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Präsident Manfred F. Klar für Sie im Einsatz: Ausgewählte Termine
Deutscher Finanzgerichtstag
Am 23. Januar 2023 fand der 19. Deutsche Finanzgerichtstag statt. Als Thema standen diesmal „Steuerrecht, Steuergerechtigkeit und Steuerrechtskultur in Krisenzeiten“ auf der Agenda. Die jährliche Veranstaltung in Köln zeichnete sich auch dieses Mal wieder durch renommierte Referenten aus der Gerichtsbarkeit, der Wissenschaft, den steuerberatenden Berufen und der Politik aus.
In diesem Jahr beleuchtete die Veranstaltung insbesondere die Herausforderungen, die durch die Klimakrise auf Recht und Politik wirken. Nach der Eröffnung durch Prof. Jürgen Brandt, Richter am Bundesfinanzhof a. D. und Präsident des Deutschen Finanzgerichtstages, richteten Dr. Benjamin Limbach, Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Hans-Josef Thesling, Präsident des Bundesfinanzhofs, und Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Grußworte an die Gäste.
Im Anschluss hielt Prof. Dr. Manfred Fischedick, Präsident und wissenschaftlicher Geschäftsführer des Wuppertal-Instituts für Klima, Umwelt und Energie, einen Vortrag zum Thema „Nationale Klimaschutzziele – Herausforderungen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft“.
Danach folgten weitere Vorträge, unter anderem zur Steuergesetzgebung in Phasen politischer und wirtschaftlicher Ungewissheiten, zu aktuellen Entwicklungen zur Steueroasen- und Missbrauchsabwehr sowie zur Datenschutz-Grundverordnung und Informationsansprüchen gegenüber der Finanzverwaltung.
Der 20. Deutsche Finanzgerichtstag ist für den 22. Januar 2024 geplant.
Neujahrsempfang des Kollegialverbandes Köln
Ein glanzvoller Start ins neue Jahr nach zwei Jahren pandemiebedingter Enthaltsamkeit: Zum ersten Neujahrsempfang seit 2020 begrüßte Präsident Gero Hagemeister am 14. Januar im Hotel Excelsior in Köln etwa 120 Gäste aus Politik, Wirtschaft und berufsständischen und steuerrechtlichen Institutionen.
Er freute sich besonders, den diesjährigen Festredner anzukündigen: Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Clauß Kreß LL.M. (Cambridge), Professor an der Universität zu Köln, Inhaber des Lehrstuhls für deutsches und internationales Strafrecht und Direktor des Instituts für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität zu Köln, seit 2012 zudem Direktor des dort neu gegründeten Institute for International Peace and Security Law. Seit 2019 ist er weiterhin Ad-hoc-Richter am Internationalen Gerichtshof in dem Verfahren The Gambia v. Myanmar.
In seiner Rede forderte Präsident Hagemeister, dass Steuerpolitik endlich wieder von Fachleuten gemacht werden sollte. Da Steuerideen häufig umverteilungsorientiert und lenkungsgetrieben seien, passten sie zunehmend nicht in die Systematik des Steuerrechts. Er bemängelte, dass Gesetzgeber und Verwaltung offenbar keinen Wert auf die Expertise der Steuerberater legen: Fristen für die fachliche Einschätzung von Referentenentwürfen wurden drastisch eingekürzt; eine ausgewogene und fundierte Einschätzung seitens der Fachleute ist daher erschwert bis unmöglich. Gero Hagemeister kritisierte weiterhin die Anwendung des Spitzensteuersatzes auf Einkommen in Höhe von 60.000 Euro im Jahr als unmäßig und leistungsfeindlich.
Die Whistleblower-Richtlinie durch das Hinweisgeberschutzgesetz stellt für ihn einen Angriff auf die „Grundfeste der Mandatsbeziehung“ dar: „Es ist daher absurd, dass die Schweigepflicht nach dem Willen des Deutschen Bundestages nur für die Berufsgruppe der Rechtsanwälte unter dem Hinweis auf deren Berufsgeheimnisschutz gelten soll, nicht aber für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.“ Generell werden bürokratische Hemmnisse nicht abgebaut, sondern drastisch ausgebaut – häufig unter dem vorgeschobenen Vorwand des Initiators Europa.