v. l. n. r.: Dr. Martin Trost, Christian Berger, Wolfgang Beeg, Pamela Baierl, Raimund Mader, Dr. Peter Leidel
Klimagespräch mit dem Finanzamt Zwiesel/Viechtach
Nach langer Zeit fand am 24. Januar 2020 wieder einmal ein Klimagespräch mit Vertretern des Finanzamts Zwiesel statt. Von Amtsseite nahmen der Leiter des Finanzamts Zwiesel, LRD Wolfgang Beeg, und der Leiter der Außenstelle Viechtach, ORR Christian Berger, teil.
Nach der Begrüßung durch den Finanzamtsbeauftragten StB/WP Dr. Martin Trost berichtete der Vizepräsident der StBK München, StB/WP Raimund Mader, über aktuelle berufsständische Themen. Er betonte, dass die regelmäßigen Klimagespräche mit verschiedenen Finanzämtern fester Bestandteil der jährlichen Veranstaltungsplanung der StBK München sind und hier stetig mehr Gesprächstermine, aber auch steigende Anmeldezahlen zu verzeichnen sind. Insofern sei es erfreulich, dass auch in Zwiesel nach längerer Zeit diese gute Tradition wieder aufgenommen werde.
Diskussionspunkte der Klimatagungen seien regelmäßig die Fristanfrage, aber auch Fragen zum Themenkomplex Kassennachschau. Die Registrierkassensysteme werden bei sogenannten Vor-Ort-Prüfungen bei den Mandanten auf Manipulationsmöglichkeit geprüft. Oftmals geht damit auch eine anschließende Betriebsprüfung einher. Für aufgedecktes Fehlverhalten im Umgang mit den Kassensystemen ist der Mandant verantwortlich. Häufig werden jedoch die Kollegen in ihrer Funktion als Berater direkt oder indirekt als verantwortlich gesehen oder für eine fehlende Informationsweitergabe angeprangert.
Raimund Mader betonte, dass es von Seiten der StBK München ein großes Anliegen ist, die Rolle des Steuerberaters und die Grenzen des Verantwortungsbereichs von Berufsträgern zu verdeutlichen. Mit dem Ziel, den Kollegen zum Thema Kassennachschauen eine Hilfestellung an die Hand zu geben, hat der Vorstand der Steuerberaterkammer München in seiner Sitzung am 13.12.2019 eine „Verlautbarung zur Verantwortlichkeit bei der Kassenführung“ erlassen, die in der nächsten Ausgabe der Kammermitteilung und auf der Homepage der StBK München veröffentlicht wird. Allgemeine Themen zur Situation in den Kanzleien, wie Datenschutz, Geldwäschegesetz und Bilanzierung von Krisenunternehmen, rundeten den Kurzvortrag von Raimund Mader ab.
LSWB-Vorstandsmitglied StB/WP Dr. Peter Leidel informierte die Berufskollegen über die aktuellen Entwicklungen beim Digitalen Finanzbericht (DIFIN) und über die zu Beginn des Jahres von Datev freigegebene App KLARTAX.DE, mit der nichtberatene Steuerpflichtige ihre steuerrelevanten Daten während des Jahres sammeln und für die Steuererklärung aufbereiten können. Er wies die Kollegen auf die Möglichkeit hin, sich bei Smart-Experts zu registrieren, um die eigene Kanzlei mit ihren Schwerpunkten dort zu präsentieren und von beratungssuchenden Steuerpflichtigen gefunden zu werden.
Nach einer kurzen Vorstellung der leitenden Mitarbeiter der Finanzämter Zwiesel und Viechtach durch LRD Wolfgang Beeg erläuterte dieser das Erfordernis der Modernisierung des Besteuerungswesens und deren Auswirkungen. Die Steigerung der Fallzahlen in Verbindung mit einer geringeren Personaldecke macht eine gewichtende Fallauswahl und einen Ausbau der elektronischen Kommunikation erforderlich. Das Risikomanagementsystem führt mittels einer Kombination von maschinellem Risikofilter und personeller Einteilung nach Risikosituation zu einer Einteilung der Steuerpflichtigen in vier Risikoklassen, wobei aber 80 Prozent der Steuerpflichtigen sich in Klasse 2 (normaler Steuerfall) befinden würden.
Der derzeitigen schwierigen telefonischen Erreichbarkeit seien sich die Mitarbeiter des Finanzamts bewusst; der Grund liege in einer schweren Erkrankung einer Telefonistin.
Zur Fristenregelung in 2020 konnte Wolfgang Beeg die erfreuliche Mitteilung überbringen, dass nach einer Anweisung des BayLfSt die für Land- und Forstwirte geltende Abgabefrist sich auch auf alle weiteren Steuernummern des Steuerpflichtigen erstreckt.
Über die Belegausgabepflicht und das Kassengesetz 2020 referierte der Leiter der BP-Stelle Straubing, Peter Listl. Insbesondere die Härtefallregelung des § 148 AO wurde von den Kollegen dabei intensiv diskutiert.