Übergangsfrist bis 30.09.2020 bei Kassenumstellung beschlossen
Nach einer bundesgesetzlichen Regelung müssen ab 1. Januar 2020 alle Registrierkassen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden, die bis zum Beginn des neuen Jahres aber voraussichtlich noch nicht flächendeckend am Markt verfügbar sein wird. Deswegen war zuletzt bei vielen Betroffenen Unsicherheit entstanden. Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft, das bayerische Finanzministerium und der LSWB haben daher seit längerem eine Fristverlängerung gefordert. Mit einem Beschluss auf BundLänder-Ebene hat sich die Finanzverwaltung nun auf eine zeitlich befristete Nichtbeanstandungsregelung bis 30. September 2020 verständigt.
Die Neuregelung im Kassengesetz dient dazu, Kassenbuchungen zu sichern und eine verlässliche Grundlage für eine gleichmäßige Besteuerung zu schaffen. Sie betrifft alle Betriebe, die ihre Bargeldeinnahmen mittels einer elektronischen Registrierkasse aufzeichnen.