Die Steuerberaterkammer, der LSWB und das Finanzamt beim Klimagespräch in München

Die Steuerberaterkammer, der LSWB und das Finanzamt beim Klimagespräch in München

Die Steuerberaterkammer München lud am 30. Oktober, unter Leitung des Präsidenten der Steuerberaterkammer Prof. Dr. Harmut Schwab, zum Austausch mit dem Finanzamt München ein. Die LSWB-Präsidialmitglieder Dr. Jutta Fischer-Neuner und Andreas L. Huber, Bezirksvorsitzende Martina Högel-Stöckle, Vorstandsmitglieder Stefan Dreßler und Dr. Paul Peter Kern sowie Achim Prölß als Jurist des Verbandes folgten der Einladung in die Räumlichkeiten der Kammer. Es wurden zahlreiche wichtige Themen erörtert, wie beispielsweise die unterschiedlichen Wertansätze und abweichenden Feststellungen bei der Kaufpreisaufteilung zwischen Grund und Boden einzelner Sachbearbeiter des Finanzamtes oder auch der Ablauf von Betriebsprüfungen, dessen Tempo von Kollegen beanstandet wurde.

Die mehrfach angesprochene Bemängelung der zu häufigen Beleganforderungen erklärte die Finanzverwaltung als Problematik des Risikofilters, was die Berufskollegen aber so nicht länger hinnehmen möchten. Die Finanzverwaltung monierte im Gegenzug, dass trotz der Belegvorhalteempfehlung, Kollegen die Einreichung der Unterlagen nicht vornehmen und somit unnötiger Schriftverkehr entsteht.

Die Möglichkeiten der Bekanntgabe des digitalen Gewerbesteuermessbescheides sowie des Gewerbesteuerbescheides der Kommunen lassen nach Aussage des Leiters des Finanzamts, Herrn Prey, noch auf sich warten, so wie auch die Möglichkeit der elektronischen Datenübermittlung der Feststellungsklärungen für Bedarfswerte für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungssteuer. Dies ist sehr zum Leidwesen von Frau Högel-Stöckle als Vertreterin des LSWB und Vertreterratsmitglied der Datev eG.

Für die Finanzverwaltung brachte Frau Susanne Koch „Wünsche“ an die Berufskollegen vor, wie beispielsweise den nicht erforderlichen Einspruch bei Schätzbescheiden, die unter Vorbehalt der Nachprüfung ergehen sowie nicht ausreichend formulierte Anträge bei Stundung oder Aussetzung der Vollziehung.

Frau Melanie Hötzel, als ständige Vertreterin des Amtsleiters Kaufbeuren, bemängelte die wiederholt gestellten Fristverlängerungen zur Einreichung von Schenkungs- und Erbschaftsteuererklärungen, wenn doch von vornherein absehbar ist, dass eine Frist von sechs Monaten erforderlich wäre.

Nicht als Erleichterung, sondern vehemente Verschärfung sah Kammerpräsident Prof. Dr. Hartmut Schwab die Neudefinition der Kassensicherungsverordnung, die sich für einen Teil der Mandantschaft aufgrund fehlenden geschulten Personals nicht umsetzen lässt.

Der persönliche Austausch war für alle Anwesenden sehr positiv und sollte beibehalten werden. Prof. Dr. Hartmut Schwab bedankte sich für die zahlreichen Teilnahmen.