Foto: meshmerize/adobe stock

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Präsident Manfred F. Klar für Sie im Einsatz: Ausgewählte Termine

Interessenwahrnehmung auf bayerischer, nationaler und europäischer Ebene

45. Berliner Steuerfachtagung

Besondere Zeiten bedürfen besonderer Formate: Die 45. Berliner Steuerfachtagung fand erstmals digital statt. Aus dem neu errichteten Fernsehstudio des Estrel-Hotels wurden die Vorträge erstklassiger Dozenten zu Themen „Rund um Corona“ in einem kurzweiligen Format in die virtuelle Welt der Teilnehmenden gestreamt. Spannende und abwechslungsreiche Diskussionsrunden ergänzten das Programm, sodass sich auch die Teilnehmer aktiv einbringen konnten. Knapp 350 Personen nahmen an dem Event teil und waren nach Abschluss voll des Lobes für Format, Themen, Dozenten und Ablauf der Veranstaltung.

Save the Date
Die 46. Berliner Steuerfachtagung ist für den 3. März 2022 geplant. Das Format der Veranstaltung steht noch nicht fest, aber die Onlinevariante hat sich in diesem Jahr als eine gute Alternative erwiesen.

Sitzung des DStV-Steuerrechtsausschuss

Der Steuerrechtsausschuss des DStV kam am 19.03.2021 coronakonform online zusammen. Er diskutierte aktuelle Fragen und Probleme des Steuerrechts aus Sicht der Beratungspraxis. Auf der umfangreichen Tagesordnung standen unter anderem der coronabedingte Wechsel vom monatlichen Abgabeturnus hin zur quartalsweisen Meldung der Umsatzsteuervoranmeldung, die bilanziellen Auswirkungen der verkürzten Nutzungsdauer für Computerhardware und Software auf Basis des neuen BMF-Schreibens sowie die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets. Auch bilanzielle Fragen rund um die Zuschüsse aus den Corona-Hilfspaketen erörterten die Teilnehmer intensiv.

vbw: Besteuerung von Familienunternehmen und ihrer Erben

Im internationalen Wettbewerb deutlich zu hohe Steuern auf einbehaltene Gewinne besonders bei Personengesellschaften, geringe Flexibilität und Investitionsanreize sowie unerträgliche erbschaftsteuerliche Auflagen für Familienunternehmen: Das waren die Themen des vbw-Online-Kongresses am 23. Februar 2021. Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw, monierte wesentliche Schwächen des deutschen Steuerrechts. Mit den Worten „Familienunternehmen kämpfen um den Erhalt jedes einzelnen Arbeitsplatzes, dafür braucht es politischen Rückenwind“ forderte er Korrekturen ein.

Handlungsbedarf aus bayerischer Sicht
Finanzminister Albert Füracker, Thomas Dierichs und Angelique Renkhoff-Mücke sprachen sich wie auch Bertram Brossardt unter anderem dafür aus, die Steuer auf einbehaltene Gewinne auf 25 Prozent zu senken und den Verlustrücktrag zeitlich auszuweiten. Sie forderten weiter, die erbschaftsteuerlichen Auflagen für Familienunternehmen praxistauglich auszugestalten und abzumildern, um die Zukunft der Unternehmen zu sichern.

Große Zurückhaltung des Bundes
Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger sah nur punktuell Möglichkeiten, die Situation zu verbessern. Immerhin konnte er sich eine zeitliche Verlängerung des Verlustrücktrags vorstellen. Zur Erbschaftsteuer sah er jenseits einer bereits praktizierten Abmilderung der Lohnsummenklausel keinen besonderen Handlungsbedarf.

Insgesamt zeigte der Kongress, wie wichtig zukunftsweisende Reformen in der Besteuerung von Familienunternehmen und ihrer Erben sind. Deutlich wurde allerdings auch, dass Bundesregierung und Bundesrat aufgrund politischer Blockaden in diesen Fragen aktuell kaum beweglich sind.

Vortragende und Podium

  • Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer, vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.
  • Albert Füracker MdL, Bayerischer Staatsminister der Finanzen und für Heimat
  • Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär, Bundesministerium der Finanzen
  • Angelique Renkhoff-Mücke, Vorstandsvorsitzende, WAREMA Renkhoff SE
  • Thomas Dierichs, Leiter Zentrale Steuerabteilung, Diehl Stiftung & Co. KG
  • 45. Berliner Steuerfachtagung

  • Sitzung des DStV-Steuerrechtsausschuss

  • vbw: Besteuerung von Familienunternehmen und ihrer Erben

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