
Pressekonferenz (v. l.): Münchens Steuerberaterkammerpräsident Hartmut Schwab, Horst Vinken, Clemens Fuest und BFH-Richter Michael Wendt.
Deutschland im Steuerwettbewerb 2.0
Neben dem Deutschen Steuerberatertag und dem Deutschen Steuerberaterkongress gehört die Münchner Steuerfachtagung zu den drei großen Jahrestreffen des Berufsstands. Bekannt ist die Veranstaltung nicht nur für das ausgesuchte Fachprogramm, sondern auch für die oftmals sehr politische Eröffnungsrede.
Dieses Jahr war es den Veranstaltern gelungen, Clemens Fuest als Redner zu gewinnen. Der Volkswirt ist seit April als Nachfolger von Hans-Werner Sinn Leiter des Münchner Ifo-Instituts. Viele der mehr als 800 Tagungsgäste erwarteten von ihm eine ähnlich „klare Kante“ wie von seinem Vorgänger. Und sie wurden nicht enttäuscht.
Fuests Beitrag beschäftigte sich mit dem brandaktuellen Thema „Steuerwettbewerb 2.0“. Der Steuerwettbewerb, so Fuests These, wurde viel zu lange als Wettbewerb um Realinvestitionen und Arbeitsplätzte diskutiert. In den letzten Jahren sind dagegen andere Aspekte wichtiger geworden: Die Bedeutung von Wissen und immateriellen Wirtschaftsgütern, die Mobilität von Bemessungsgrundlagen und der Einfluss von Steuerplanung durch multinationale Konzerne. Also jene Faktoren, die von der OECD unter dem Begriff „Base Erosion and Profit Shifting“ (BEPS) zusammengefasst werden.
Fuest kritisierte zum einen, dass Deutschland zu wenig für die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung tue. Das gefährde den derzeit noch ziemlich erfolgreichen Innovationsstandort. Beim Thema BEPS kann der Nationalstaat wiederum alleine wenig ausrichten. Fuest kritisierte allerdings anhand verschiedener Beispiele, dass in der Bundesrepublik eine katastrophale Informationslage hinsichtlich der Steuerdaten vorherrsche, was eine rationale Steuerpolitik erheblich erschwere.
Er plädierte daher eindringlich für die Schaffung eines sogenannten „Steuerlabors“, das Daten bundesweit sammelt, auswertet und strategisch aufbereitet. Die britische Steuerbehörde HMRC mache bereits seit Jahren sehr gute Erfahrungen mit einer solchenEinrichtung. Auch datenschutzrechtlich stände einer solchen Institution nichts im Weg.
Die BEPS-Beschlüsse der OECD, insbesondere die grundlegende Neuerung, dass Besteuerung künftig dort geschehen soll, wo Gewinne erwirtschaftet werden, betrachte er skeptisch: Es drohen hierdurch Rechtsunsicherheiten, Doppelbesteuerung und die Verlagerung von Besteuerungsrechten ins Ausland, so Fuest. Deutschland solle sich vor diesem Hintergrund verstärkt für verpflichtende Verständigungsverfahren einsetzen.
Gemeinsame Interessen selbstbewusst kommunizieren
Horst Vinken, früherer Chef der Bundessteuerberaterkammer und nun Präsident des Bundesverbands der Freien Berufe, sprach zum Thema „Freier Beruf in Gefahr?“ – und setzte hierbei direkt ein Ausrufzeichen hinter die Eingangsfrage.
Ausführlich ging er zunächst auf die Bedeutung der Freien Berufe in Deutschland ein, die mit fast 5 Millionen Beschäftigten für über zehn Prozent der Wirtschaftsleistung im Land stehen. Danach analysierte er die Deregulierungspolitik der EU. Detailliert ging er auf die europäische Dimension der Vertragsverletzungsverfahren ein, die die Kommission gegen zahlreiche EU-Mitgliedsstaaten – darunter Deutschland – angestrebt hat.
Hier würden vor allem zwei Dinge auffallen, so Vinken: Zum einen die Tatsache, dass vor allem Architekten, Ingenieure und die prüfenden Berufe im Mittelpunkt der Prozesse stehen, zum anderen, dass es keine Verfahren gegen Großbritannien und Frankreich gebe: „Wir müssen festhalten, dass es diesen Ländern besser als Deutschland gelingt, ihre strategischen Ziele in den Meinungsbildungsprozess der Kommission einzubringen.“ Gerade deshalb sei ein gemeinsamer Dachverband als wirksame Interessenvertretung und Ansprechpartner der Berliner Politik wichtig. Er plädierte nachdrücklich für mehr Selbstbewusstsein der Freien Berufe bei der Artikulation ihrer politischen Interessen.
Wie jedes Jahr hatte die Steuerfachtagung außerdem ein hochkarätiges Fachprogramm zu bieten, das dem politischen Teil der Veranstaltung folgte. Im Mittelpunkt der Fachvorträge stand am ersten Veranstaltungstag zum einen das Thema „Unternehmenssteuerrecht und Betriebsprüfung“. Hier hielt Franz Jürgen Marx von der Universität Bremen einen Beitrag „Gewinnrealisierung im Handels- und Steuerbilanzrecht – BFH und BMF kontra GoB?“.
Den zweiten Veranstaltungsschwerpunkt bildeten das internationale und europäische Steuerrecht. Den Eingangsvortrag hielten Klaus-Dieter Drüen und Ekkehart Reimer von den Universitäten München und Heidelberg. Sie sprachen über die ersten Schritte der Kommission hin zu einem transparenten und fairen Steuersystem. Berthold Welling vom BDI fragte anschließend: „Was bedeutet BEPS für die Praxis.“ Einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung im internationalen Steuerrecht gab zum Abschluss BFH-Richter Michael Schwenke.
Der zweite Veranstaltungstag stand im Zeichen aktueller Praxisfragen. Natürlich durfte hier der „Klassiker“ der Münchner Steuerfachtagung, der Punkt „Bundesrichter zu aktuellen Fragen“ nicht fehlen. Dieses Mal dabei waren Vorträge von Roland Krüger, Peter Brandis und Bernd Heuermann. Den Vortrag „Das Aktuellste“, dessen Inhalt traditionell erst wenige Tage vor der Veranstaltung festgelegt wird, beschäftigte sich mit der geplanten Erbschaftsteuerreform.
Man muss kein Wahrsager sein, um zu prognostizieren, dass dieses Thema wohl auch die Teilnehmer der 56. Steuerfachtagung im März 2017 beschäftigen wird