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Die Steuerberaterplattform
Startschuss des zentralen IT-Zukunftsprojekts
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens für die erste Stufe der Steuerberaterplattform beginnt nun die Entwicklung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfaches (beSt). Die Bundessteuerberaterkammer setzt hiermit einen bedeutenden Grundstein für den Ausbau der Digitalisierung des steuerberatenden Berufsstandes mit Blick auf ihre hoheitlichen Aufgaben.
Das zentrale Element des Vorhabens ist der Aufbau einer allgemein anerkannten, digitalen Berufsträger-Identität, an die ein Nachrichten-Postfach geknüpft ist, das den neuen gesetzlichen Anforderungen im digitalen Rechtsverkehr genügt (elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach – EGVP). Eine direkte Verknüpfung der digitalen Identität mit der Berufsträgereigenschaft dient als Nachweis der besonderen Stellung des Steuerberaters als Organ der Steuerrechtspflege bei der Nutzung von Online-Diensten oder im Rahmen des Versandes von Nachrichten. Analog zu anderen Berufsständen agiert der steuerberatende Berufsstand damit selbstverwaltet und auf Augenhöhe.
Dafür wurde im September 2020 durch die Delegierten der 102. Bundeskammerversammlung die Errichtung einer digitalen Infrastruktur in Form der sogenannten Steuerberaterplattform beschlossen. Die Plattform soll als Identifizierungs- und Authentifizierungsmedium für Steuerberater dienen, einen standardisierten sowie verlässlichen digitalen Datenaustausch ermöglichen und eine medienbruchfreie sowie rechtssichere Kommunikation mit Mandanten, der Finanzverwaltung, den Gerichten, der öffentlichen Verwaltung, Berufskollegen und Dritten durch den Zugriff auf ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) gewährleisten. Sie stellt darüber hinaus gleichzeitig eine Ausgangsbasis für die Onlinezugangsgesetz-Lösungen (OZG) der einzelnen Steuerberaterkammern dar, indem sie Zugang zu OZG-Diensten ermöglicht.
Die gesetzlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Steuerberaterplattform wurden im Juni 2021 vom Bundestag durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften geschaffen. Die Dienste und Lösungen der Steuerberaterplattform werden durch die Bundessteuerberaterkammer allen Berufsträgern und relevanten Fachsoftware-Herstellern zur Verfügung gestellt. Der Aufbau der Plattform wird schrittweise erfolgen.
Die erste Ausbaustufe umfasst das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt). Durch eine Änderung des StBerG, welche zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, wird jedes Mitglied des steuerberatenden Berufsstandes dazu verpflichtet, ein solches elektronisches Postfach zu unterhalten. Das beSt schafft die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für eine anerkannte und vertrauenswürdige „digitale Adresse“ für alle Mitglieder des Berufsstands. Es ermöglicht die eindeutige Identifikation des Absenders als Berufsträger und einen medienbruchfreien und rechtssicheren Austausch von Nachrichten mit Dritten. Die Verwaltung der Adressen und der Security liegt in der Hoheit des Berufsstandes.
Mit der technischen Umsetzung der ersten Stufe hat die Bundessteuerberaterkammer im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfahrens, welches Ende Juli 2021 abgeschlossen wurde, die Datev eG beauftragt. Der Auftrag umfasst im Einzelnen die Entwicklung, den Betrieb und den Support des EGVP-basierten Postfaches. Datev wird bei der Umsetzung die Governikus GmbH & Co. KG für technische Basismodule einbinden. Der Zugang zu den Funktionalitäten der Plattform soll hauptsächlich über die vom Berufsträger genutzte Fachsoftware erfolgen. Für die Fälle bzw. Kanzleien, in denen keine integrierte Fachsoftware im Einsatz ist, wird es einen Basis-Client geben, der unabhängig von der Fachsoftware und des Betriebssystems als Nachrichten-Zentrale eingesetzt werden kann.
Für die Identifizierung des Berufsträgers auf der Steuerberaterplattform ist der Einsatz des neuen, hochsicheren Personalausweises mit eID vorgesehen. Die Authentifizierung erfolgt durch einen Abgleich mit den von den regionalen Steuerberaterkammern geführten Berufsregistern. Der Einbezug des Berufsregisters in das Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren bringt den Vorteil mit sich, dass zukünftig zeitintensive, mehrstufige Schritte, um den Berufsträger in digitale Prozesse auf Portalen zu bringen, erheblich vereinfacht werden.
Beispielhaft sei der Zugang auf das Portal zur Überbrückungshilfe genannt. Hätte es die StB-Plattform schon gegeben, wäre hier ein erheblich komfortablerer und auch noch sicherer Prozess möglich gewesen. Die Beantragung einer gesonderten Signaturkarte wie beim elektronischen Anwaltspostfach (beA) wird ebenfalls nicht notwendig sein. In Bezug auf die Zusammenarbeit und Kommunikation mit Dritten kommt eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zum Einsatz, welche die erforderliche Sicherheit des Datenaustausches gewährleistet und vor unberechtigten Zugriffen schützt.
Die Planungen nach der ersten Realisierungsstufe sehen unter anderem vor, eine Chat-Funktion für eine direkte, synchrone Kommunikation mit der Finanzverwaltung zu integrieren. Außerdem kann durch eine Anbindung der Vollmachtsdatenbank (BDP) der Nachweis der Vollmacht im Rahmen der Stellvertretung des Mandanten in digitalen Prozessen erheblich vereinfacht und somit beschleunigt werden. Das kommt vor allem für die Nutzung von OZG-Dienstleistungen in Frage, die sich eigentlich an die Mandanten richten und bei denen es zu beantworten gilt, wie der Berufsträger in einem solchen digitalen Prozess dennoch weiterhin für den Mandanten agieren kann.
Die Digitalisierung verändert unsere Arbeit, sie schafft neue Perspektiven und Chancen. Die Steuerberaterplattform als digitales Rückgrat für die Wahrnehmung der hoheitlichen Kammeraufgaben in einer digitalen Welt stellt einen großen Schritt in Richtung Zukunft dar, wodurch neue Möglichkeiten eröffnet werden, von denen sowohl der Berufsstand als auch dessen Partner in vielerlei Hinsicht profitieren werden. Ein wichtiger Schritt also, um den Berufsstand im Bereich der Digitalisierung entscheidend nach vorne zu bringen.