Klimagespräche bei den Finanzämtern in Schweinfurt und Uffenheim

Im November fanden in den Finanzämtern Schweinfurt und Uffenheim Klimagespräche statt. Bei beiden Klimagesprächen wurden von Seiten der Finanzverwaltung, der Steuerberaterkammer Nürnberg und des LSWB ähnliche Themen angesprochen. In Schweinfurt folgten ca. 30 Steuerberaterkollegen und -kolleginnen der Einladung der Amtsleiterin Frau Edith Löw-Eger. Nach zehn Jahren ohne Klimagespräch war der Raum im Finanzamt Uffenheim am 16. November voll besetzt. Amtsleiterin Frau Liane Claus freute sich über den Zuspruch, den ihre Einladung fand.

In ihren Eröffnungsreden wiesen beide Amtsleiterinnen darauf hin, dass auch die Finanzverwaltung mit Personalmangel zu kämpfen hat. Es sei daher Verständnis für die angespannte Situation in den Steuerberatungskanzleien vorhanden. Es wurde aber auch um Verständnis für die Notwendigkeit geworben, die Veranlagungen für die Zeiträume 2020 und 2021 baldmöglichst abzuschließen. Hierfür müsse leider auch das Mittel der Zwangsgeldandrohung eingesetzt werden.

Herr Detlef Mayer-Rödle (Steuerberaterkammer Nürnberg) erläuterte die aktuellen Entwicklungen zum Steuerberaterpostfach. Es wurde auf die aktive Nutzungspflicht gegenüber Finanzgerichten hingewiesen. Er erläuterte auch das ab Veranlagungszeitraum 2024 voraussichtlich nutzbare Kontingentierungsverfahren. In Bayern wird hierfür die doppelte Freiwilligkeit gelten. Der Steuerberater entscheidet, ob und mit welchen Mandanten er teilnimmt. Zum Abschluss wurde auf die bestehende Registrierungspflicht bei der FIU unter dem Stichwort „goAML“ hingewiesen. Die Registrierungspflicht ergibt sich aus den Pflichten des Steuerberaters im Rahmen der Geldwäschebekämpfung. Bei Nichtregistrierung drohen ab dem 01.01.2024 empfindliche Bußgelder.

Frau Dr. Jutta Fischer-Neuner (LSWB) ging in ihrem Bericht auf die Überlastung der Steuerberatungskanzleien ein. Sie warb dafür, das Mittel der Zwangsgeldandrohung nur in homöopathischen Dosen einzusetzen, da die Steuerberater und ihre Mitarbeitenden bereits alles ihnen Mögliche getan haben, um die Steuererklärungen rechtzeitig einzureichen. Ein Mittel, um Fristen besser einhalten zu können könnte auch die Ausbildung von Steuerfachangestellten sein. Frau Dr. Fischer-Neuner wies auf die von Kammer und Verband veranstalteten Ausbildertage hin. Sie schloss ihren Bericht mit einem Plädoyer für die Bereitstellung von Praktikumsplätzen. Bei einem Praktikum können sich beide Seiten kennlernen und es besteht die Möglichkeit, die Jugendlichen von unserem spannenden Beruf zu überzeugen.

Die Sachgebietsleiter stellten ebenfalls Themen vor. Ein für beide Seiten unerquickliches Thema ist die Belegvorlage. Es wurde gebeten, die „Empfehlung zur Belegvorlage für Steuererklärungen ab dem VZ 2017“ auch weiterhin zu beachten. Von der Beraterschaft wurde gebeten, die Erreichbarkeit der Sachbearbeiter zu verbessern. Es wurde in beiden Finanzämtern darauf hingewiesen, dass es eine Erleichterung wäre, wenn alle Steuererklärungen eines Steuerpflichtigen gleichzeitig mit der E-Bilanz eingereicht würden. Weiter wird gebeten, Unterlagen nur auf einem Weg dem Finanzamt zukommen zu lassen. Es käme häufig erst ein Schreiben per E-Mail und danach postalisch. Für die meisten Schreiben an die Finanzverwaltung könne der digitale Weg über Elster (DATEV) gewählt werden. Diese Schreiben werden den Bearbeitern direkt angezeigt und können auch direkt elektronisch abgelegt werden.

  • v. l.: Frau Dr. Fischer-Neuner (Vizepräsidentin LSWB), Frau Claus (Amtsleiterin Finanzamt Uffenheim), Herr Mayer-Rödle (Steuerberaterkammer Nürnberg)

  • v. l.: Herr Ritter (Finanzamt Schweinfurt), Frau Dr. Fischer-Neuner (Vizepräsidentin LSWB), Frau Löw-Eger (Amtsleiterin Finanzamt Schweinfurth), Herr Mayer-Rödle (Steuerberaterkammer Nürnberg)