Whistleblowing für LSWB-Mitglieder in Kooperation mit der Data Security GmbH

Sicherlich kennen Sie das allgemeine Sprichwort „Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant“. Auch wenn darin ein Hauch von Narzissmus mitschwingen mag, weil man sich ungern an seine Fehler erinnern lässt oder weil man damit historische Gräueltaten wie die Hexenverbrennung verbindet, so hat hier seit Beginn der Bundesrepublik Deutschland ein Umdenken stattgefunden.

Vergessen wir nicht, dass viele Skandale der letzten Zeit durch Whistleblowing aufgedeckt wurden. Sei es der BSE-Skandal, gepanschte Medikamente oder Unternehmensstrukturen, die dem einzelnen Bürger keine Chance lassen, sich zu wehren, wie z. B. der Royal-Mail-Horizon-Skandal in England. Die Aufdeckung und der Schutz der Allgemeinheit sind meist nur möglich, wenn die richtigen Daten preisgegeben werden.

Hier kommt dann allerdings meist das Thema Verschwiegenheit ins Spiel. Um hier eine Lösung für den Berufsstand zu schaffen, hat der LSWB mit der Data Security GmbH einen Partner für die pragmatische Umsetzung von Compliance-Themen gefunden, welcher eine Softwarelösung für den Bereich Whistleblowing anbietet.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) regelt seit 2023, dass Unternehmen Meldekanäle für Hinweise u. a. zu Straftaten und bestimmten bußgeldbewehrten Verstößen einrichten müssen. Hierunter fallen z. B. Verstöße, die dem Schutz der Rechte der Beschäftigten dienen, und damit sämtliche in arbeitsrechtlichen Gesetzen geregelten Ordnungswidrigkeitentatbestände (s. Beitrag S. 28).

Die Vorteile für Ihre Kanzlei sind eine praktische Anleitung für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes und die Entlastung Ihres Kanzleibetriebs durch Auslagerung Ihrer Meldestelle auf den LSWB.

Profitieren Sie als LSWB-Mitglied von einer schlüsselfertigen Whistleblowing-Lösung mit interner Meldestelle durch Ihren Verband: www.data-security.one/de/whistleblowing-lswb