Würfelglück: Beratungsqualität darf nicht das Ergebnis eines Zufallsprozesses sein.

Würfelglück: Beratungsqualität darf nicht das Ergebnis eines Zufallsprozesses sein.

Fachinterview: „Qualität darf kein Zufall sein.“

Von Heiko Haffmans

QM-Experte und Zertifizierungsberater Robert Hebler über die Notwendigkeit, das kanzleieigene Qualitätsversprechen zu standardisieren.

LSWB magazin: Steuerberater stellen an sich und ihre Arbeit hohe Qualitätsansprüche. Wozu braucht es da ein systematisches Qualitätsmanagement?

Robert Hebler: Jeder Steuerberater hat natürlich das Recht, einen eigenen Qualitätsmaßstab an seine Arbeit anzulegen. Dagegen ist auch nichts einzuwenden. Problematisch wird es, wenn mehrere Berufsträger in einer Kanzlei zusammenarbeiten. Wenn jeder Steuerberater ein eigenes Qualitätsverständnis hat, ist es für den Mandanten am Ende Glückssache, wie seine Beratung aussieht. Qualität darf aber keine Glücksfall sein: Je mehr Steuerberater in einer Kanzlei zusammenarbeiten, umso wichtiger wird ein einheitliches und schriftlich fixiertes Verständnis von Qualität.

LSWB magazin: Warum lohnt sich QM-Zertifizierung für eine Steuerberaterkanzlei mithilfe des Smart-Quality-Konzepts?

Hebler: Die Entwicklung von SmartQuality geschah, da sich die Mitglieder der Gruppenzertifizierung des Steuerberaterverbands Westfalen-Lippe eine stärkere Vernetzung untereinander gewünscht haben. Im Grunde genommen waren unsere Vorgaben, die Zertifizierungsberatung des Verbands von unnötigem Ballast zu befreien und gleichzeitig die Kommunikation zu stärken. Diesem Wunsch kommen wir unter anderem durch die Kanzleiwerkstätten nach, aber auch durch unseren kurzen Draht zu den Kanzleien.

LSWB magazin: Die Vorteile einer Zertifizierung sind klar. Was aber passiert, wenn eine Kanzlei die Standards für eine Zertifizierung nicht erfüllt?

Hebler: Wir verfügen durch den engen Kontakt zu den Qualitätsbeauftragten über ein Frühwarnsystem. Wenn wir den Eindruck haben, dass Kanzleien Probleme bei der Zertifizierung bekommen, werden rechtzeitig und gemeinsam mit dem Qualitätsbeauftragten der Kanzlei entsprechende Verbesserungsmaßnahmen vereinbart und diese Probleme innerhalb festgelegter Fristen behoben.

LSWB magazin: Herr Hebler, vielen Dank für das Gespräch.

Artikelcode: Y5104