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Auswirkungen der Inflation ausgleichen
Nettolohnoptimierung
Sowohl für Steuerkanzleien als auch Mandanten stellt die Mitarbeiterbindung eine wachsende Herausforderung dar. In Zeiten von Fachkräftemangel haben Arbeitnehmer und Bewerber hohe Ansprüche an ihren Arbeitgeber. Unternehmen und Kanzleien müssen sich vermehrt von der Konkurrenz absetzen. Zudem wird bei einer stetigen Teuerung und drohender Rezession die weitere finanzielle Absicherung für Mitarbeiter immer wichtiger, doch nicht jeder Arbeitgeber kann sich Gehaltserhöhungen leisten.
Mitarbeiter-Benefits als Inflationsausgleich
Ungenutztes Potenzial liegt hier besonders bei der Nettolohnoptimierung, die gezielt bestimmte steuer- und sozialversicherungsrechtliche Gestaltungsspielräume nutzt und für beide Seiten finanziell attraktiv ist. Lohnerhöhungen werden somit trotz Krisenzeiten dank konkreter Steuervergünstigungen ermöglicht.
In der Steuerberatung sind die Möglichkeiten der Nettolohnoptimierung mit Gehaltsextras schon lange bekannt. Besonders Steuerkanzleien sollten diese Potenziale ausschöpfen, um Fachkräfte zu gewinnen und langfristig zu binden. Beliebt ist dabei u. a. der Essenszuschuss als attraktive Alternative zur Kantine, ein flexibles Mobilitätsbudget sowie der Sachbezug in Form von Gutscheinen.
Sachbezug als attraktiver Mitarbeiter-Benefit
Aufgrund steigender Kosten hat der Sachbezug als Mitarbeiter-Benefit besonders an Beliebtheit gewonnen. Mitarbeitende können selbst wählen, wie sie das Budget einsetzen und somit Kosten des Alltags, z. B. über Gutscheine für Supermärkte, Möbelhäuser und Onlinediensthändler decken. Gleichzeitig entsteht kein Mehraufwand für die Personalabteilung.
Sachleistungen von monatlich bis zu 50 Euro brutto fallen unter die Freigrenze der steuerfreien Sachbezüge. Mit der Neuregelung des Sachbezugs durch das Bundesfinanzministerium1 wurde auch der Umgang mit Gutscheinkarten genauer gefasst. Demnach gelten Gutscheine nur noch als Sachbezug, wenn damit Waren oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden und sich diese auf ein sogenanntes „begrenztes Netzwerk“, also eine bestimmte Handelskette oder einen eingegrenzten Geltungsbereich beziehen. Somit ist ein steuerfreier Gehaltszuschuss von bis zu 50 Euro brutto pro Mitarbeiter möglich.
Vorteil für Alle
Mitarbeiter-Benefits im Rahmen einer digitalen Lösung anzubieten, reduziert langfristig den Verwaltungsaufwand für Unternehmen. Die Nutzung digitaler Gutscheine über Apps ist deutlich einfacher und effizienter. Arbeitnehmer können jederzeit auf das Angebot zugreifen und schöpfen Leistungen nur bei Bedarf. Unternehmen oder Kanzleien müssen daher nicht im Vorfeld Leistungen wählen und schütten nur das aus, was die Belegschaft in Anspruch nimmt.
Kanzleien sollten das Potenzial der Nettolohnoptimierung nutzen, um Mandanten in Krisenzeiten einfach anwendbare Lösung vorzuschlagen. Und sie selbst in der Kanzlei anwenden.
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