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Dehoga Bayern: Rechtsschutz für Mitglieder inkludiert
Der Leistungskatalog für Mitglieder des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga Bayern wurde ab 1. Januar 2022 durch eine umfangreiche Rechtsschutzversicherung ergänzt. Diese ist künftig im Mitgliedsbeitrag inkludiert und schützt Betreiber von Hotel- und Gastronomiebetrieben vor rechtlichen Risiken, die sich nicht zuletzt aus der zunehmenden Fülle aktueller Verordnungen und Auflagen für die Branche ergeben.
Versichert sind der jeweilige Mitgliedsbetrieb, seine Inhaber und auch die beschäftigten Personen bei ihrer beruflichen Tätigkeit. Der Gruppenvertrag, der mit der Versicherungskammer Bayern und deren Rechtschutzversicherer Örag vereinbart wurde, bringt den 12.000 Mitgliedern signifikante Vorteile: Relevante unternehmerische Risiken sind abgedeckt und die Prämien sind wesentlich günstiger.
Die in der Mitgliedschaft künftig neu enthaltenen Versicherungsbausteine umfassen neben dem Unternehmer-Rechtsschutz und dem Spezial-Straf-Rechtsschutz auch den Gewerberaum-Rechtsschutz. Der in den Gruppenversicherungsvertrag aufgenommene Baustein Spezial-Straf-Rechtsschutz ist beispielsweise bei Verstößen gegen Hygienevorschriften oder bei Verstößen im Steuer- und Abgaberecht hilfreich. Diese drei Bausteine decken die wichtigsten Bereiche des unternehmerischen Risikos auch als Arbeitgeber ab. Der inkludierte Rechtsschutz-Gruppenvertrag ergänzt damit passgenau die auch weiterhin stattfindende arbeitsrechtliche Beratung durch den Verband.
Weitere Informationen finden Sie online unter: www.dehoga-bayern.de/mitgliedschaft/vorteile-einer-mitgliedschaft/dehoga-rechtsschutz/