BFH-Präsident Mellinghoff im Ruhestand
Ende Juli 2020 ist der Präsident des Bundesfinanzhofs Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff mit dem Erreichen der Altersgrenze aus dem aktiven Dienst ausgeschieden.
Der gebürtige Rheinländer wurde 1987 als Richter beim Finanzgericht Düsseldorf in den Justizdienst eingestellt. Nach Stationen in Mecklenburg-Vorpommern folgte Anfang 1997 die Berufung zum Richter am Bundesfinanzhof. Dort gehörte er vier Jahre lang dem IX. Senat an.
2001 wurde er zum Richter des Bundesverfassungsgerichts im Zweiten Senat ernannt. In seiner annähernd elf Jahre währenden Amtszeit hat Mellinghoff als Berichterstatter eine Vielzahl wichtiger Verfahren auf dem Gebiet des Parteien- und Wahlrechts, des Kommunalrechts, des Strafvollstreckungsrechts und des Steuerrechts zu einer Entscheidung gebracht.
Nach seiner Ernennung zum Präsidenten des Bundesfinanzhofs kehrte Mellinghoff im November 2011 nach München zurück. Dort übernahm er den Vorsitz im IX. Senat, der für die Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie der gewerblichen Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zuständig ist.
Neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit engagierte sich Mellinghoff als Präsident in vielfältiger Weise für die Belange des Bundesfinanzhofs, seiner Angehörigen und Mitarbeiter sowie der gesamten Finanzgerichtsbarkeit. Er setzte sich für eine Digitalisierung der Besteuerung ein, warnte aber gleichzeitig vor einer Preisgabe verfassungsrechtlicher und ethischer Maßstäbe, wenn faktisch Programmierer und nicht Richter über den Inhalt von Gesetzen befinden. Auch sonst meldete sich Rudolf Mellinghoff immer wieder zu aktuellen steuerrechtlichen Fragen zu Wort und trat insbesondere für die Belange der Steuerpflichtigen ein.