Foto: markus/adobe stock
Mammutaufgabe Grundsteuerreform
Digitale Unterstützung nutzen
Während der steuerberatende Berufsstand noch gut damit beschäftigt ist, seine Mandanten bestmöglich durch die Folgen der Corona-Pandemie zu steuern, rückt gleich die nächste große Herausforderung unaufhaltsam näher: die Umsetzung der Grundsteuerreform. Im Zuge des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts müssen die gut 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland neu bewertet werden. Allein in Bayern sind für sechs Millionen Grundstücke neue Bewertungen zu erstellen.
Auch wenn wir unsere Grundsteuer erst 2025 zum ersten Mal auf Basis der neuen Werte zahlen müssen, sind Eigentümerinnen und Eigentümer bereits in diesem Jahr gefordert: Sie müssen für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft eine Feststellungserklärung in elektronischer Form bei der Finanzverwaltung abgeben. Die dafür vom Gesetzgeber gesetzten Fristen sind alles andere als komfortabel: Die Deklaration soll ab Juli 2022 möglich sein und die Frist dafür bereits nach vier Monaten, am 31. Oktober, enden.
Im Zuge der Neubewertung sind eine ganze Reihe an Daten zu beschaffen und zu erfassen. Im Wesentlichen müssen für jedes Objekt zunächst Angaben zur Lage wie Gemarkung, Flur und Flurstück gemacht werden. Außerdem ist anzugeben, ob es sich um ein bebautes oder unbebautes Grundstück handelt. Darüber hinaus werden natürlich auch Angaben zu den Eigentümern erhoben. Weiter sind Daten wie die Grundstücksfläche, die Wohnfläche oder sonstige Flächen wichtig. Die genauen Anforderungen sind leider in Deutschland nicht einheitlich, denn neben dem Bundesmodell haben einige Länder – darunter auch Bayern – über eine Länderöffnungsklausel abweichende Regelwerke entwickelt.
Für die Mehrzahl der Fälle, in denen einfach nur das Eigenheim deklariert werden muss, dürfte der Aufwand für die Eigentümerinnen und Eigentümer zu stemmen sein. Doch für etwa zehn Millionen Liegenschaften in Deutschland werden aller Voraussicht nach Steuerberatungskanzleien die Deklaration für ihre Mandanten übernehmen. Auf die Kanzleien kommt damit in der Umstellungsphase ein erheblicher Mehraufwand zu.
Das betrifft zunächst einmal den Inhalt der jeweiligen Regelung im betroffenen Bundesland – beziehungsweise den Bundesländern, etwa wenn sich das Grundeigentum der Mandantinnen und Mandanten nicht ausschließlich auf ein Land beschränkt. Eine organisatorisch wichtige Entscheidung ist, ob sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Grundsteuer befassen sollen, oder ob dafür eigens Kanzleiexperten fortgebildet und mit den entsprechenden Aufgaben betraut werden sollen. Ebenso gilt es zu klären, wer in der Mandantschaft zu den Immobilieneigentümern gehört und mit dem Thema vertraut gemacht werden muss. Nicht zuletzt ist eine Auswahl zu treffen, mit welcher der am Markt verfügbaren Softwarelösungen die Erfassung und Deklaration abgewickelt werden soll.
Die organisatorische und technologische Umsetzung der Reform ist zweifellos ein Kraftakt für die Kanzleien. Auch wenn zu hoffen bleibt, dass der eindringliche Ruf der berufsständischen Organisationen nach einer Fristverlängerung doch noch erhört wird, gilt es sich jetzt gut vorzubereiten und die bestmögliche digitale Unterstützung zu nutzen.