Modernisierte Vorgaben für die Ausbildung der DStV-Fachberater

Modernisierte Vorgaben für die Ausbildung der DStV-Fachberater

Der Vorstand des DStV hat eine Änderung der Fachberater- und Akkreditierungsrichtlinien beschlossen. Er reagiert damit auf die zunehmende Digitalisierung in den Kanzleien und veränderte Rahmenbedingungen. Die Richtlinien legen nun die Bedingungen für ein zeitgemäßes Aus- und Fortbildungsangebot inklusive medienbasierten Distanzunterrichts fest.

Durch die Zulassung von Blended Learning in der Ausbildung ermöglicht der DStV angehenden Fachberatern mehr Flexibilität und schafft den Rahmen für zeitgemäße Lernformen. Die DStV-Akkreditierungsrichtlinien legen ab dem 1. Januar 2021 die veränderten Bedingungen für die Anerkennung medienbasierten Distanzunterrichts fest. Darin ist insbesondere vorgesehen, dass Lehrgangsinhalte auch eigenständig erarbeitet werden können. Welche Formen des Selbststudiums angeboten werden, obliegt der Konzeption jedes Lehrgangsanbieters. Die geänderten Richtlinien tragen damit der zunehmenden Digitalisierung in den Kanzleien und den besonders im Jahr 2020 veränderten Rahmenbedingungen Rechnung.

Mehr Informationen unter www.fachberaterdstv.de.