FIU-Jahresbericht 2021: Neuer Höchststand bei Verdachtsmeldungen

Mit einem neuen Rekordeingang von 298.507 Geldwäscheverdachtsmeldungen verzeichnete die Financial Intelligence Unit (FIU) im Jahr 2021 ein Plus von rund 154.500 Meldungen im Vergleich zum Vorjahr. Damit hat sich innerhalb eines Jahres die Anzahl der eingehenden Verdachtsmeldungen mehr als verdoppelt (2020: 144.005).
Ursachen für den weiterhin enormen Anstieg des Meldeaufkommens sind unter anderem die Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien), welche zum 1. Oktober 2020 in Kraft getreten ist und im Jahr 2021 spürbar ihre Wirkung entfaltete, die Novellierung des Geldwäschetatbestands in Form der Einführung des sogenannten All-Crime-Ansatzes sowie die dynamische Entwicklung des Marktes für Kryptowerte.

Wie schon in den vorangegangenen Jahren lässt sich der Anstieg des Meldeaufkommens sowohl im Bereich des Finanz- als auch des Nichtfinanzsektors feststellen. Der weit überwiegende Teil der Meldungen – rund 97 Prozent – stammt allerdings nach wie vor aus dem Finanzsektor.

Im Nichtfinanzsektor kam es mithin zu einem überproportionalen Meldungsanstieg – im Vergleich zum Vorjahr hat sich hier die Anzahl der Verdachtsmeldungen dieser Verpflichtetengruppe annähernd verdreifacht. Besonders im Fokus stehen hierbei Finanztransaktionen mit Bezügen zu Immobiliengeschäften, die mögliche Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen.

Aufgrund der andauernden dynamischen Entwicklung des Kryptomarkts setzte sich im Jahr 2021 auch der Anstieg der bei der FIU eingegangenen Meldungen mit Bezügen zu Kryptowerten fort. Die Anzahl dieser Meldungen belief sich im Gesamtjahr auf rund 5.230 (2020: rund 2.050). Auch hier waren erste Effekte der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen spürbar, wonach das Kryptoverwahrgeschäft als Finanzdienstleistung einzustufen ist und entsprechende Dienstleistungsunternehmen der aufsichtsrechtlichen Erlaubnis bedürfen. So ist zum Beispiel der Anteil der Meldungen von Finanzdienstleistungsinstituten im Vergleich zum Vorjahr auf rund 7,5 Prozent angestiegen (2020: rund 1 Prozent).

Auch die Gesamtzahl der bei der FIU eingehenden Ersuchen nationaler Partnerbehörden stieg im Jahr 2021 erneut an und hat sich mit knapp 4.600 Vorgängen im Vergleich zum Vorjahr um rund 21 Prozent erhöht (2020: rund 3.800). Wie im Jahr zuvor nehmen hier insbesondere die Ersuchen der Landeskriminalämter sowie der örtlichen Polizeibehörden einen wesentlichen Anteil ein. Die FIU leistet im Rahmen der Beauskunftung dieser Ersuchen einen maßgeblichen Beitrag zur Unterstützung der Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung von Strafverfahren, die im Zusammenhang mit Geldwäsche beziehungsweise Terrorismusfinanzierung stehen.

Den vollständigen Jahresbericht 2021 der Financial Intelligence Unit finden Sie hier: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Bargeld/2022/z89_jahresbericht_fiu_2021.html