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Nachfolgeplanung für Steuerberater
Wichtige Punkte, die es zu beachten gilt
Die Nachfolgeplanung ist für die meisten Steuerberaterinnen und Steuerberater ein komplexer Vorgang, da neben rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen auch psychologische und emotionale Faktoren eine Rolle spielen. Nur mit einer systematischen Vorgehensweise wird es gelingen, das eigene Lebenswerk in die richtigen Hände zu geben, den Mandantenstamm zu erhalten und einen angemessenen Kaufpreis für die Kanzlei zu erzielen.
Rechtzeitige Planung
Vielen Steuerberaterinnen und Steuerberatern fällt es nicht leicht, über eine Nachfolgeregelung für ihre Kanzlei nachzudenken. Es ist schwer, das langjährig aufgebaute Lebenswerk an einen Nachfolger zu übergeben und sich zugleich mit der eigenen Entbehrlichkeit abzufinden. In einigen Fällen kommt auch der Gedanke hinzu, dass der Fortbestand der Kanzlei und der Arbeitsplätze gefährdet sein könnte, wenn kein qualifizierter Nachfolger gefunden werden kann. Das Thema „Nachfolgeplanung“ wird daher gerne verdrängt – manchmal so lange, bis aus gesundheitlichen oder familiären Gründen akuter Handlungsbedarf entsteht. Angesichts des Zeitbedarfs, den die Suche nach einem geeigneten Nachfolger und die Prüfung aller rechtlichen und organisatorischen Fragen erfordern, sollte mit der Planung der Nachfolge rechtzeitig und ohne Zeitdruck begonnen werden.
Bestandsaufnahme in der Kanzlei
Starten Sie mit einer Bestandsaufnahme in Ihrer Kanzlei und beantworten Sie zum Einstieg die folgenden Fragen: Welches Betriebsvermögen soll auf den Nachfolger übertragen werden? Ist die Kanzlei aufgrund der wirtschaftlichen Situation für eine Übergabe geeignet? Ist die Höhe der Umsätze und Gewinne für einen Nachfolger attraktiv? Ist die Kanzlei aufgrund der derzeitigen Führung und Organisation für eine Übergabe geeignet? Wie werden Mitarbeiter, Mandanten und Geschäftspartner voraussichtlich auf einen Inhaberwechsel reagieren? Welcher Personenkreis ist in die Nachfolgeplanung einzubeziehen oder zu informieren? Die Antworten auf diese Fragen zeigen, welche vorbereitenden Maßnahmen erforderlich sind und welcher Zeitbedarf für die Nachfolgeregelung eingeplant werden muss.
Nachfolger finden
Überlegen Sie, welcher Personenkreis als Nachfolger bzw. Käufer in Betracht kommt. In den meisten Fällen werden Familienangehörige, qualifizierte Mitarbeiter, externe Dritte oder bisherige Mitbewerber in Betracht kommen. Ein qualifizierter Nachfolger aus der Familie oder dem Mitarbeiterkreis hat in der Regel den Vorteil, dass er mit den Besonderheiten der Kanzlei bereits vertraut ist, alle Mitarbeiter und viele Mandanten persönlich kennt und seine fachlichen und menschlichen Fähigkeiten bereits unter Beweis stellen konnte. Wenn Sie extern nach einem Nachfolger suchen müssen, so können Sie dazu Anzeigen in den Fachzeitschriften, die Praxisbörsen der Steuerberaterkammern und Steuerberaterverbände oder spezialisierte Praxenvermittler nutzen. Definieren Sie dazu die Anforderungen, die ein „idealer Nachfolger“ erfüllen sollte (Alter, Geschlecht. Ausbildung, Fachkenntnisse, betriebswirtschaftliche Kenntnisse, Berufserfahrung, Führungserfahrung, persönliche Eigenschaften).
Der Erfolg von Nachfolgeregelungen hängt nicht nur von rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Faktoren ab, sondern wird entscheidend von der Frage bestimmt, ob der Nachfolger von Mitarbeitern und Mandanten auch menschlich als neuer Inhaber akzeptiert wird. Für Einzelkanzleien gilt hier die Faustregel: Je mehr das Auftreten des Nachfolgers dem Verhalten des bisherigen Inhabers ähnelt, desto größer ist in der Regel die Akzeptanz bei Mitarbeitern und Mandanten. Je mehr sich das Verhalten des Nachfolgers vom Auftreten des bisherigen Inhabers unterscheidet, desto deutlicher empfinden Mitarbeiter und Mandanten den Wechsel der Kanzleileitung als „Bruch“ und umso größer ist das Risiko, dass Mitarbeiter oder Mandanten abwandern. Dies gilt insbesondere, wenn die Kanzlei bisher sehr stark von der persönlichen Anwesenheit und Mitarbeit des Inhabers geprägt wurde. Bei Steuerberatungsgesellschaften können unterschiedliche Persönlichkeitstypen in der Kanzleileitung dagegen durchaus positiv sein, weil Mandanten dann stets einem individuell passenden Berater zugeordnet werden können.
Die Übergangsphase
Wenn Übergeber und Übernehmer in einer Übergangsphase zeitgleich in der Kanzlei arbeiten, sollte für diese Zeit eine klare Aufgaben- und Kompetenzabgrenzung vereinbart werden, damit es nicht zu widersprüchlichen Entscheidungen der Beteiligten kommt. Wenn der bisherige Inhaber einzelne Entscheidungen oder Aussagen des Nachfolgers gegenüber Mitarbeitern und Mandanten in Frage stellt oder widerruft, wird die Akzeptanz des Nachfolgers als neuer Chef deutlich geschwächt.