Das neue Präsidium der Bundessteuerberaterkammer
Prof. Dr. Hartmut Schwab ist neuer Präsident der Bundessteuerberaterkammer
Prof. Dr. Hartmut Schwab ist am 17. September 2019 von der 100. Bundeskammerversammlung in Nürnberg zum neuen Präsidenten der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) gewählt worden. Er löst Dr. Raoul Riedlinger ab, der das Amt seit 2015 innehatte.
Prof. Schwab betonte zum Start seiner Amtszeit: „Zahlreiche Themen im Steuer- und Berufsrecht gilt es in den kommenden Jahren weiterzuverfolgen und voranzutreiben. So setzen wir uns bei den Anzeigepflichten für Steuergestaltungsmodelle auch zukünftig für die Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie auf nationaler Ebene ein. Eine zusätzliche nationale Anzeigepflicht lehnen wir ab. Zudem raten wir von der diskutierten Vermögensteuer ab, da sie viel zu bewertungsintensiv ist und ihre Erhebungskosten unverhältnismäßig hoch wären. Darüber hinaus fordern wir eine Unternehmensteuerreform. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist es höchste Zeit, das Unternehmensteuerrecht neu zu gestalten.“ Für das Berufsrecht will Schwab die folgenden Schwerpunkte setzen: „Der Berufsstand ist in Sachen Digitalisierung zwar bereits gut aufgestellt, so die aktuellen STAX-Zahlen, aber der digitale Wandel verändert den Arbeitsalltag zunehmend. Daher unterstützen wir den Berufsstand bei allen Kanzleiprozessen, wozu auch eine Förderung des Nachwuchses und der Kanzleimitarbeiter gehört.“
Prof. Schwab ist seit 1989 als Steuerberater tätig. Seit 2006 ist er Präsident der Steuerberaterkammer München und seit 2007 Vizepräsident der Bundessteuerberaterkammer. Für den LSWB setzt er sich als Zweigstellenleiter in Augsburg ein.
Als weitere Mitglieder des Präsidiums wählten die Delegierten: Volker Kaiser (Vizepräsident), Westfalen-Lippe, Dr. Holger Stein (Vizepräsident), Mecklenburg-Vorpommern, Karl-Heinz Bonjean (Vizepräsident), Köln, Boris Kurczinski, Schleswig-Holstein, Dr. Dieter Mehnert, Nürnberg, Dirk Rose, Sachsen, Prof. Dr. Uwe Schramm, Stuttgart, und Alexander Schüffner, Berlin. Die Amtszeit des Präsidiums beträgt vier Jahre.