Foto: Pawel Horazy; meshmerize/adobe stock

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Präsident Manfred F. Klar für Sie im Einsatz: Ausgewählte Termine

Interessenwahrnehmung auf bayerischer, nationaler und europäischer Ebene

30. Münchner Unternehmenssteuerforum

Am 5. Februar 2020 fand das 30. Münchner Unternehmenssteuerforum statt. Die Tagungsleitung zum Thema „Steuerliche Herausforderungen der Betriebsstätten im Mittelstand“ hatte Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen der juristischen Fakultät an der LMU München inne.

Aufgrund der derzeitigen internationalen Entwicklungen wird die Zahl von Betriebsstätten – vor allem der Dienstleistungs- und Vertreterbetriebsstätten – steigen, auch im Mittelstand. Die unterschiedliche Handhabung der Gewinnzurechnung birgt aber trotz des AOA mehr Rechtsunsicherheit.

Nach dem Grußwort des Präsidenten des Bundesfinanzhofs Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff folgten Vorträge zum Thema von Prof. Dr. Gerhard Girlich der Hochschule Biberach und Prof. Dr. Stefan Bendlinger, Partner der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH. Anschließend diskutierten die Teilnehmer mit dem Podium – darunter Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, und Dr. Christoph Habammer, Vizepräsident des Bayerischen Landesamts für Steuern, praxisrelevante Fragen.

Winterfachtagung in Reit im Winkl

Bereits zum elften Mal fand vom 19. bis zum 21. Februar 2020 in Reit im Winkl die jährliche Winterfachtagung statt. Die Kooperationsveranstaltung des LSWB mit den Steuerberaterverbänden Westfalen-Lippe, Hamburg und Baden-Württemberg bestach wie in den Vorjahren durch gute Referenten und hochaktuelle Fortbildungsthemen. Nach einer zünftigen Begrüßungsveranstaltung auf der Stoaner Alm startete der erste Seminartag mit Referent Dr. Jens Stenert zum Thema „Aktuelles zur Unternehmensnachfolge im Mittelstand“. Am zweiten Tag folgten die BFH-Richter Prof. Dr. Gregor Nöcker mit „Abgabenordnung 100 Jahre plus – das Verfahrensrecht im digitalen Zeitalter“ und Dr. Jens Reddig zu „Ertragsteuerliche Entwicklungen bei Einzel- und Personenunternehmen“ – inklusive Update zur BFH-Rechtsprechung und Gesetzgebung. Den Abschluss bildete am letzten Veranstaltungstag Regierungsdirektor Joachim Vogt mit seinem Vortrag zur „Umsatzsteuer 2020“. Den Teilnehmern wurde in den drei Tagen ein breites Spektrum interessanter Themen geboten und der Weg nach Reit im Winkl hat sich gelohnt.

Deutscher Finanzgerichtstag in Köln

Am 20. Januar 2020 fand der 17. Finanzgerichtstag in Köln statt. Die zahlreichen Teilnehmer der Finanzgerichtsbarkeit, der Finanzverwaltung und der rechts- und steuerberatenden Berufe nutzten die Gelegenheit zum Austausch über die aktuellen Entwicklungen im Steuerrecht. Die diesjährige Tagung stand unter dem Leitthema „Steuerentwicklung und Steuerverwendung im Fokus der Praxis“.

In seinem Grußwort hob der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach die Rolle des Steuerrechts und der Steuerrechtspolitik für die Standortattraktivität Deutschlands hervor. Das Steuerrecht sei nicht nur Mittel zur Haushaltsfinanzierung, sondern zugleich Lenkungsinstrument. Es sei Aufgabe der Politik, einen schädlichen Steuerwettbewerb einzelner Mitgliedstaaten innerhalb der EU zu verhindern. Biesenbach betonte in justizpolitischer Hinsicht die Bedeutung des Pakts für den Rechtsstaat, der innerhalb der Justiz zu einem Ausbau der Digitalisierung und einer weiteren Verbesserung der Personalausstattung führen werde.

Der Präsident des Bundesfinanzhofs Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff thematisierte in seinem Grußwort die zahlreichen zum Jahreswechsel verabschiedeten steuerlichen Neuregelungen und unterzog sie einer kritischen Analyse. Das neue Grundsteuer- und Bewertungsrecht führe zu einem komplizierten neuen Bewertungsverfahren und schaffe durch die Länderöffnungsklausel die Gefahr einer Zersplitterung der Rechtslage. Die mit dem Jahressteuergesetz 2019 eingeführte Mobilitätsprämie werde zu einem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei der Veranlagung der Steuerpflichtigen führen. Im Rahmen der Steuergesetzgebung fehle es an Stringenz und Einfachheit. Das deutsche Umsatzsteuerrecht müsse noch systematischer mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie abgestimmt werden.

Der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands Harald Elster betonte die Notwendigkeit einer umfassenden Unternehmensteuerreform zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Die auf Ebene der OECD entwickelten Pläne für eine neue Unternehmensbesteuerung liefen Gefahr, die geltenden nationalen Besteuerungskonzepte außer Kraft zu setzen. Elster kritisierte die teilweise Beibehaltung des Solidaritätszuschlags als verfassungsrechtlich bedenklich und nannte die neue Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen unvereinbar mit den Verschwiegenheitspflichten der steuerberatenden Berufe.

Im zweiten Teil der Tagung wurden aktuelle Themen des Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuerrechts behandelt. RiBFH Dr. Christoph Wäger erläuterte die Möglichkeiten des Gutglaubensschutzes im Umsatzsteuerrecht. Einen Überblick über aktuelle Streitfragen zur Arbeitnehmerbesteuerung gab RiBFH Dr. Roland Krüger. RiBFH Michael Wendt stellte die neue Rechtsprechung des BFH zur erweiterten Kürzung vom Gewerbeertrag für Grundstücksunternehmen vor. Prof. Dr. Franz Jürgen Marx von der Universität Bremen widmete seinen Vortrag der Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts. Richterin am Finanzgericht Dr. Claudia Neitz-Hackstein behandelte in ihrem Vortrag aktuelle Problemfelder der in der steuerlichen Praxis häufig streitanfälligen verdeckten Gewinnausschüttung.

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