Viele Berufsangehörige folgten der Einladung ins FA Neu-Ulm.

Viele Berufsangehörige folgten der Einladung ins FA Neu-Ulm.

Klimagespräch mit dem Finanzamt Neu-Ulm

In den Räumen des Finanzamtes Neu-Ulm fand am 24. September 2019 ein Klimagespräch mit der örtlichen Finanzverwaltung und den Steuerberatern statt. Die sehr hohe Teilnehmerzahl seitens der Kollegen bestätigte, dass ein vertrauensvolles Klima zwischen Mitarbeitern des Finanzamtes und Beraterkollegen sehr wichtig ist, wie auch Finanzamtsbeauftragte Martina Högel-Stöckle bei ihrer Begrüßungsansprache betonte.

Professor Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Steuerberaterkammer München und seit Mitte September auch Präsident der Bundessteuerberaterkammer, erntete großen Applaus zur Wahl in sein neues Amt und erfreute die Kollegenschaft mit Kammer-Neuigkeiten und Informationen zu geplanten Gesetzgebungsinitiativen. Ob die angedachte Veränderung künftiger Betriebsprüfungen ähnlich wie im Nachbarland Österreich auch in Deutschland umgesetzt werden kann, sahen die anwesenden Kollegen mit Skepsis.

Högel-Stöckle berichtete in ihrer Funktion als LSWB-Vorstandsmitglied und Vorsitzende des Ausschuss IT1 über aktuelle Themen wie der dringlichen Teilnahme an der Übermittlung der Abschlussdaten an Banken (DIFIN) sowie der möglichen Gefahr eines Cyberangriffes und der damit verbundenen Empfehlung einer Überprüfung der Haftpflichtversicherung.

Amtsleiter Stefan Ruess erläuterte die künftige Fristenregelung und konnte mit den anwesenden Sachgebietsleitern die anstehenden Fragen problemlos beantworten. Die mittlerweile bei den Kollegen angekommene Belegvorhaltepflicht spare tatsächlich einiges an Portokosten ein, so Amtsleiter Stefan Ruess. Selbstverständlich sollten bei neuen Vermietungs- und Verpachtungsobjekten Unterlagen wie Darlehens- und Mietverträge beigelegt werden, dies gelte auch bei extrem hohen Handwerkerleistungen.

Als Finanzamtsbeauftragte forderte Högel-Stöckle die Finanzverwaltung zur Stellungnahme hinsichtlich erster Erfahrungswerte bei Betriebsprüfungen bargeldintensiver Betriebe sowie bei Kassennachschauen auf. Als sehr lobenswert und gut vorbereitet bezeichneten die beiden Sachgebietsleiterinnen die Vorbereitung der Mandanten hinsichtlich der Kassennachschauen bzw. Kassenauslesungen. Im Anschluss berichteten sie über die anstehende Änderung aller elektronischen Kassensysteme ab dem 1.1.2020 sowie die vom BSI bis dato noch nicht erbrachte Zertifizierung. Die Meldung aller im Einsatz befindlichen Kassensystemen auf amtlichem Vordruck sollte bis 31.1.2020 erfolgen.

Am Ende der Veranstaltung luden die Steuerberaterkammer München und der LSWB zu einem gemütlichen Beisammensein mit einem kleinen Imbiss ein.