Foto: Savvapanf Photo ©

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Im Visier: Unser Berufsrecht im digitalen EU-Binnenmarkt

Zweiter Brüsseler Berufsrechtsdialog der German Tax Advisers

Von Marc Lemanczyk, Leiter des DStV-Europabüros

DStV-Vizepräsident Torsten Lüth debattierte im Livestream mit Evelyne Gebhardt (SPD) aus dem Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments über die Zukunft des Berufsrechts von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern im digitalen Zeitalter.

Die German Tax Advisers, die noch junge Kooperation zwischen dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV) und der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), etablieren sich zusehends. Ein Indiz dafür ist das große Interesse am Zweiten Brüsseler Berufsrechtsdialog. Immerhin hatten sich zur Livestream-Veranstaltung am 24. Februar über 400 Interessierte aus Deutschland, Brüssel und einigen weiteren EU-Mitgliedstaaten angemeldet, um als Zaungäste der digitalen Arena die zwei Gespräche mit Entscheidungsträgern der europäischen Binnenmarktpolitik, und damit des Berufsrechts, mitzuverfolgen.

Den Auftakt der Veranstaltung machten die Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt (SPD) aus Baden-Württemberg und DStV-Vizepräsident Torsten Lüth. Lüth begrüßte die Binnenmarktexpertin und hob ihre Rolle als Berichterstatterin der Dienstleistungsrichtlinie hervor, die den EU-Binnenmarkt für Dienstleistungen noch heute maßgeblich mitprägt. Inzwischen befasst sich Evelyne Gebhardt insbesondere mit digitalen Themen. In dieser Wahlperiode verhandelt sie derzeit einen Bericht, der auch die Beseitigung von Hindernissen für einen funktionierenden digitalen Binnenmarkt zum Gegenstand hat. Außerdem ist Gebhardt Schattenberichterstatterin ihrer sozialdemokratischen Fraktion für einen der beiden Vorschläge zum Paket über digitale Dienste, dem „Gesetz über digitale Märkte“. Das Gesetz über digitale Dienste soll insbesondere einheitliche Regelungen und Pflichten von vermittelnden Online-Diensten im EU-Binnenmarkt schaffen.

Torsten Lüth: Die EU-Kommission meinte bei der Vorstellung des Gesetzespakets über digitale Dienste, dass mit dem Vorschlag auch das Herkunftslandprinzip gestärkt werde. Sehen Sie das auch so, Frau Gebhardt?

Evelyne Gebhardt: Ja, und das macht mir große Sorge. Dabei hatte der Gesetzgeber mit der Dienstleistungsrichtlinie ein klares Signal für die Festsetzung des Ziellandprinzips gegeben, um ein hohes Maß an Qualität von Dienstleistungen zu gewährleisten. Gerade bei beratenden Berufen möchte der Mandant schließlich die Regeln seines eigenen Landes berücksichtigt wissen. Das ist deshalb einer der Punkte, den ich beim Paket über digitale Dienste ganz genau im Blick habe. Ansonsten droht Dienstleistern und Verbrauchern zukünftig ein Forum-Shopping. Dann geht es nur noch darum, wer am billigsten anbieten kann, egal, wie die Qualität der Dienstleistung ist. Das ist nicht, was wir in Europa im Dienstleistungsbereich haben wollen.

!  Der Europäische Gesetzgeber regelt derzeit insbesondere den digitalen Binnenmarkt. Digitale Dienstleistungen können in Zukunft vermehrt unabhängig vom Ort der Erbringung angeboten werden. Deshalb scheint die Bereitschaft, regulierende Vorschriften im digitalen europäischen Dienstleistungsmarkt abzubauen, deutlich größer zu sein als im traditionellen Binnenmarkt.

Lüth: Droht bei Regelungen, die ausschließlich den Digitalbereich betreffen, mittelfristig nicht ein rechtliches Auseinanderdriften von Regeln des digitalen Binnenmarkts und des nicht-digitalen Binnenmarkts?

Gebhardt: Es gibt einen Grundsatz der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments, der betont, dass es kein unterschiedliches offline/online Recht geben darf.

Allerdings stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Zuordnung künftig geschehen soll und da gibt es ganz unterschiedliche Vorstellungen. Es gibt in Europa die Position, dass allein der Markt dies regeln soll. Dem kann ich aber nicht folgen. Schließlich wollen wir eine gute Qualität und einen wirksamen Schutz für die Verbraucher. Dies darf nicht durch Deregulierung ausgehöhlt werden.

!   Steuerberater setzen sich derzeit mit viel Engagement dafür ein, die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzumildern. Im Gegensatz zu anderen Staaten hat der deutsche Gesetzgeber die Steuerberater als feste Compliance-Instanz in die Corona-Förderprogramme eingebunden. Damit wurde der hohen Betrugsanfälligkeit und der Reduzierung des Verwaltungsaufwands Rechnung getragen. Der Berufsstand hat dadurch eine hohe Verantwortung für das Gemeinwohl und trägt wesentlich zum „Neustart“ der mittelständischen Wirtschaft bei. Ohne die Einbindung der steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe wären die Probleme ungleich größer. Wenig verständlich sind vor diesem Hintergrund die berufsrechtlichen Auseinandersetzungen auf europäischer Ebene. Die EU-Kommission begründet die Notwendigkeit eines Abbaus von sogenannten „Hindernissen“, sprich Berufsrechten im EU-Binnenmarkt mit der vagen Aussicht auf mehr Wirtschaftswachstum.

Lüth: Frau Gebhardt, Ihr Kollege Paul Tang aus den Niederlanden, Vorsitzender des Unterausschusses für Steuerfragen im Europäischen Parlament, wirbt in den Niederlanden für eine stärkere Reglementierung des Steuerberaterberufs und begründet dies damit, dass die Kosten für die Allgemeinheit durch Steuerhinterziehung oder Geldwäsche ein Vielfaches betragen. Müssen solche Opportunitätskosten des Gemeinwohls bei der Frage der Bewertung des Berufsrechts in Europa nicht viel stärker berücksichtigt werden?

Gebhardt: Da bin ich absolut bei Ihnen. Ich finde es beeindruckend, was Ihr Berufsstand derzeit alles leistet und diese Leistungen müssen natürlich auf höchstem Qualitätsniveau erfolgen. Deregulierung ist dabei genau der falsche Ansatz. Stattdessen brauchen wir ein gut balanciertes Maß an Regelungen, um die Qualität von Dienstleistungen zu sichern.

!Nationale Regulierungen, gleich wie wichtig oder sinnvoll sie sind, werden in der EU als „Hindernis“ bezeichnet. Ein „Hindernis“ wird per se als negativ und als nicht dazugehörend angesehen. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verstehen ihr Berufsrecht dagegen als einen wichtigen Beitrag und Teil des Binnenmarkts für Dienstleistungen und vor allem als einen Ausgleich, um zum Beispiel Verbraucherschutz, Steuer-Compliance oder eine gute Ausbildung zu gewährleisten.

Lüth: Wäre es nicht an der Zeit, den vorverurteilenden Begriff „Hindernis“ kritisch zu hinterfragen?

Gebhardt: Den Begriff hinterfrage ich schon die ganze Zeit. Leider musste ich feststellen, dass es für einen neutralen Begriff keine Mehrheiten im Europäischen Parlament gibt. Deshalb achte ich jetzt sehr darauf, dass die Wörtchen „justified“ (gerechtfertigt) beziehungsweise „unjustified“ (ungerechtfertigt) in die legislativen Texte aufgenommen werden, um klarzustellen, dass es nationale Regeln gibt, die richtig sind und die gebraucht werden. Dazu zähle ich etwa Ihre berufsrechtlichen Regelungen, aber auch die HOAI. Es ist doch nicht diskriminierend, wenn sich die in Deutschland tätigen Steuerberater an die dort vorherrschenden Regeln halten.

Lüth: Frau Gebhardt, ich danke Ihnen für das Gespräch.

Der Binnenmarkt aus Sicht der EU-Kommission

Im Anschluss sprach der Präsident der BStBK, Prof. Dr. Hartmut Schwab, mit Martin Frohn, Referatsleiter für Berufsregulierung.

Martin Frohn wartete erst einmal mit einer guten Nachricht auf. Nachdem die Gesetzesvorschläge zu den höchst umstrittenen Notifizierungsverfahren und der Europäischen Dienstleistungskarte zurückgezogen wurden, kündigte er an, dass in dieser Wahlperiode keine größeren Gesetzgebungsvorschläge bei nicht-digitalen Dienstleistungen zu erwarten wären. Stattdessen läge das Hauptaugenmerk der EU-Kommission darauf, dass existierende Binnenmarktregeln künftig in den Mitgliedstaaten besser umgesetzt werden.

Zudem verteidigte Martin Frohn im weiteren Gesprächsverlauf nochmals den Begriff des „Hindernisses“ für nationale Regelungen im EU-Binnenmarkt. Diese stellen seiner Ansicht nach objektiv immer ein Problem dar, da sie für Dienstleistungserbringer aus dem EU-Ausland den Marktzutritt erschwerten. Daher wäre darauf abzustellen, besser: zu achten, ob das Hindernis erforderlich wäre oder nicht.

Hier besteht mit Sicherheit weiterer Klärungsbedarf.

Aus Platzgründen sind die Gespräche hier in Auszügen und in verkürzter Form wiedergegeben. Den kompletten Livestream zum Zweiten Brüsseler Berufsrechtsdialog vom 24. Februar 2021 finden Sie auf dem Youtube-Kanal des DStV.

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