Der wichtigste Schatz eines Unternehmens sind seine Mitarbeiter – dem trägt „unternehmenswert: Mensch“ Rechnung.

Der wichtigste Schatz eines Unternehmens sind seine Mitarbeiter – dem trägt „unternehmenswert: Mensch“ Rechnung.

unternehmensWert:Mensch

Förderprogramm des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds

Von Nina Russ und Franz Russ

Das Beratungsprogramm „unternehmensWert:Mensch“ (UWM) bietet passgenaue Beratungsdienstleistungen zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung mitarbeiterorientierter und moderner Personalstrategien. Zu diesen Unternehmen gehören auch Steuerkanzleien. Gefördert werden Themen wie Personalführung und Chancengleichheit, aber auch Gesundheit sowie Wissen und Kompetenz.

Das Programm zielt darauf ab, nachhaltige Lern- und Veränderungsprozesse anzustoßen,

  • kleine und mittlere Unternehmen für zukünftige Herausforderungen zu sensibilisieren,
  • den Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung einer mitarbeiterorientierten Personalpolitik konkrete Unterstützung zu bieten,
  • kleine und mittlere Unternehmen zu befähigen, auf die vielfältigen betrieblichen Herausforderungen, die die Veränderungen der Arbeits- und Produktionswelt sowie der demografische Wandel mit sich bringen, angemessen zu reagieren sowie
  • in den Unternehmen eine Unternehmenskultur zu etablieren, die zur motivations-, gesundheits- und innovationsförderlichen Gestaltung der Arbeits- und Produktionsbedingungen wie auch zur Fachkräftegewinnung und -bindung beiträgt.

Um diese Ziele zu erreichen, setzt UWM auf professionelle Prozessberatung unter Beteiligung der Beschäftigten. Wie läuft das ab?

 In drei Schritten Veränderungsprozesse anstoßen:

  1. Erstberatung: In Ihrer Erstberatungsstelle wird im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung die Förderfähigkeit geklärt und gemeinsam mit Ihnen der konkrete betriebliche Veränderungsbedarf entlang der beschriebenen vier personalpolitischen Handlungsfelder ermittelt. Anschließend wird die Förderung besprochen. Erfüllt Ihr Unternehmen die Förderkonditionen, erhalten Sie direkt in der Erstberatungsstelle den Beratungsscheck, mit dem die Prozessberatung in Anspruch genommen werden kann.
  2. Prozessberatung: Der zweite Schritt ist die Prozessberatung. Aus unserem Prozessberaterpool können Sie einen für das Programm autorisierten Prozessberater auswählen. Die Prozessberatung findet direkt im Unternehmen statt. Dabei erarbeitet der Prozessberater gemeinsam mit der Unternehmensführung und Beschäftigten und gegebenenfalls der Mitarbeitervertretung passgenaue Lösungsstrategien. Für die Prozessberatung stehen dem Unternehmen insgesamt bis zu zehn Beratungstage zur Verfügung, die in einem Zeitraum von neun Monaten genutzt werden können.
  3. Ergebnisgespräch: Sechs Monate nach Abschluss der Prozessberatung erörtern die Erstberatungsstelle, die Unternehmensführung und die Mitarbeitervertretung in einem dritten Schritt des Programms gemeinsam das Erreichte. Damit die angestoßenen Veränderungen langfristig ihre Wirkung entfalten können, werden mögliche weiterführende Unterstützungsangebote besprochen.

Das Beratungsprogramm „UWM“ kann von Unternehmen genutzt werden, die Arbeitsstätte und ihren Sitz in Deutschland haben, weniger als 250 Beschäftigte besitzen und seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Mitarbeiteranzahl. Bei Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern werden 80 Prozent der Beratungskosten gefördert und bei mehr als zehn Mitarbeitern 50 Prozent der Beratungskosten. Konkret heißt das: Ein Beratertag für 1.000 Euro schlägt mit 200 Euro Eigenanteil bei 800 Euro Förderung zu buche.

Mehr unter: www.unternehmens-wert-mensch.de

Gelistete Prozessberater im Pool als Ansprechpartner LSWB: Nina Ruß, Franz Ruß, Christina Peters.