Foto: Andrey Popov/adobe stock
Erfolgreiche Neuordnung der Ausbildung für Steuerfachangestellte
Die neu gefasste Ausbildungsverordnung für Steuerfachangestellte ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I vom 22.8.2022, S. 1390). Sie wird zum 1. August 2023 und damit rechtzeitig zum Ausbildungsbeginn im kommenden Jahr in Kraft treten. Der DStV hatte sich gemeinsam mit der Bundessteuerberaterkammer für eine zeitgemäße Neuordnung der Berufsausbildung der Steuerfachangestellten stark gemacht und das Neuordnungsverfahren aktiv begleitet.
Im Fokus stand vor allem eine zeitgemäße Darstellung der Struktur der Berufsausbildung und des Berufsbildes. Ein besonderes Augenmerk wurde etwa auf die Stärkung der kommunikativen Fähigkeiten und die Vermittlung der digitalen Prozesse in den Kanzleien gelegt. Bewährte Elemente wie die Aufteilung in eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung werden auch künftig den Ablauf der Ausbildung bestimmen.
Mit der neuen Ausbildungsordnung kann ein wichtiger Beitrag geleistet werden, um in Zeiten eines zunehmenden Fachkräftemangels die Berufsausbildung der Steuerfachangestellten auch für die Zukunft praxisgerecht zu gestalten und interessierte junge Menschen von der Attraktivität des Berufsbildes zu überzeugen.
In Kürze soll ebenfalls der auf die Ausbildungsordnung abgestimmte und von der Kultusministerkonferenz beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschulen im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht werden