Foto: Fokussiert/adobe stock

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Gastronomie: Mehrwertsteuer auf Speisen sinkt auf 7 Prozent

Wie das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 23. April 2020 bekannt gab, hat der Koalitionsausschuss auf Bundesebene die Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants von 19 auf 7 Prozent beschlossen.

Der Gastronomie und Hotellerie kommt in dem deutschen Tourismusbundesland Nummer 1 eine besondere wirtschaftliche Bedeutung zu und die Folgen der Corona-Pandemie wirken schwer. Deswegen ist dieser Beschluss ein entscheidender Schritt, um den Wettbewerbsfaktor für die bayerischen Hoteliers und Wirte auch zu Nachbarländern hin zu erhalten.

Zusätzliche Liquidität, so Finanz- und Heimatminister Füracker, gibt es auch im Bereich der Verlustverrechnung. So können Unternehmen entsprechend der bayerischen Forderung nun auch bei zu erwartenden Verlusten 2020 die Herabsetzung von Einkommen- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen 2019 beantragen. Damit können zu erwartende Verluste deutlich früher als bisher geltend gemacht werden.