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Pragmatische und unbürokratische Lösung bei Kassensystemen
Die Finanzminister aus Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Hamburg haben gemeinsam beschlossen, Unternehmen, Händlern und Gastwirten in ihren Ländern in den kommenden Monaten bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben. Das Bundesfinanzministerium (BMF) verlangt, dass Firmen bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in ihre Registrierkassen einbauen. Allerdings haben viele Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie und der Umstellung der Kassen auf die neuen Umsatzsteuersätze zeitliche Schwierigkeiten bei der Realisierung der Kassenlösungen. Die Länder haben deshalb eigene Regelungen geschaffen. Danach werden die Finanzverwaltungen der vier Länder Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden, wenn die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt (und für Hessen gilt zusätzlich: den Einbau verbindlich in Auftrag gegeben hat) oder der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist. Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich. Nach diesem Vorstoß haben bis Redaktionsschluss alle Finanzministerien der Länder mit Ausnahme von Bremen über eine Fristverlängerung informiert.