Foto: H_Ko/adobe stock

Foto: H_Ko/adobe stock

Betriebswirtschaftliche Beratung wichtiger denn je

Liquiditätsberatung jetzt als Geschäftsfeld aufbauen

Von Eckhard Pennekamp, Assessor (jur.) und Betriebswirt (BA), Führungskraft im Außendienst der DATEV eG im Geschäftsfeld Rechnungswesen

Das Themenfeld „Betriebswirtschaftliche Beratung durch den Steuerberater“ ist nicht neu, aber durch die Corona-Krise benötigen Mandanten hierzu dringend Unterstützung. Aufgrund der abrupten Vollbremsung bei vielen wirtschaftlichen Aktivitäten ist die Liquidität zum zentralen Überlebensthema geworden. Für die Mandanten wird der Steuerberater deshalb zum wichtigen Sparringspartner und das nicht nur wegen der Überbrückungshilfen. Für die Kanzleien ergibt sich dadurch die Chance zur Positionierung weiterer Dienstleistungen und somit auch zur Sicherung von Mandaten, Umsatz und der eigenen Zukunft.

Beim Aufbau eines entsprechenden Geschäftsfeldes treten regelmäßig folgende Fragestellungen auf:

  • Welche Werkzeuge kann ich bei Liquiditätsberechnungen einsetzen?
  • Ist meine Beratungsleistung förderfähig bzw. welche Voraussetzungen muss ich hierfür erfüllen?
  • In welcher Form lassen sich Beratungsereignisse dokumentieren, Maßnahmenpläne standardisieren und damit konsequenter abrechnen?
  • Mit welchen Unterlagen kann ich Bankgespräche professionell vorbereiten?
  • Gibt es Haftungsrisiken aufgrund geltender Insolvenzregelungen?

Diese Fragen werden in dem im Folgenden beschriebenen beispielhaften Vorgehen zum Aufbau einer Liquiditätsberatung berücksichtigt.

Schritt 1: Liquidität der Mandanten analysieren und aktiv steuern

Wurde ein Mandat zur Liquiditätsberatung angenommen, gilt es im ersten Schritt die aktuelle Situation bei dem Mandanten zu analysieren. Anschließend wird der kurz- und mittelfristige Bedarf an Liquidität geplant. Diese Planung gilt es kontinuierlich zu überprüfen, auch im Hinblick darauf, ob die angedachten Maßnahmen wirken und sich rentieren. Die regelmäßige Überwachung der Liquidität im Rahmen der Buchführung schafft hier Klarheit.

Schritt 2: Beratungsleistung mit standardisierten Berichten dokumentieren

Eine hochwertige Beratung sollte stets dokumentiert werden, denn die Dokumentation bildet oft auch die Basis für den Erstattungsantrag des Mandanten, wenn Fördermittel in Anspruch genommen werden. Dazu gehören neben der umfassenden Analyse auch die zu ergreifenden Maßnahmen und weitere Handlungsempfehlungen.

Für eine qualitativ anspruchsvolle Beratung ist es hilfreich, auf etablierte Mustervorlagen bei der Beratung zuzugreifen. In der Software Datev ProCheck ist beispielsweise ein (individuell anpassbares) Standardprozessmodell integriert, das auch Vorlagen zur Krisenberatung und zur Sanierungsfinanzierung enthält. Darüber hinaus ist ein Prozesshandbuch für die Registrierung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Voraussetzung. Es gibt viele interessante Förderprogramme. Die Registrierung als Berater beim BAFA sollte deshalb ins Auge gefasst werden.

Schritt 3: Fördermittel suchen, empfehlen und einsetzen

Aus einem umfassenden Portfolio an Fördermitteln und Liquiditätshilfen müssen die für den Mandanten geeigneten herausgesucht werden – durchaus eine Herausforderung. Unterstützung bieten hier unter anderem Informationen, Auflistungen und Verlinkungen in Datev LEXinform. Die Datev Corona-Fördermittel-App vermittelt darüber hinaus einen weiteren, gezielten Einstieg zu individuellen Fördermitteln je nach Region, Branche, Größe und weiteren Kriterien.

Schritt 4: Bankgespräche professionell vorbereiten und begleiten

Öffentliche Unterstützungskredite und generelle Kapitalbedarfe werden im Regelfall über die Geschäftsbanken abgewickelt. Für die Beantragung werden Planungsunterlagen benötigt, beispielsweise die Liquiditätsplanung. Mit Lösungen wie etwa Datev Unternehmensplanung lässt sich ein Bericht mit den notwendigen Unterlagen für die Banken zügig erstellen. Wer gut vorbereitet in ein Gespräch mit seiner Bank geht und regelmäßige Reportings vorlegt, kann deutliche Vorteile erzielen. Steuerberater können hier ihre Mandanten maßgeblich unterstützen – siehe auch www.datev.de/bankgespraech

Schritt 5: Unternehmen erfolgreich durch Umsatzschwankungen lotsen

Unternehmerische Entscheidungen in turbulenten Zeiten setzen die richtige Einschätzung der aktuellen wirtschaftlichen Situation voraus. Mit einer zeitnahen Buchführung werden Fehlentwicklungen rechtzeitig erkannt. Bei der Überwachung der wirtschaftlichen Lage unterstützen Tools wie beispielsweise der Datev Controllingreport comfort. Anhand von Kennzahlen, Trends und Grafiken auf Basis der laufenden Finanzbuchführung wird die wirtschaftliche Lage des Betriebes aufgezeigt. Auffälligkeiten werden im Frühwarnsystem optisch hervorgehoben und lassen sich damit frühzeitig erkennen. 

Schritt 6: Liquiditätsberatung als Geschäftsfeld in der Kanzlei etablieren

Für die erfolgreiche Etablierung von Leistungen der betriebswirtschaftlichen Beratung ist es unabdingbar, das Kanzleiangebot entsprechend zu strukturieren und zu konkretisieren. Nach innen bedeutet dies, entsprechendes Know-how und passende Prozesse aufzubauen, nach außen gilt es, das Angebot dann aktiv über unterschiedliche Kanäle zu platzieren. Neben der individuellen Einzelansprache bei bestehenden Mandaten sollten klassische Marketingmaßnahmen und die Präsenz im Internet und auf Social-Media-Plattformen dabei bedacht werden.

Schritt 7: Haftungsrisiken richtig begegnen

In Folge der Corona-Pandemie wird bei bisheriger rechtlicher Beurteilung der Insolvenzantragsgründe ein maßgeblicher Anteil der Unternehmen bereits jetzt oder in naher Zukunft die Voraussetzung erfüllen, einen Insolvenzantrag stellen zu müssen. Neue insolvenzrechtliche Regelungen schaffen zwar Luft für Betriebe, lösen aber nicht das Problem einer weiterhin drohenden Insolvenzverschleppung. Berater sollten sich daher intensiv mit möglichen Insolvenzantragspflichten der Mandanten sowie deren Dokumentation auseinandersetzen. Eine zeitnahe Beurteilung der gefährdeten Mandate ist vor dem Hintergrund der zeitlichen Brisanz ratsam.

Auf Grundlage einer geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs obliegt es dem Steuerberater, eine individuelle Beurteilung der Sachlage bei Mandantenbetrieben vorzunehmen und entsprechende Hinweise zu möglichen Insolvenzantragspflichten zu geben. Das sollte dokumentiert werden, um eigene haftungsrechtliche Risiken zu beschränken.

Unter www.datev.de/chance-liquiditaet liefert eine strukturierte Beispiel-Journey weitere Hinweise zum Thema Liquiditätsberatung.

  • Abbildung