Informationsabend für den Steuerfachwirtkurs 2019/20 in Würzburg.
Meister des Steuerfachs
Steuerfachwirte bilden den Mittelbau der Kanzlei und übernehmen in ihr komplexe und verantwortungsvolle Aufgaben
Die Prüfung zum Steuerfachwirt ist im steuerberatenden Beruf das Äquivalent zum Meister im Handwerk. Als hochqualifizierte Mitarbeiter stellen die Fachwirte klassischerweise den Mittelbau in der Kanzlei. Sie verbinden teils langjährige praktische Erfahrung mit einem fundierten theoretischen Fundament. Diese besondere Kombination hebt sie von Uni-Absolventen ab und macht Steuerfachwirte
zu gesuchten Experten.
Umso erstaunlicher ist, dass viele Kanzlei-Inhaber ihre Mitarbeiter mit der Entscheidung, ob sie die schwierige Prüfung in Angriff nehmen wollen, allein lassen. Zwar unterstützen sie ihre Nachwuchskräfte durch die Gewährung von Urlaub und Freizeit in der akuten Vorbereitungsphase auf die Prüfung. Dass Steuerberater die Angestellten jedoch gezielt motivieren oder informieren, geschieht leider immer noch viel zu selten.
Daher die wichtigsten Informationen zum Steuerfachwirt und den Kursangeboten des LSWB kurz zusammengefasst:
Was unterscheidet den Steuerfachwirt vom Steuerfachangestellten?
Der Steuerfachwirt ist ein besonders qualifizierter Mitarbeiter in der Steuerberaterkanzlei. Er übernimmt Aufgaben in der Kanzlei, die besondere Fähigkeiten, hohes Fachwissen und Verantwortungsbewusstsein benötigen.
Zu den Aufgaben gehört unter anderem:
- Betreuung von Mandanten und Beantwortung ihrer Fragen in komplexeren Steuerrechtsgebieten
- Übernahme wichtiger Funktionen in der Kanzleiorganisation und im Kanzleimanagement
- Ausbildung von Steuerfachangestellten
- Führung von Finanzierungsgesprächen mit Banken
- Beratung und Betreuung von Existenzgründern
- Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
- Bearbeitung schwieriger buchhalterischer Fragestellungen
- Mitarbeit bei der Steuergestaltung und Vorbereitung von Beratungsdienstleistungen
Wer wird zur Steuerfachwirtprüfung zugelassen?
Zugelassen für die Fachwirtprüfung sind gelernte Steuerfachangestellte, die mindestens drei Jahre lang 16 Wochenstunden und mehr in Steuerberaterkanzleien gearbeitet haben. Eine Teilnahme an einem Vorbereitungskurs ist für die Prüfungszulassung nicht Bedingung, aber sinnvoll und notwendig, wenn man die Bestehensquoten bei der anspruchsvollen Prüfung betrachtet.
Wer eine gleichwertige Berufsausbildung (etwa zum Industriekaufmann oder Bankkaufmann) erfolgreich abgelegt hat, benötigt mindestens fünf Jahre hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon drei Jahre in einer Steuerkanzlei.
Mindestens acht Jahre hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon fünf Jahre in einer Steuerkanzlei, werden vorausgesetzt, wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann.
Die detaillierten Zulassungsvoraussetzungen der Steuerberaterkammern sind auf den Websites der Kammern München und Nürnberg zu finden.
Warum ist der LSWB der richtige Anbieter für einen Vorbereitungskurs?
Für den LSWB als Lehrgangsanbieter sprechen vier gute Gründe:
- über 25 Jahre Erfahrung: seit 1993 Durchführung von mehr als 100 Steuerfachwirtkursen mit über 2.700 Teilnehmern an 6 Standorten in Bayern
- Dozenten mit langjähriger praktischer und pädagogischer Erfahrung in der Erwachsenenbildung
- überdurchschnittlich hohe Prüfungsbeteiligungs- und Bestehensquoten
- TÜV-Zertifizierung nach Qualitätsmanagementnorm ISO 9001
Kurse werden ab September in Augsburg, Fürth, München, Nürnberg, Regenstauf und Würzburg angeboten.
Wie ist der LSWB-Vorbereitungslehrgang aufgebaut?
Ein LSWB-Vorbereitungslehrgang umfasst ca. 530 Stunden à 45 Minuten. Schwerpunktthemen des Lehrgangs sind Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Buchführung. Ergänzt wird dieses Curriculum durch Unterrichtseinheiten zu Abgabenordnung, Körperschaft- und Gewerbesteuer, Recht sowie BWL. Inklusive sind auch die Übungsklausuren, welche dazu dienen, den Teilnehmern die richtige Klausurtechnik für die Prüfung zu vermitteln (Korrektur inbegriffen). Im Frühjahr nach der schriftlichen Prüfung werden die Fächer Steuerberatungsrecht und Sozialversicherungsrecht unterrichtet. Zudem erfolgt noch eine Vorbereitung auf die mündliche Prüfung.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren lassen sich durch verschiedene Förderangebote senken. Lehrgangsteilnehmer, die unter 25 Jahre alt sind und die Abschlussprüfung zum Steuerfachangestellten mit der Abschlussnote 1,5 oder besser absolviert haben, können sich bei der Steuerberaterkammer für eine Begabtenförderung bewerben. Diese bezuschusst die Fortbildung mit bis zu 2.000 Euro pro Jahr.
Darüber hinaus gibt es das sogenannte Meister-BAföG (offiziell „staatliche Aufstiegsförderung“). Hier vergibt der Staat einkommens- und vermögensunabhängig ein zinsgünstiges Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. 30,5 Prozent der Summe gewährt er als Zuschuss. Nach erfolgreich bestandener Fachwirtprüfung erlässt er nochmals 25 Prozent der Darlehenssumme. Zuletzt gewährt der Freistaat den sogenannten Meisterbonus1. Dies bedeutet bis zu 1.500 Euro für erfolgreiche Prüfungsabsolventen.
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1 Der Meisterbonus wird von der Staatsregierung jeweils nur für ein Jahr bewilligt. Die Höhe kann variieren.