Am Rande der Anhörung: MdB Markus Herbrand (Finanzpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion) und Sylvia Mein (DStV- Geschäftsführerin), Foto: MdB Herbrand

Am Rande der Anhörung: MdB Markus Herbrand (Finanzpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion) und Sylvia Mein (DStV- Geschäftsführerin), Foto: MdB Herbrand

DStV erreicht Durchbruch bei Fristverlängerungen

Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) schilderte in der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags zum Vierten Corona-Steuerhilfegesetz eindringlich den zeitlichen Druck in der Praxis. Mit Erfolg: Der Finanzausschuss gewährt nun mit seiner Entscheidung großzügige Fristverlängerungen für die Steuererklärungen 2020 bis 2024.

Der DStV sensibilisierte seit letztem Herbst maßgebliche politische Entscheidungsträger in zahlreichen persönlichen Gesprächen: Angesichts der Corona-Wirtschaftshilfen und der herausfordernden Umsetzung der Grundsteuerreform seien eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen 2020 bis Ende August 2022 und ein langfristiges Fristenkonzept zwingend notwendig.

Bereits beinhaltete der BMF-Gesetzentwurf erste gute Ansätze wie die Fristverlängerung für die Steuererklärungen 2020 bis Ende August 2022 und die Rückführung der Verlängerung um jeweils zwei Monate pro Veranlagungsjahr. Zudem gab der Bundesrat erfreuliche Signale: In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf forderte er u. a. eine Fristverlängerung für die Steuererklärungen 2021 von beratenen Steuerpflichtigen bis Ende August 2023.

Im parlamentarischen Verfahren solidarisierten sich auch die SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit den kleinen und mittleren Kanzleien. Die Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf greifen den Vorstoß des Bundesrats auf. Und nicht nur das: On top erweitern sie das Fristenkonzept der Bundesregierung im Sinne der Anregungen des DStV! Das schafft langfristige Planbarkeit und ist insbesondere für die kleinen und mittleren Kanzleien ein sehr starkes Signal. Für beratene Steuerpflichtige ergeben sich künftig folgende Fristen: 

VeranlagungszeitraumAbgabefrist für beratene Steuerpflichtige
202031.08.2022
202131.08.2023
202231.07.2024
202331.05.0225
202431.04.2026

Die Zustimmung des Bundesrats zu dem Vorhaben wird Mitte Juni erwartet. Der DStV wurde in der Anhörung durch seine Geschäftsführerin Sylvia Mein vertreten.

Weitere DStV-Positionierungen, etwa zur Verlustverrechnung, können Sie hier in der Aufzeichnung der Anhörung verfolgen.