DStV-Präsident Harald Elster

DStV-Präsident Harald Elster

„Auch 2015 setzt sich der DStV für Ihre Belange ein!“

Von Harald Elster, Präsident des DStV e.V.

Nicht nur im Kanzleialltag sind in diesem Jahr die Steuerberater wieder gefordert. Ebenso verlangen zukunftsweisende Projekte unsere Aufmerksamkeit. Der DStV bringt sich dabei wieder mit großem Engagement in die steuer- und berufspolitische Diskussion ein. Aber auch seine Initiativen für die Praxis unterstützen die Steuerberater in besonderem Maße.

Für ein faires Verfahren

Die zunehmende Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens stellt Steuerberater vor immer neue bürokratische Hürden. Wie seit Jahren vom DStV gefordert, geht die Finanzverwaltung die Modernisierung nun entschlossen an. Das Konzept von Bund und Ländern enthält viel Licht für den Kanzleialltag wie den Abbau von Medienbrüchen durch den elektronischen Versand von Belegen oder Einsprüchen. Andere Planungen hingegen, wie die Einführung der zufallsbasierten Vorabanforderungen von Steuererklärungen oder neue Haftungssanktionen zulasten der Steuerberater, werfen tiefe Schatten und werden vom DStV kategorisch abgelehnt. Der DStV wird sich auch weiterhin für eine gleichmäßige Lastenund Risikoverteilung sowie den Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Steuerberater und Mandant einsetzen.

Abbau bürokratischer Lasten

Das ab Jahresbeginn geltende Mindestlohngesetz bringt erheblichen Dokumentations- und Verwaltungsaufwand mit sich. Der DStV hat deshalb im Rahmen der laufenden Diskussion um mögliche Korrekturen des Gesetzes dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zahlreiche Erleichterungen und Klarstellungen vorgeschlagen. Zur Unterstützung der täglichen Arbeit hat er außerdem eine umfangreiche Arbeitshilfe mit praktischen Hinweisen veröffentlicht.

Handhabbare Rechnungslegung

Mit der Bilanz- und der Abschlussprüferrichtlinie der Europäischen Union sind zwei für den Berufsstand bedeutende Vorhaben zeitnah in nationales Recht zu übertragen. Dabei müssen die Brüsseler Vorgaben vollständig umgesetzt werden. Damit Unternehmen jedoch nicht unnötig mit administrativen Aufgaben belastet werden und die Standards auch für kleine und mittlere Kanzleien handhabbar bleiben, sollten Wahlrechte ausgenutzt werden. Da sich die deutschen Regeln bewährt haben, setzt sich der DStV, wo zulässig, für deren Erhalt ein.

Sicherung von Unternehmensnachfolgen durch ein planbares und zielgenaues Erbschaftsteuerrecht

Gleich nach der Urteilsverkündung appellierte der DStV an den Gesetzgeber, auf die vom Bundesverfassungsgericht eröffnete Möglichkeit der Rückwirkung zu verzichten. Jüngst sickerten dann erste Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums zur Erbschaftsteuerreform durch und sorgten für einen steuerpolitischen Orkan. Durch den Eckpunkt zum Thema „Verwaltungsvermögen“ sieht der DStV erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten auf die Unternehmer sowie Steuerberater zukommen. Er brachte sich hier frühzeitig in die Diskussion ein und stellte erste praxisnahe Lösungsvorschläge zur Erörterung. Zudem setzt sich der DStV nachdrücklich dafür ein, dass es künftig nicht zu einer Besteuerung von Wirtschaftsgütern kommt, die aus rein wirtschaftlichen Gründen dem Unternehmen zugehören.

Förderung der Freiberuflichkeit

Das deutsche System der beruflichen Selbstverwaltung sichert effektiv den Schutz der Dienstleistungsempfänger vor Schlechtleistung. Aus dem europäischen Blickpunkt mögen manche Vorgaben Marktbeschränkungen darstellen, sie sind jedoch aus Gründen des Verbraucherschutzes und der Steuerrechtspflege mehr als gerechtfertigt. Dies vertritt der DStV auch 2015 national und auf europäischer Ebene mit großem Nachdruck.

Förderung kleiner und mittlerer Kanzleien

Spezialisierung bietet für Steuerberater eine Chance, um auf zunehmend komplexere Anforderungen an die Beratung zu reagieren und sich aktiv dem verstärkten Wettbewerb zu stellen. Einen wichtigen Beitrag hierzu leistet das Fachberaterkonzept des DStV. Steuerberater können sich so in bestimmten Fachgebieten weiterqualifizieren und beispielsweise als „Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.)“ oder als „Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e. V.)“ neue Mandanten werben.

Mit der Fortbildung zum „Fachassistenten Lohn und Gehalt“ richten sich die Verbände im DStV gezielt an Steuerfachangestellte und andere Mitarbeiter der Kanzleien. Auch dies trägt zur Stärkung der Kanzleien entscheidend bei. Sie sehen, der DStV ist auf vielen Gebieten für seine Mitglieder und deren Mandanten aktiv. Anregungen und Kritik sind erwünscht, damit wir gemeinsam mit Ihnen das Beste erreichen.

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