Foto: PAON GmbH
Arbeitgebersiegel: Ein Qualitätssymbol für Kanzleien
Mitarbeiter gewinnen und binden
Siegel spielen eine entscheidende Rolle für Kanzleien. Sie dienen als Qualitätssymbol und stellen die Kompetenz und Professionalität einer Kanzlei dar. Sie sind ein Zeichen für Qualität, Vertrauen und Zuverlässigkeit und können dazu beitragen, das Ansehen einer Kanzlei zu stärken. Um das Vertrauen in attraktive Arbeitsbedingungen in der Steuerberatung zu stärken, wurde durch die Landesverbände der Steuerberatung – in Zusammenarbeit mit der PAON GmbH – das Arbeitgebersiegel „Exzellenter Arbeitgeber in der Steuerberatung“ etabliert.
Für das Arbeitgebersiegel 2024 haben sich in diesem Jahr mehr als 600 Kanzleien bundesweit beworben, etwa zwanzig Prozent davon werden in Bayern vom LSWB betreut.
Siegel als Zeichen eines starken Arbeitgebers
Ein Arbeitgebersiegel kann eine Kanzlei als attraktiven Arbeitgeber positionieren. Es signalisiert Bewerbern und potenziellen Mitarbeitern, dass die Kanzlei ein zukunftsorientiertes und attraktives Arbeitsumfeld bietet, in dem sich Beschäftigte fachlich wie persönlich weiterentwickeln und ihre berufliche Entwicklung vorantreiben können. Es ist aber auch ein wichtiges Instrument, bestehende Mitarbeiter zu binden und die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen.
Was beinhaltet das Arbeitgebersiegel?
Das Arbeitgebersiegel ist mehr als nur ein Symbol. Es erfordert einen umfassenden Prozess, um es zu erlangen. Arbeitgeber müssen bestimmte branchenorientierte Kriterien erfüllen, die von der Organisation, die das Siegel vergibt, festgelegt werden. Diese Kriterien beziehen sich auf Aspekte des Arbeitsumfelds, wie z. B. Arbeitsbedingungen, Vergütung, Weiterbildungsmöglichkeiten, Work-Life-Balance, aber auch auf die künftige Ausrichtung und Zukunftsfähigkeit der Kanzlei. Neben der Einschätzung der Kanzleiführung nimmt die ergänzende Mitarbeiterbefragung eine zentrale Rolle ein, damit beide Seiten der Beschäftigung zum Zuge kommen. Für den LSWB sind dies sehr wichtige Aspekte, die sehr ernst genommen werden. Schließlich ist ein Siegel nur dann vom Arbeitnehmer akzeptiert und von Bedeutung, wenn auf die Erfüllung der Kriterien mit Sorgfalt geachtet wird.
Vorteile für Arbeitgeber
Das Arbeitgebersiegel bringt viele Vorteile für Arbeitgeber mit sich. Es trägt in großem Maße dazu bei, die Arbeitgebermarke zu stärken und die Kanzlei als attraktiven Arbeitgeber innerhalb der Branche und gegenüber anderen Kanzleien aktiv zu positionieren. Dazu muss das erworbene Siegel natürlich in der Kanzlei und in den eigenen Kommunikationskanälen, wie der Website, Printmaterialien sowie den eigenen Social-Media-Kanälen, gut sichtbar positioniert werden. Aber auch weitere Aspekte sind von Bedeutung:
- Mitarbeitergewinnung und -bindung: Das Arbeitgebersiegel kann dazu beitragen, qualifizierte und engagierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. Darüber hinaus hilft es durch eine aktive Einbindung der Beschäftigten in die Befragungen, die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung zu erhöhen und somit auch die Produktivität und Leistung der Kanzlei zu steigern. Die so gewonnenen Rückmeldungen über die Eindrücke der Mitarbeiter helfen zudem, in der Kanzlei Verbesserungsinitiativen zu ergreifen.
- Wettbewerbsvorteil: Siegel können Kanzleien einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Denn sie erleichtern es potenziellen Kunden und Mitarbeitern, eine gute Kanzlei zu finden. Da das Erhalten des Siegels mit bestimmten Kriterien verbunden ist, besitzt es die benötigte Anerkennung als Qualitätsmerkmal.
- Imagepflege: Siegel können das Image einer Kanzlei verbessern. Sie zeigen, dass die Kanzlei sich um Qualität und Kundenzufriedenheit bemüht. Denn zufriedene Mitarbeiter sorgen für bessere Arbeitsqualität.
Ein echter Mehrwert auch für Mitarbeiter
Aus Sicht der Mitarbeiter bietet das Arbeitgebersiegel Sicherheit und Vertrauen. Es signalisiert, dass der Arbeitgeber Wert auf ein gutes Arbeitsumfeld legt und sich um das Wohlbefinden seiner Mitarbeiter kümmert. Dies kann dazu beitragen, die Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter zu erhöhen und somit ihre Leistung und Produktivität zu steigern.
Außerdem erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie bereits erwähnt, durch ihre aktive Einbindung im Rahmen der Mitarbeiterbefragung die Möglichkeit, Verbesserungsmöglichkeiten (aus eigener Sicht) zu adressieren, die einen guten Aufsatzpunkt für die Weiterentwicklung der Kanzlei bzw. der Arbeitgeberfunktion bilden. Dies ist für Mitarbeiter, die sich mit ihrem Arbeitgeber ernsthaft identifizieren sollen, ein sehr wichtiger Punkt.
Die Nachfrage ist groß
Das Arbeitgebersiegel wird bereits seit 2019 vergeben. Sämtliche Kanzleitypen und -größen bemühen sich, dieses Siegel zu erlangen und schon durch den Vergabeprozess Mehrwerte für die eigene Kanzlei zu gewinnen. Schließlich sind die erworbenen Einsichten von größtem Wert.
Die Online-Befragung ist das Herzstück des Wettbewerbs „Exzellenter Arbeitgeber“. Die Online-Befragung wird durch einen Verantwortlichen – beispielsweise Geschäftsführung oder Personalleitung – absolviert und anschließend mithilfe der Mitarbeiter verifiziert. Der Wettbewerb sowie das Qualitätssiegel stehen so auf einer soliden Basis und gleichzeitig ist sichergestellt, dass alle getroffenen Angaben objektiven Überprüfungen standhalten.
Die Umfrage zum „Exzellenter Arbeitgeber 2024“ ist bereits beendet. Über 600 Kanzleien haben sich in diesem Jahr für die Auszeichnung beworben. Wenn Sie sich für die Befragung im Oktober 2024 vormerken lassen möchten, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an stoerkle@lswb.de.
Fazit: Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Arbeitgebersiegel sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeiter von großem Nutzen ist. Es ist ein Qualitätssymbol, das Vertrauen schafft und dazu beiträgt, nicht nur die Anziehungskraft der einzelnen Kanzlei, sondern auch der gesamten Branche aktiv zu steigern. Dass sich das Siegel in außerordentlichem Maße lohnt, bestätigen Siegelträger, die in der Ausgabe 4/2023 des LSWB-Magazins zu Wort gekommen sind.
Kontakt
Uwe Loof ist Geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensberatung PAON GmbH (www.paon.de), die u. a. aufgrund ihrer fachlichen Expertise das Arbeitgebersiegel für die Steuerberaterverbände entwickelt hat. Für Rückfragen rufen Sie unter Tel. 0511 533 554-60 an oder schreiben Sie eine E-Mail an: uwe.loof@paon.de
Weitere Informationen zum Arbeitgebersiegel erhalten Sie unter www.exzellenterarbeitgeber.de