Foto:  monticellllo/adobe stock

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Berechnung der Grundsteuer nach dem Bayerischen Grundsteuergesetz (BayGrStG)

Excel-Tool als Download verfügbar

Von Stephan Blum, M.Sc., Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS) – DIN EN ISO/IEC 17024, www.blum.pro und Friedhelm Bollinger, M.Sc., Dipl.-Informatiker, Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS) – DIN EN ISO/IEC 17024, www.socius-primus.de

Der Freistaat Bayern geht bei der Neuregelung der Grundsteuer ab 2025 einen eigenen Weg und orientiert sich nicht am Bundesmodell des Grundsteuergesetzes (GrStG). Ob man die bayerischen Regelungen vom steuerlichen Ergebnis her gesehen denen des Bundesmodells vorzieht oder nicht, ist eine Frage der politischen Einschätzung, die an dieser Stelle nicht thematisiert wird. Deutlich weniger kompliziert als das Bundesmodell sind die Regelungen des Bayerischen Grundsteuergesetzes (BayGrStG) u. E. jedenfalls nicht. Daher stellen die Autoren kostenlos ein kleines Excel-Tool zum Download zur Verfügung, mit dem die Höhe der Grundsteuer nach dem BayGrStG ausgerechnet werden kann.

Download des Excel-Tools

Es handelt sich um ein einseitiges (d. h. im Druck auf einer DIN A4-Seite darstellbares) Rechentool für die Tabellenkalkulation Microsoft Excel ab der Version 2007 (besser 2013 oder neuer). Entwickelt und getestet wurde das Tool mit Excel 2016 für Windows – ob es auch mit Tabellenkalkulationsprogrammen anderer Hersteller oder unter anderen Betriebssystemen verwendet werden kann, wurde von den Autoren nicht untersucht.

Um die Datei und ggf. weitere Dokumente herunterzuladen, besuchen Sie bitte die Website www.socius-primus.de und suchen auf der Startseite den Link zum Grundsteuer-Tool.

Anwendungsbeispiele mit dem Rechentool

Das Tool ist grundsätzlich selbsterklärend. Nachfolgend wird zur Veranschaulichung ein Beispiel durchgerechnet und mit einem Bildschirmfoto des Rechentools dokumentiert. Das Beispiel wurde der Begründung zum Gesetzesentwurf vom 10. Mai 2021 entnommen.

Flächenbegrenzung für Wohngebäude

(Fläche Grund und Boden < 10.000 m²)

Sachverhalt

  • Wohnfläche: 200 m²
  • Bebaute Fläche: 100 m²
  • Grund und Boden: 9.000 m²

Lösung

Der Grund und Boden für die ersten 2.000 m² wird mit 0,04 €/m² angesetzt (vgl. Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BayGrStG). Die darüber hinausgehende Fläche von insgesamt noch 7.000 m² wird nach Nr. 1 mit einer Äquivalenzzahl von 0,02 €/m² angesetzt. Die Flächenbegrenzung nach Nr. 2 ist nicht betroffen, da der Grund und Boden nicht größer als 10.000 m² ist.

Ausblick

Das Rechentool kann in der derzeitigen Version alle Grundfälle rechnen. Dazu gehören auch die sogenannten „Kombinationsfälle“ mit einer Fläche des Grund und Bodens von mehr als 10.000 m² und gleichzeitig mit Wohnnutzung bis 10 % der Grundstücksfläche.

Wir sind bestrebt, künftig eine Version bereitzustellen, mit der darüber hinaus auch Spezialfälle gerechnet werden können, z. B. für Grundstücke, die nur zum Teil landwirtschaftlich genutzt werden. Der Veröffentlichungstermin der nächsten Version steht aber noch nicht fest. Falls ein Update des Tools veröffentlicht werden sollte, wird dies aber unter www.socius-primus.de bekanntgegeben.

Berechnungsblatt zur Grundsteuerreform in Bayern ab 2025

Siehe Anhang: Die Grundsteuer würde hier – bei einem fiktiv unterstellten Hebesatz von 800 % – 2.320 € pro Jahr betragen.