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FAIT: Fachassistentin und Fachassistent Digitalisierung und IT-Projekte
Fortbildungslehrgang des LSWB
In der „Dreiecksbeziehung“ zwischen Steuerkanzlei, Mandantenunternehmen und Finanzverwaltung verfügen die Fachassistenten Digitalisierung und IT-Projekte über den notwendigen Überblick, um digitale Geschäftsprozesse, Arbeitsabläufe sowie die damit verbundenen Datenflüsse und Schnittstellen für und mit dem Kanzlei-Inhaber zu steuern.
Die Fachassistenten unterstützen den Steuerberater bei der Organisation, Umsetzung und Weiterentwicklung seiner Digitalstrategie und stellen einen medienbruchfreien Daten- und Informationsaustausch sicher. Diese speziell fortgebildeten Mitarbeiter liefern der Kanzlei somit einen hohen Mehrwert und sind Vorantreiber der Digitalisierung – in der Kanzlei als auch beim Mandanten.
Die nächste Prüfung zum Fachassistenten Digitalisierung und IT-Prozesse findet am 20. März 2024 statt. Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter von kleinen und mittleren Kanzleien, die über ein Grundverständnis im Umgang mit digitalen Prozessen verfügen.
Ab Ende Juni 2023 bietet der LSWB diesen Lehrgang im Blended-Learning-Konzept an. Bei dieser Lehrgangsform verbinden sich die Vorteile klassischer und moderner Lernmethoden. Die Präsenzeinheiten finden in München am Freitagnachmittag statt und Dozenten und Teilnehmer können sich persönlich kennenlernen. Ergänzt werden sie durch Online-Seminare und Selbstlernmaterialien, die die Teilnehmer zeitlich unabhängig bearbeiten können.
Mit der FAIT-Prüfung werden folgende Kenntnisse insbesondere in der Automatisierung vermittelt:
- die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form
- der GoBD-konforme Datenzugriff
- die Prozessbeschreibungen zur Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit von Aufzeichnungen und deren Aufbewahrung (Verfahrensdokumentationen)
Die wesentliche Grundlage stellt dafür das Abgaben- und Verfahrensrecht dar. Der Vermittlung und Vertiefung von entsprechenden Kenntnissen kommen daher ein besonderer Stellenwert zu.
Im Gegensatz dazu soll der Fachassistent in keiner Weise – allein schon aus haftungsrechtlichen Gründen – dazu ermächtigt werden, im Mandantenunternehmen Hard- und Software einzurichten oder zu programmieren. Eher sollen organisatorische Hinweise und Empfehlungen z. B. an IT-Dienstleister gegeben bzw. die IT-Dienstleister von Mandanten und Kanzlei koordiniert werden.
In diesem Sinne verfolgt die FAIT-Prüfung die folgenden Fortbildungsziele:
- Digitale Geschäfts- und Arbeitsprozesse in der Steuerberatungskanzlei und Mandantenunternehmen analysieren, standardisieren und automatisieren,
- Kanzleiführung und -organisation bei der Weiterentwicklung und Umsetzung einer Digitalstrategie unterstützen
- Kanzleimitarbeiter bei der Umsetzung digitaler Arbeitsprozesse begleiten, um sichere und effiziente Arbeitsabläufe in der gesamten Kanzlei zu gewährleisten,
- medienbruchfreien Daten- und Informationsaustausch sicherstellen sowie die Zusammenarbeit zwischen Kanzlei, Mandanten und Dritten organisieren,
- Mandanten bei der Nutzung vor- und nachgelagerter Systeme sowie bei der Verwendung von Anwendungssoftware und Schnittstellen unterstützen,
- Datenschutzvorschriften anwenden und Datensicherheit bei digitalen Arbeitsprozessen sowie berufsrechtliche Vorschriften beachten.
Sie oder ein Mitarbeiter sind interessiert? Bereits jetzt können Sie sich unter www.lswb-akademie.de/fait verbindlich anmelden. Dort finden Sie alle Informationen für den am 30. Juni 2023 beginnenden Lehrgang.