Programm. Im Beileger des vergangenen LSWB-Magazins haben wir Ihnen die Software-Lösungen unserer Kooperationspartner zur neuen Grundsteuer vorgestellt. Der Schwerpunkt in diesem Magazin will Ihnen eine weitere Hilfestellung anbieten.

Reform der Betriebsprüfung

Wie aus dem Ministerium zu erfahren war, startet Bayern ein Pilotprojekt zur Einbeziehung von modernen Compliance-Systemen der Unternehmen in die steuerliche Betriebsprüfung. Laut Finanz- und Heimatminister Albert Füracker soll die moderne Betriebsprüfung mit den aktuellen Entwicklungen in der Wirtschaft Schritt halten. Das Projekt bezieht interne Steuerkontrollsysteme von Unternehmen gezielt in die Prüfung mit ein. Mit den gewonnenen Erkenntnissen sollen die Prüfungsmethoden weiterentwickelt werden, die Steuerprüfungen damit zukünftig effizienter und schneller vonstattengehen. Unternehmen, die sich gegenüber der Finanzverwaltung transparent zeigen, profitieren nach Aussage des Ministers von einer schnelleren Abwicklung der Prüfungen und der damit einhergehenden früheren Rechtssicherheit. Durch die Einbeziehung von Steuerkontrollsystemen der Unternehmen können Schwerpunkte der Steuerprüfungen in Zukunft noch gezielter gesetzt werden. Ein deutlicher Vorteil für die Verwaltung und die vom Berufsstand vertretenen Unternehmen.

In vielen Unternehmen befinden sich derzeit interne Steuerkontrollsysteme im Aufbau, um die Einhaltung steuerlicher Pflichten sicherzustellen. Im Rahmen des Pilotprojekts können Erkenntnisse über die Wirkungsweise von Steuerkontrollsystemen gewonnen und damit die gegenseitige Vertrauensbasis gestärkt werden. Ziel einer modernen Steuerprüfung wird sein, unternehmensinterne Steuerkontrollsysteme zukünftig rechtssicher in Außenprüfungen einzubeziehen. Dazu müsste aber das dafür maßgebliche Bundesrecht noch entsprechend modernisiert werden.

Ihr
Manfred F. Klar
Präsident des LSWB

 

_________________________

1 siehe www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2022/162/baymbl-2022-162.pdf