Coronavirus: UPDATE Wichtige Informationen

Hier finden Sie zusammengefasst die wichtigsten Informationen unter anderem von Politik, Finanzverwaltung und Behörden, die Ihnen jetzt weiterhelfen können.

Wir sind bemüht, Ihnen die aktuellsten Informationen zur Verfügung zu stellen, auf Grund der raschen Abfolge an Änderungen, wird das nur über die Newsübersicht möglich sein, die wir regelmäßig aktualisieren.

Außerdem stellen wir Ihnen auch über unsere Social Media-Kanäle aktuelle Informationen zur Verfügung:
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NEWSÜBERSICHT

07. März 2023

Fristverlängerung bei Schlussabrechnung jetzt möglich
Die Beantragung der "Nachfrist" bis 31. Dezember 2023 ist ab sofort möglich. Außerdem kann Paket 2 direkt im Anschluss an Paket 1 eingereicht werden. 
Weitere Informationen finden Sie hier.

12. Dezember 2022

Corona-Neustarthilfen: Frist für Endabrechnung bis zum 31.3.2023 verlängert
Nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird die Frist zur Endabrechnung der Corona-Neustarthilfen für die prüfenden Dritten bis zum 31.3.2023 verlängert.
Die Informationen zur Endabrechnung der Neustarthilfen sollen nach Auskunft des BMWK unter dem bekannten Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de in Kürze entsprechend aktualisiert werden. Dort befindet sich auch der Zugangslink zur Endabrechnung.

16. November 2022

Schlussabrechnung Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV jetzt möglich
Seit 15. November 2022 kann die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV über prüfende Dritte eingereicht werden (Paket 2 der Schlussabrechnung). Die Schlussabrechnung für beide Pakete muss bis zum 30. Juni 2023 erfolgen. In Einzelfällen kann eine Verlängerung der Einreichungsfrist bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden. Die Bewilligungsstelle wird im Falle einer Rückzahlungsverpflichtung im Schlussbescheid eine angemessene Zahlungsfrist festsetzen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

16. September 2022

Endabrechnung der Neustarthilfe 2022 über prüfende Dritte möglich
Ab sofort ist das Einreichen der Endabrechnung der Neustarthilfe 2022 über prüfende Dritte möglich. Dies gilt für beide Förderzeiträume Januar bis März und April bis Juni. Weitere Informationen finden Sie hier.

19. August 2022

Endabrechnung Neustarthilfe Plus für prüfende Dritte möglich
Ab sofort können auch prüfende Dritte im digitalen Antragsportal die Endabrechnung der Neustarthilfe Plus vornehmen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

18. August 2022

Frist zum Einreichen der Schlussabrechnung bis 30.6.23 verlängert
In Einzelfällen kann voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2023 über das Portal eine Verlängerung bis 31.12.23 beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.

02. August 2022

Endabrechnung Neustarthilfe 2022 für Direktanträge möglich
Ab sofort können Direktantragstellende im digitalen Antragsportal die Endabrechnung der Neustarthilfe 2022 Januar bis März und Neustarthilfe 2022 April bis Juni vornehmen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

29. Juli 2022

Wechsel prüfender Dritter auf der Antragsplattform möglich
Dafür sind neben der Angabe der Steuernummer der antragstellenden Person oder des Unternehmens und der Daten der bereits eingereichten Anträge, eine unterzeichnete Vollmacht sowie ein Formular zur Mandatsübernahme einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

24. Juni 2022

Neustarthilfe Plus Endabrechnung: Nur 5 Tage lang zurückziehbar
Seit dem 17. Juni 2022 ist das Zurückziehen der Neustarthilfe Plus Endabrechnung nur noch innerhalb der ersten fünf Tage nach Einreichung möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier.

23. Juni 2022

BMF-Schreiben zu Fristverlängerungen
Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz wurden die Erklärungsfristen für 2020 in beratenen Fällen und die zinsfreien Karenzzeiten erneut verlängert. Zugleich wurden die Erklärungsfristen und Karenzzeiten für 2021 bis 2024 verlängert. Das BMF-Schreiben beantwortet Anwendungsfragen zu diesen Rechtsänderungen.
Zum BMF-Schreiben.

14. Juni 2022

Antragsfrist für die Überbrückungshilfe IV sowie die Neustarthilfe 2022 enden am 15. Juni
Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in seinen aktuellen Hinweisen nochmals hin. Der Grund: Die beihilferechtliche Sondergenehmigung der EU-Kommission für die Corona-Hilfen endet am 30.6.2022.
Weitere Informationen finden Sie hier.

31. Mai 2022

Überbrückungshilfe IV
Achtung kurze Frist: Vom 02. bis 15. Juni 2022 können Erweiterungsanträge gestellt werden, wenn noch keine Bewilligung für das 1. Quartal 2022 vorliegt.
Weitere Informationen finden Sie hier.

24. Mai 2022

Überbrückungshilfe IV 
Wechsel der prüfenden Dritten ab sofort möglich.
Zu den aktuellen FAQ.

Neustarthilfe 2022
Änderungsanträge für beide Quartale und IBAN-Änderungen ab sofort möglich.
Zu den aktuellen FAQ.

13. Mai 2022

Überbrückungshilfe IV oder Neustarthilfe
Nachträgliches Wahlrecht zwischen der Neustarthilfe 2022 und der Überbrückungshilfe IV kann jetzt ausgeübt werden. Nach erfolgter Antragstellung und Bewilligung des Antrages kann von der Neustarthilfe zur Überbrückungshilfe IV gewechselt werden und umgekehrt, um das vorteilhaftere Programm auszuwählen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

06. Mai 2022

Portal für die Schlussabrechnung der Coronahilfen freigeschaltet
Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist das Portal für die Schlussabrechnung der Coronahilfen ab sofort freigeschaltet. Weitere Details und den FAQ-Katalog zur Schlussabrechnung finden Sie hier.

22. April 2022

Überbrückungshilfe IV: Änderung der Kontoverbindung (IBAN) möglich
Die Änderung der Kontoverbindung (IBAN) bei Anträgen auf Überbrückungshilfe ist ab sofort möglich und erfolgt über den Änderungsantrag. Mehr dazu hier.

19. April 2022

Neustarthilfe - Verlängerung der Rückzahlungsfrist für Direktantragstellende der Neustarthilfe bis 30.09.2022
Die Frist für die etwaig anfallende Rückzahlung für die Neustarthilfe für Direktantragsstellerinnen und Direktantragssteller endet am 30. September 2022 und für diejenigen, die über prüfende Dritte Anträge gestellt haben, einen Monat nach Versand des Bescheids. Die Frist für die Endabrechnung durch prüfende Dritte endet am 31. Dezember 2022. Mehr hier

Rückzahlung der Neustarthilfe Plus jetzt bis 31. Dezember 2022 möglich
Die Frist für die etwaig anfallende Rückzahlung endet für Direktantragstellerinnen und Direktantragsteller am 31. Dezember 2022. Alle diejenigen, die ihre Endabrechnung über prüfende Dritte einreichen, erhalten mit dem Bescheid der Bewilligungsstelle die Aufforderung, innerhalb von vier Wochen nach Versand des Bescheides zu zahlen. Mehr hier

13. April 2022

Die Neustarthilfe 2022 für das zweite Quartal kann jetzt beantragt werden
Ab sofort können Direktantragstellende und prüfende Dritte Neustarthilfe 2022 für die Monate April bis Juni beantragen. Die Antragsfrist endet am 15.06.2022. Mehr hier

4. April 2022

Neustarthilfe oder Neustarthilfe Plus: Wechsel prüfende Dritte
Ab sofort kann der Antrag auf Neustarthilfe oder Neustarthilfe Plus auch durch andere prüfende Dritte übernommen und bearbeitet werden. 
Weitere Informationen finden Sie hier.

1. April 2022

Überbrückungshilfe IV verlängert bis Juni 2022
Update der FAQ zur Überbrückungshilfe IV (von Januar 2022 bis Juni 2022) mit Verlängerung des Förderzeitraums bis Juni 2022. 
Erst- und Änderungsanträge können bis zum 15. Juni gestellt werden.
Zu den aktuellen FAQ.
Zur Pressemitteilung des BMWK.

Weitere Verlängerung der Erklärungsfristen für den Besteuerungszeitraum 2020 durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz
Angesichts der weiterhin andauernden, durch die Corona-Pandemie verursachten Ausnahmesituation sollen die Erklärungsfristen in beratenen Fällen (§ 149 Absatz 3 Abgabenordnung (AO)) sowie die zinsfreien Karenzzeiten (§ 233a Absatz 2 AO) für 2020 durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz (Bundestag-Drucksache (BT-Drs.) 20/1111 vom 21.03.2022) um weitere drei Monate verlängert werden. Im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung haben die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern verschiedene Anweisungen getroffen.
Zum BMF-Schreiben hier klicken.

25. März 2022

Endabrechnung Neustarthilfe Plus möglich
Ab sofort können im digitalen Antragsportal die Endabrechnung der Neustarthilfe Plus vorgenommen werden.
Bei Direktantragstellung muss auch die Endabrechnung direkt eingereicht werden. Wurde über prüfende Dritte beantragt, muss auch die Endabrechnung über prüfende Dritte eingereicht werden. Die Kosten hierfür werden bei der Endabrechnung nicht erstattet.
Weitere Informationen finden Sie hier.

21. März 2022

Bayern: Corona-Hilfsprogramme für Kunst und Kultur verlängert und „Neustart-Paket Freie Kunst“
Die Hilfsprogramme für Kunst- und Kulturschaffende wurden bis zum 30. Juni 2022 verlängert und ein Neustart-Paket für die Freie Kunst-Szene aufgelegt.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Wirtschaftlichkeitshilfe verlängert
Die Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen wird bis Jahresende verlängert. Gleiches gilt für die in der Wirtschaftlichkeitshilfe integrierte Ausfallabsicherung für private Veranstalter.
Weitere Informationen dazu hier.

18. März 2022

Wahlrecht bei Neustarthilfe Plus und Überbrückungshilfe III Plus
Seit dem 18.3.2022 können Sie nach Antragstellung und Bewilligung von der Überbrückungshilfe III Plus zur Neustarthilfe Plus wechseln und umgekehrt.
Weitere Informationen finden Sie hier.

11. März 2022

Update Überbrückungshilfe IV
Seit dem 10. März 2022 können Änderungsanträge für die Überbrückungshilfe IV gestellt werden.
Weitere Informationen dazu hier.

Bundesrat verlängert Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld
Die Corona-bedingten Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld gelten bis zum 30. Juni 2022 fort. Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds erhöht sich auf 28 statt bisher 24 Monate. Bis zum 30. Juni 2022 gilt der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit fort, ebenso die erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit der Beschäftigten und die Anrechnungsfreiheit für Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung, die jemand während der Kurzarbeit aufnimmt. Sie waren eigentlich bis zum 31. März 2022 befristet.
Weitere Informationen finden Sie hier.

7. März 2022
Update FAQ zur Überbrückungshilfe IV (Januar 2022 bis März 2022)
Auslaufen der Sonderregelung bei freiwilligen Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs und
Regelung zur Förderfähigkeit von Personal- und Sachkosten von Hygienemaßnahmen nach Lockerung von Zutrittsbeschränkungen
Zu den aktuellen FAQ.

2. März 2022
Der Bayerische Ministerrat hat die Erweiterung der Sonderhilfe Weihnachtsmärkte für Schausteller und Marktkaufleute, die durch die Absage von Volksfesten im letzten Jahr einen hohen Umsatzeinbruch erlitten hatten, beschlossen. Die Förderhöhe liegt bei monatlich 1.500 Euro im Zeitraum von November 2021 bis einschließlich März 2022, insgesamt also 7.500 Euro, gedeckelt bei 40% des Vergleichsumsatzes. Neben den Beschickern von Weihnachts- und Adventsmärkten werden nun auch Schausteller und Marktkaufleute antragsberechtigt sein. Voraussetzung ist ein Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in mindestens fünf Monaten im Jahr 2021.
Voraussichtlich werden Anträge für die Programmerweiterung noch Ende März 2022 möglich sein.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

23. Februar 2022

Aktuelles Schreiben an Empfänger von Corona-Soforthilfe
Personen oder Unternehmen, die im Jahr 2020 Corona-Soforthilfe empfangen haben, erhielten in den vergangenen Tagen ein Schreiben der für sie zuständigen Bewilligungsbehörde ("Schreiben über die Mitteilung der erhaltenen Soforthilfen an die Finanzbehörden"). Dieses Schreiben dient der Mitteilung und dem Abgleich steuerlich relevanter Daten, sprich welche Daten damals an die Finanzbehörden übermittelt wurden. Die Daten (Name, Adresse, Betrag, Steuernummer etc.) sollen auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Handlungsbedarf besteht nur, wenn die gemeldeten Daten unzutreffend oder fehlerhaft sind. Dann sollen diese anhand des in dem Schreiben abgedruckten Links selbsttätig korrigiert werden.
Weitere Hinweise zum Schreiben  finden Sie hier.
Auf der Webseite der vbw Bayern finden Sie eine hilfreiche Erläuterung - bitte hier klicken.

18. Februar 2022

Sonder­regelung zum Kurzarbeitergeld bis 30. Juni 2022 verlängert 
Der Gesetzentwurf sieht vor, die maximale Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate zu verlängern. Auch die bestehenden Zugangserleichterungen für Kurzarbeit sowie die erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit der Beschäftigten und die Anrechnungsfreiheit von Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungen […], die während der Kurzarbeit aufgenommen werden, sollen über den 31. März hinaus gelten. 
Zur vollständigen Pressemitteilung.

16. Februar 2022

Corona-Wirtschaftshilfen als Absicherungsinstrument bis Ende Juni 2022 verlängert
Die bewährten Programmbedingungen der Überbrückungshilfe IV werden fortgesetzt. Die ergänzenden Programme der Neustarthilfe für Soloselbständige und Härtefallhilfen werden parallel zur Überbrückungshilfe IV verlängert. Die FAQ zur Überbrückungshilfe IV und „Neustarthilfe 2022“ werden zeitnah überarbeitet. Nach Anpassung kann die Antragstellung über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.
Die vollständige Pressemitteilung des BMF finden Sie hier.

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen
Details zum vorliegenden Gesetzentwurf finden Sie hier.

14. Februar 2022

Anträge auf Neustarthilfe 2022 über prüfende Dritte
Seit dem 11.02.2022 können Sie Anträge auf Neustarthilfe 2022 auch über prüfende Dritte stellen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier. 

10. Februar 2022

Überbrückungshilfe IV: Pauschalbetrag bei internen Personalkosten
Unternehmen, denen nur interne Personalkosten für die Umsetzung von Corona-Zutrittsbeschränkungen anfallen, können alternativ zu Einzelnachweisen einen Pauschalbetrag von 20 Euro pro Öffnungstag ansetzen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

08. Februar 2022

Verlängert: Antragsberechtigung bei Corona-Einschränkungen
Unternehmen, die vom 1. bis 28.02.22 wegen behördlich angeordneten coronabedingten Einschränkungen ihre Öffnungszeiten stark reduzieren oder freiwillig schließen, können Überbrückungshilfe IV beantragen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

31. Januar 2022

BMF: Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)
Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine nochmalige Verlängerung steuerverfahrensrechtlichen Hilfsmaßnahmen erlassen. Verlängert wird insoweit die Möglichkeit, für bis zum 31. März 2022 fällige oder fällig werdende Steuern im vereinfachten Verfahren eine zinslose Stundung bzw. einen Vollstreckungsaufschub zu beantragen.
Zum vollständigen BMF-Schreiben.

21. Januar 2022

Antragspostfach für Neustarthilfe
Bei Direktanträgen kann der Beantragende auf Rückfragen zum noch nicht beschiedenen Direktantrag im neu eingerichteten Antragspostfach antworten
Weitere Informationen dazu hier.

20. Januar 2022

BStBK: FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe IV und Muster Zusatzvereinbarung 
Beding­ungen der Über­brückungs­hilfe IV sind weitgehend deckungs­gleich mit denen der Über­brückungs­hilfe III Plus. Zusätzlich wurden Verbesser­ungen hinsichtlich Umsetz­ung der 2G Regeln oder anderer Corona-Zutritts­beschränk­ungen aufge­nommen.
Die häufigsten Fragen zur Überbrückungshilfe IV beantwortet der FAQ-Katalog der Bundes­steuerberater­kammer für Steuer­berater.
Ebenfalls eingestellt: ein kostenloses Muster einer Zusatzvereinbarung zwischen Mandant und Steuerberater zur Beantragung der Überbrückungshilfe IV.

14. Januar 2022

Neustarthilfe 2022: Direktanträge ab sofort möglich, Anträge über prüfende Dritte vorraussichtlich im Februar.
Ab sofort können Direktantragstellende die Neustarthilfe 2022 beantragen, mit der die Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 fortgesetzt wird.
Zu den aktuellen FAQ der Neustarthilfe 2022.

07. Januar 2022

Praxisticker Nr. 749: Überbrückungshilfe IV Antragstellung möglich / Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2020 quasi verlängert
Die FAQ für die Überbrückungshilfe IV wurden veröffentlicht und die Antragstellung ist jetzt möglich. 
Weitere Informationen finden Sie hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de 

Erneut milder Umgang bei verspäteter Veröffentlichung
Am 23.12.2021 veröffentlichte das Bundesamtes für Justiz folgende Botschaft auf dessen Internetseite:
„Das Bundesamt für Justiz wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2020 am 31.12.2021 endet, vor dem 7.3.2022 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten. Damit sollen angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.“
Weitere Informationen finden Sie hier.

Den vollständigen Praxisticker finden Sie auf unserer Webseite hier.

Bayerische Corona-Härtefallhilfen verlängert / Bayerische Sonderhilfe für Weihnachtsmärkte
Die pandemiebedingte Absage von Weihnachtsmärkten hat vor allem Marktkaufleute und Schausteller stark getroffen. Die Staatsregierung hat deshalb die Bayerische Sonderhilfe Weihnachtsmärkte auf den Weg gebracht, deren Eckpunkte das Kabinett bereits am 3. Dezember 2021 beschlossen hatte. Der Freistaat zahlt zusätzlich zu den Hilfen des Bundes einen monatlichen Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.500 Euro für die Monate November 2021 bis März 2022. Die Antragstellung ist seit 23.12.2021 möglich. Die Bayerische Sonderhilfe wird als Teil der Bayerischen Härtefallhilfen abgewickelt, die der Ministerrat am 21. Dezermber 2021 bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Weitere Informationen finden Sie hier.

Soloselbstständigenprogramm für Künstler und Angehörige kulturnaher Berufe bis 31. März 2022 verlängert.
Die Antragsfrist für den Antragszeitraum 2022 wird in Kürze bekanntgegeben werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.

22. Dezember 2021

Überbrückungshilfe III Plus auch bei freiwilligen Schließungen möglich
Unternehmen die infolge von Corona-Regelungen vom 1.11. bis 31.12.21 freiwillig geschlossen haben, können Überbrückungshilfe III Plus beantragen. Mehr

Fristverlängerung bei Neustarthilfe Plus
Die Fristen für das Einreichen der Endabrechnung für die Neustarthilfe Plus (Förderzeiträume Juli-September und Oktober-Dezember 2021) über prüfende Dritte wurde bis zum 31.12.2022 verlängert. Mehr dazu hier.

17. Dezember 2021

Update Neustarthilfe Plus
Ab sofort können Direktantragstellende und prüfende Dritte bei Anträgen auf Neustarthilfe Plus Oktober bis Dezember 2021 die Kontoverbindung korrigieren. 
Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge für die Förderzeiträume Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 endet am 31.März 2022 (verlängert). Die Fristen für Änderungen der Kontoverbindung wurden ebenfalls bis 31. März 2022 verlängert.
Weitere Informationen finden Sie hier.

BA: Verlängerung von Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022
Mit der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung und dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze und die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit bis zum 31. März 2022 verlängert.
Die vollständige Presseinformation finden Sie hier.
Zu den aktualisierten FAQ für Unternehmen.

15. Dezember 2021

Überbrückungshilfe III Plus (2G-Regelung)
Unternehmen, für die der laufende Geschäftsbetrieb im Zeitraum 1.11. bis 31.12.21 wegen behördlich angeordneter Corona-bedingter Maßnahmen unwirtschaftlich wäre (z.B. Konzertveranstalter), können auch bei freiwilliger Schließung Überbrückungshilfe III Plus beantragen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

 08. Dezember 2021

Neustarthilfe: Endabrechnung für prüfende Dritte
Ab sofort können prüfende Dritte im digitalen Antragsportal die Endabrechnung der Neustarthilfe vornehmen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Steuererleichterungen werden verlängert
Nach dem nun vorliegenden Bund-Länder-Beschluss finden die steuerlichen Zahlungserleichterungen (zinslose Stundung, Vollstreckungsaufschub mit Verzicht auf Säumniszuschläge) für bis 31. Januar 2022 fällige Steuern Anwendung. Die Finanzämter können die Erleichterungen bis 31. März 2022 gewähren, mit einer angemessenen Ratenzahlungsvereinbarung sogar bis 30. Juni 2022. Darüber hinaus sind Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuern 2021 und 2022 im vereinfachten Verfahren bis 30. Juni 2022 möglich.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

06. Dezember 2021

Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III (Phase 2)
Antragstellende, die nach dem Ende der Antragsfrist von der Neustarthilfe zur Überbrückungshilfe III oder umgekehrt wechseln wollen, können das im Rahmen der End- oder Schlussabrechnung nachziehen. Details dazu sind in den FAQ Punkt 7 zu finden.

Antragstellung im KfW-Sonderprogramm bis 30. April 2022 verlängert – Kredithöchstbeträge werden erneut angehoben
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

02. Dezember 2021

Bedingungen für Überbrückungshilfe IV stehen – Corona-Wirtschaftshilfen werden bis Ende März 2022 verlängert
Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt. Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin die Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen im Rahmen der Überbrückungshilfe IV, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und von Schließungen betroffen sind, einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss.
Weitere Details finden Sie in der Pressemitteilung hier.

Prüfende Dritte können seit 1. Dezember 2021 Änderungsanträge zur Neustarthilfe Plus (Oktober-Dezember) stellen
Erläuterungen zu den Änderungsanträgen finden Sie hier. 

29. November 2021

Update der FAQ Überbrückungshilfe III Plus
Die Antragsfrist der Überbrückungshilfe III Plus wurde verlängert und endet am 31.3.2022. Die Schlussabrechnung kann bis zum 31.12.2022 eingereicht werden.
Zu den FAQ Überbrückungshilfe III Plus.

Update der FAQ Neustarthilfe Plus
Verlängerung der Antragsfrist und Fristen für Änderungsanträge (soweit bislang möglich) Neustarthilfe Plus auf 31. März 2022 sind in den FAQ noch NICHT enthalten (Stand: 26.11.2021). Informationen zu Änderungsanträgen bei der Neustarthilfe Plus Juli bis September und zur Endabrechnung im Todesfall des Antragsstellenden sind eingebaut.
Zu den FAQ Neustarthilfe Plus.

24. November 2021

Ankündigung "großzügige Verlängerung der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III Plus und für die Schlussabrechnung" durch Peter Altmaier
Der geschäftsführende Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat heute Mittag in einem Pressestatement zur Verlängerung des Kurzarbeitergelds und der Corona-Hilfen auch eine großzügige Fristverlängerung für die Antragsfrist der Überbrückungshilfe III Plus sowie der Schlussabrechnung angekündigt:
"Und zum Abschluss: Wir sind ja im ständigen Gespräch auch mit den Steuerberatern, die zu den antragstellenden Dritten gehören, die uns helfen in schneller angemessener Zeit die wichtigen Anträge entgegenzunehmen. Hier ist es so, dass wir die Fristen für die Antragstellung sowohl der Überbrückungshilfe III Plus [...] als auch für die Schlussabrechnung großzügig verlängern werden, damit das alles nach den Regeln der Kunst bewältigt werden kann und ich bin den Steuerberatern auch sehr dankbar für die Arbeit, die sie in diesem Jahr, in dem zu Ende gehenden Jahr, geleistet haben."
Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Livestream/20211124-kurzes-pressestatement-zu-kabinett-kurzarbeitergeld-corona-hilfen/videostream.html
ab ca. Minute 30.45 des Pressestatements.

Die dazugehörige Pressemitteilung finden Sie hier.

Die Sonderregelungen zum erleichterten Zugang und zur Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld werden bis zum 31. März 2022 verlängert. Die bisherige vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wird auf die Hälfte reduziert. Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

23. November 2021

Bayerische Staatsregierung: den Bericht aus der Kabinettssitzung vom 23. November 2021 mit den heutigen Beschlüssen finden Sie hier.

19. November 2021

Praxisticker Nr. 745: Corona-Update
Aus dem Inhalt:
1. Beschlüsse über neue Verschärfungen in Bayern Pressekonferenz Freitag 19.11.2021
2. Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz von Donnerstag 18.11.2021
3. Änderung des Bundes-Infektionsschutzgesetzes
4. 3G am Arbeitsplatz ab Mittwoch 24.11.2021
5. Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
6. Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen bis 31. März 2022 beschlossen. Ankündigung Hilfen für Weihnachtsmärkte
7. Handlungsleitfaden zur Handhabung der 3G-Regelung für die bayerischen Betriebe
8. Verarbeitung von 3G/3G Plus/2G im Beschäftigtenverhältnis + Datenschutz
9. Wo findet man die bayerischen Corona-Rechtsgrundlagen im Internet

Den vollständigen Praxisticker finden Sie auf unserer Webseite hier.

15. November 2021

Update FAQ Neustarthilfe Plus
Seit 12. November können alle Änderungen bei der Neustarthilfe Plus Juli bis September auch von prüfenden Dritten vorgenommen werden.
Zu den FAQ Neustarthilfe Plus mit Infos zu Änderungsanträgen und zur Endabrechnung im Todesfall des Antragsstellenden.

12. November 2021

Handlungsleitfaden für bayerische Betriebe zur Handhabung von 3G
Die Bayerische Staatsregierung hat unter Federführung des Bayerischen Innenministeriums einen Handlungsleitfaden für die Arbeitgeber zur Umsetzung der 3G-Regelung in den Betrieben erstellt. Es ist geplant, den Handlungsleitfaden fortlaufend zu ergänzen. Der Handlungsleitfaden ist hier abrufbar.

Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht: FAQ-Sammlung zur Verarbeitung von 3G/3G plus/2G im Beschäftigtenverhältnis
Auswirkungen der aktuellen Änderungen der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung 
Zur FAQ-Sammlung (Stand 11.11.2021).

08. November 2021

Neustarthilfe Plus kann nun bis 31.12.2021 auch über prüfende Dritte beantragt werden / Möglichkeit der Korrektur der Kontoverbindung
Prüfende Dritte können seit dem 04.11.2021 einen Antrag auf Neustarthilfe Plus für Oktober bis Dezember 2021 stellen und eine Änderung der Kontodaten für Juli bis September 2021 vornehmen. Mehr dazu in den FAQ zur Neustarthilfe Plus.

27. Oktober 2021

Frist für die Endabrechnung bei der Neustarthilfe für prüfende Dritte verlängert
Die Einreichungsfrist der Endabrechnung für prüfende Dritte ist nun auf den 30.06.2022 verlängert worden.
Weitere Informationen finden Sie hier.

26. Oktober 2021

Antragsfrist Überbrückungshilfe III bis 2.11.2021
Nach Informationen unseres Mitgliedverbands Berlin-Brandenburg wird die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III bis zum 2.11.2021 verlängert, da der Fristablauf für die Überbrückungshilfe III am 31.10.2021 auf einen Sonntag und der 01.11.2021 auf einen Feiertag fällt. Weitere Informationen finden Sie hier.

25. Oktober 2021

Endabrechnung Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus
Voraussichtlich ab 29. Oktober 2021 wird das Endabrechnungssystem zunächst für Direktantragssteller der Neustarthilfe, die einen Bescheid und den Vorschuss erhalten haben, hier direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de freigeschaltet. Andere Wege (zum Beispiel die Einreichung in Papierform oder per Mail) sind nicht möglich. Die Endabrechnung der NSH-Anträge, die über prüfende Dritte eingereicht wurden, ist ab November 2021 über das Antragsportal antrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich. Ausführliche Informationen finden Sie in den FAQ Neustarthilfe und FAQ Neustarthilfe Plus.

Startschuss für Sonderfonds Messen und Ausstellungen
Bund und Länder haben mit dem neuen Sonderfonds Messen und Ausstellungen ein spezielles Absicherungsprogramm außerhalb der bestehenden Coronahilfen geschaffen, um den Neustart von Messen und gewerblichen Ausstellungen in Deutschland zu unterstützen. Dazu können sich betroffene Branchenunternehmen ab sofort auf dem speziellen Portal www.sonderfonds-messe.de registrieren. Ziel des Sonderfonds ist es, Anreize zur Organisation und Durchführung großer gewerblicher Veranstaltungen zu setzen. Mit dem zusätzlichen Programm sollen die Vorbereitungskosten von Messen und Ausstellungen gegen das Risiko einer Corona-bedingten Veranstaltungsabsage absichert werden können. Auf Initiative der Wirtschaftsministerkonferenz wird das Absicherungsprogramm vom BMWi und den Wirtschaftsministerien der Länder gemeinsam umgesetzt. Über das Programm können veranstaltungsbezogene Kosten in einem Umfang von insgesamt bis zu 600 Mio. € abgesichert werden. Berücksichtigt werden Veranstaltungen mit einem planmäßigen Durchführungsdatum bis zum 30.9.2022. Die Registrierung auf dem zentralen Portal muss vorab unmittelbar durch die betroffenen Ausstellungs- und Messeunternehmen erfolgen. Die Unternehmen müssen im Rahmen der Antragstellung unter anderem einen Nachweis über ihre tatsächlich entstandenen Kosten erbringen, der von einem Berufsangehörigen erstellt oder geprüft worden ist. Detaillierte Informationen zur Registrierung der Unternehmen und zur Antragstellung sind in einem speziellen FAQ-Katalog zum Sonderfonds Messe und Ausstellungen abrufbar.

22. Oktober 2021

IBAN-Änderung bei der Überbrückungshilfe III Plus
Ab sofort können prüfende Dritte die Kontoverbindung im Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus berichtigen. Mehr dazu hier

14. Oktober 2021

Neustarthilfe Plus: Antragstellung für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 möglich
Von der Corona-Pandemie betroffene Soloselbständige können seit 14. Oktober 2021 Direktanträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Sie können damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung für diesen Zeitraum erhalten.
Weitere Informationen zur Neustarthilfe Plus finden Sie hier.

07. Oktober 2021

Überbrückungshilfe III Plus: Antragstellung bis zum Jahresende möglich
Seit 06. Oktober 2021 ist die Antragstellung für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus möglich. Sie kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für den verlängerten Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 endet am 31. Dezember 2021.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III Plus finden Sie hier.
Zu den aktuellen FAQ der Überbrückungshilfe III Plus.

Hinweise des Bayerischen Gesundheitsministeriums: Entschädigungsausschluss für Ungeimpfte
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat Hinweise zur Rechtsanwendung des Anspruchsausschlusses für nicht geimpfte Personen in § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG für Bayern veröffentlicht.
Weitere Informationen und das Hinweisschreiben zum Download finden Sie hier.

25. September 2021

Überbrückungshilfe III Plus für Betroffene von Flutschäden
Seit 24. September 2021 können Unternehmen, die im Juni 2021 für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt und im Juli 2021 von Starkregen und Hochwasser betroffen waren, Überbrückungshilfe III Plus beantragen.
Weiter Informationen finden Sie hier.

23. September 2021

Neustarthilfe Plus: Änderungsanträge und IBAN-Korrekturen möglich
Besteht großer Aktualisierungsbedarf können seit 17. September 2021 im digitalen Antragssystem Änderungsanträge zu bewilligten oder teilbewilligten Anträgen für die Neustarthilfe Plus gestellt sowie die Kontoverbindung korrigiert werden.
Änderungsanträge können für Direktanträge im eigenen Namen sowie für Anträge als prüfender Dritter gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.

13. September 2021

Antrag auf Neustarthilfe Plus mit prüfendem Dritten
Die Neustarthilfe Plus kann nun auch über prüfende Dritte beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.

09. September 2021

vbw: Fragen und Antworten zur 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) 
Am 31. August 2021 wurde eine grundlegende Anpassung der Infektionsschutzmaßnahmen beschlossen. Auf Basis dieser Beschlüsse gilt ab dem 02. September 2021 die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Begleitend zu der Verordnung wurde eine Begründung veröffentlicht.
Da die Systematik der Infektionsschutzmaßnahmen grundlegend geändert wurde, ergaben sich zahlreiche Auslegungsfragen. Die vbw hat diese an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) weitergereicht. Die Fragen und zugehörigen Antworten finden Sie hier auf der Seite der vbw im Downloadbereich am Ende der Seite.

Update FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe III Plus“
Verhältnis Überbrückungshilfe III Plus und Sonderfonds Kulturveranstaltungen
Die Umsatzdefinition wurde unter 1.3. angepasst: Leistungen aus der Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen für Veranstaltungen bis zu 2.000 Teilnehmern, unabhängig davon, ob es sich dabei um steuerbare Umsätze im Sinne des UStG handelt (siehe 4.17).
Zu den vollständigen FAQ Überbrückungshilfe III Plus.

Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Jahresende
Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021. Die Details für die Verlängerung bis Jahresende sind nun geeint und finalisiert. Die bewährten Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus werden weitgehend beibehalten. Ebenfalls verlängert wird die Neustarthilfe Plus, mit der von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen betroffene Soloselbstständige unterstützt werden.
Die FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus und zur Neustarthilfe Plus werden überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen
Weitere Details finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung von BMWi und BMF.

06. September 2021

Friständerung zur Einreichung der Schlussabrechnung
Prüfende Dritte müssen bis spätestens 30. Juni 2022 (vorher: 31. Dezember 2021) die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe I - III sowie die November- und Dezemberhilfe vorlegen. Weitere Informationen hier

05. September 2021

Update FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe III Plus“
Provisionen bei Stornierungen in Folge von Einreiseverboten sind förderfähig. Klarstellung: Im Falle von Lieferengpässen liegt kein Corona-bedingter Umsatzeinbruch vor. Bedingungen zur RESTART-Prämie. Zu den FAQ der Corona-Überbrückungshilfe III Plus.

03. September 2021

Praxisticker Nr. 735: 3G und Maskenpflicht auch bei Mandantenbesuchen in der Steuerkanzlei???
Von der Steuerberaterkammer Nürnberg wurde auf ihrer Internetseite eine Zusammenstellung der für die Steuer­kanzleien relevanten Regelungen der ab dem 2.9.2021 geltenden Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaß­nahmenverord­nung (14. BayIfSMV) veröffentlicht: Link zur Zusammenstellung.

1. 3G auch bei Mandantenbesuchen in der Steuerkanzlei???
Die Steuerberaterkammer Nürnberg schreibt in ihrer Zusammenstellung:

„Nachdem Steuerkanzleien nicht zu den in § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder 2 der 14. BaylfSMV genannten Bereichen gehören, findet grds. die Vorgabe des § 3 Abs. 3 der 14. BaylfSMV Anwendung, wonach u. a. zum Handel und zu den nicht von Abs. 1 und 2 erfassten Dienstleistungs- und Handwerksbe­trieben für im Sinne des § 2 Nr. 2, 4, 6 SchAusnahmV nicht geimpfte, genesene oder getestete Personen keine durch diesen Paragraphen begründeten Zugangsbeschränkungen bestehen.“

Dies bezieht sich auf folgende Regelung in der 14. BayIfSMV:
§ 3 Geimpft, genesen, getestet (3G)
(1) Überschreitet im Gebietsbereich einer Kreisverwaltungsbehörde die Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzi­denz) den Wert von 35, so darf im Hinblick auf geschlossene Räume der Zugang zu

1. öffentlichen und privaten Veranstaltungen bis 1 000 Personen in nichtprivaten Räumlich­keiten, Sportstätten und praktischer Sportausbildung, Fitnessstudios, dem Kulturbereich mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenk­stätten, Objekten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, der Gastronomie, dem Beherbergungswesen, den Hochschulen, Tagungen, Kongressen, Bibliotheken und Archiven, zu außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der be­ruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Musikschulen, Fahrschulen und der Erwach­senenbildung, zoologischen und botanischen Gärten, außerdem zu Freizeiteinrichtungen einschließlich Bädern, Thermen, Saunen, Solarien, Seilbahnen und Ausflugsschiffen, Füh­rungen, Schauhöhlen und Besucherbergwerken, Freizeitparks, Indoorspielplätzen, Spiel­hallen und -banken, Wettannahmestellen, dem touristischen Bahn- und Reisebusverkehr und infektiologisch vergleichbaren Bereichen,

2. Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind,

vorbehaltlich speziellerer Regelungen dieser Verordnung außerhalb einer zum Betrieb oder Durchfüh­rung nötigen beruflichen oder gemeinwohldienlichen ehrenamtlichen Tätigkeit nur durch solche Perso­nen erfolgen, die im Sinne des § 2 Nr. 2, 4, 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) geimpft, genesen oder getestet sind. Zu diesem Zweck sind Anbieter, Veranstalter und Betreiber zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet. [...]

(3) Zum Handel und zu den nicht von Abs. 1 und 2 erfassten Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben, zum öffentlichen Personennah- und -fernverkehr, zur Schülerbeförderung, zu Prüfungen, Wahllokalen und Eintragungsräumen, Gottesdiensten, Versammlungen im Sinne des Art. 8 des Grundgesetzes so­wie zu Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen bestehen für im Sinne des § 2 Nr. 2, 4, 6 SchAusnahmV nicht geimpfte, genesene oder getestete Personen keine durch diesen Paragraphen begründeten Zugangsbeschränkungen.

Das bedeutet: kein 3G bei Mandantenbesuchen in der Steuerkanzlei

2. Zur Maskenpflicht bei Mandantenbesuchen
Die Steuerberaterkammer Nürnberg schreibt in ihrer Zusammenstellung:
„§ 2 Abs. 1 S. 1 der 14. BaylfSMV regelt die grds. Pflicht zum Tragen einer sog. medizinischen Ge­sichtsmaske in Gebäuden und geschlossenen Räumen. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 der 14. BaylfSMV sieht allerdings vor, dass am festen Sitz-, Steh- oder Ar­beits­platz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, keine Maskenpflicht besteht.“

Dies bezieht sich auf folgende Regelung in der 14. BayIfSMV:
§ 2 Maskenpflicht
(1) In Gebäuden und geschlossenen Räumen einschließlich geschlossener öffentlicher Fahrzeug­bereiche, Kabinen und Ähnlichem gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Maskenpflicht). Die Maskenpflicht gilt nicht
1. […],
2. am festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehören; diese Nummer fin­det keine Anwendung auf Fahrgäste im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr sowie bei der Schü­lerbeförderung,

Das bedeutet: Es besteht eine generelle Maskenpflicht in Gebäuden und geschlossenen Räumen. Mit der Aus­nahme, dass keine Maske mehr getragen werden muss, sobald ein fester Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz einge­nommen wurde, bei dem zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen gewahrt wird.

Den Praxisticker finden Sie auf unserer Webseite hier.

01. September 2021

14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV)
Die neue Verordnung gilt ab dem 02. September 2021. Mit ihr werden die vom Ministerrat beschlossenen weitreichenden Änderungen der Infektionsschutzmaßnahmen umgesetzt. Begleitend zu der Verordnung wurde eine Begründung veröffentlicht.

Verlängerung und Ergänzung der Corona-Arbeitsschutzverordnung
Das Bundeskabinett hat am 01. September 2021 eine erneute Änderung und Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird analog zur epidemischen Lage bis einschließlich 24.11.21 verlängert. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung enthält neu die Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung zu informieren, die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen sowie Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freizustellen. Die Änderungen treten am 10. September 2021 in Kraft. Pressemitteilung des BMAS

27. August 2021

Neue FAQ zur Überbrückungshilfe III und III plus veröffentlicht
Die am 27.08.2021 veröffentlichten Änderungen betreffen im Wesentlichen die jetzt freigeschaltete Möglichkeit, das nachträgliche Wahlrecht durch einen Wechsel von der Neustarthilfe in die Überbrückungshilfe III ausüben zu können und umgekehrt. Hier geht es zu den FAQ zur Überbrückungshilfe III und FAQ Neustarthilfe.

Beim Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus kann nun der im Förderzeitraum entstandene Schaden auf Grundlage der Bundesregelung Schadensausgleich angegeben werden.Zulässig sind Beihilfen für Unternehmen, die von Schließungsanordnungen des Bundes und der Länder im beihilfefähigen Zeitraum zwischen dem 16. März 2020 und dem 30. Juni 2021 (Ende des Leistungszeitraums der Überbrückungshilfe III) beziehungsweise dem 30. September 2021 (Ende des Leistungszeitraums der Überbrückungshilfe III Plus) direkt beziehungsweise indirekt betroffen waren. Zu den FAQ gelangen Sie hier.

03. August 2021

Update der FAQ zu Beihilferegelungen (für alle Programme)
Neu ist der Überblick und die Erläuterungen zu Beihilferegelungen bei der Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus, sowie die Erläuterung und Anwendungsbeispiele zur „Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich COVID-19“. Zusätzlich wurde die Übersicht der Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen ergänzt.
Zu den aktuellen FAQ Beihilferegelungen für alle Programme. 

28. Juli 2021

Bayerische Corona-Härtefallhilfe bis September 2021 verlängert
Die Bayerische Staatsregierung stimmte der Verlängerung der Corona-Härtefallhilfe für Unternehmen in Bayern zu. Der Förderzeitraum umfasst nun neben November 2020 bis Juni 2021 auch die Monate Juli bis September 2021. Anträge können aufgrund dieser Verlängerung jetzt bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.
Die Details zur bayerischen Härtefallhilfe finden Sie hier.

23. Juli 2021

Überbrückungshilfe III Plus: Anträge ab sofort möglich
Nach Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist ab sofort die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III Plus möglich. Sie kann für die Fördermonate Juli bis September 2021 beantragt werden und muss wie bei früheren Hilfsprogrammen über Berufsangehörige als sogenannte Prüfende Dritte erfolgen.
Anträge können bis zum 31.10.2021 über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Ein Kurzüberblick zur Überbrückungshilfe III Plus mit den wesentlichen Änderungen und Erweiterungen ist über die Webseiten des BMWi abrufbar.
Zu den FAQ der Corona-Überbrückungshilfe III Plus.

16. Juli 2021

FAQ Neustarthilfe Plus veröffentlicht, Anträge ab heute möglich
Dort werden wesentliche Fragen zur Handhabung der „Neustarthilfe Plus“ erläutert. Hinsichtlich der Anspruchsberechtigung und den -voraussetzungen orientiert sich die Neustarthilfe Plus an der bisherigen Neustarthilfe. Inhaltliche Änderungen gegenüber der bisherigen Neustarthilfe sind wieder kursiv kenntlich gemacht. Der einmalige Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für Soloselbständige und Kapitalgesellschaften mit einem Gesellschafter sowie von bis zu 18.000 Euro für Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern und Genossenschaften wird im Rahmen der Förderphase des Bundesprogramms Überbrückungshilfe III Plus gewährt und umfasst den Förderzeitraum 1. Juli bis 30. September 2021. Anträge können ab heute über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.
Zu den FAQ „Neustarthilfe Plus“.

13. Juli 2021

Kurzüberblick Allgemeine Bundesregelung Schadensausgleich COVID-19
Nach Genehmigung durch die EU Kommission gibt es einen weiteren, vierten Beihilferahmen im Rahmen der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus für alle Unternehmen, die direkt oder indirekt von staatlichen Schließungsmaßnahmen betroffen sind oder waren und die einen Schaden nachweisen können, der unmittelbar aufgrund der Schließungsmaßnahmen entstanden ist.
Einen Überblick inklusive Erläuterung zu den wichtigsten Unterschieden zu anderen Hilfen insbesondere bei der Schadensberechnung finden Sie hier.
Die Beihilfe-FAQ mit Anwendungsbeispielen zur Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich COVID-19 (Stand 25.06.2021) finden Sie hier.

30. Juni 2021

Überbrückungshilfe III: Anträge für Hilfen über 12 Mio. Euro möglich
Von Schließungsanordnungen betroffene große Unternehmen können erhöhten Umfang der Überbrückungshilfe III auf Grundlage der „Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich COVID-19“ beantragen.
Diese und weitere Neuerungen finden Sie in den aktuellen FAQ zur Überbrückungshilfe III hier.

25. Juni 2021

Beihilfe-FAQ aktualisiert
Jetzt neu hinzugefügt wurden Erläuterungen und Anwendungsbeispiele zur „Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich COVID-19“.
Zu den aktuellen FAQ Beihilfe.

Fristverlängerung für Steuererklärungen 2020 
Der Bundesrat hat heute der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die außergewöhnliche Situation Bürger und zugleich auf die besonderen Herausforderungen für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe.
Die vollständige Pressemtteilung finden Sie hier.

21. Juni 2021

Verlängerte Antragsfristen bei Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe
Die Fristen zur Einreichung von Erstanträgen und Änderungsanträgen bei der Überbrückungshilfe III und für Anträge zur Neustarthilfe wurden nach aktuellen Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) bis zum 31. Oktober 2021 verlängert (ursprünglich 31. August 2021). 
Mit der Fristverlängerung soll unter anderem sichergestellt werden, dass die betroffenen Unternehmen ausreichend Zeit erhalten, ihre Anträge auf Basis der tatsächlichen wirtschaftlichen Entwicklung und des geltenden beihilferechtlichen Rahmens stellen zu können. 
Unverändert zu beachten bleibt: Bei der Überbrückungshilfe III können nur diejenigen Neuanträge eine Abschlagszahlung erhalten, die bis zum 30. Juni 2021 eingegangen sind.
Weitere Informationen sind im FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe III und im FAQ-Katalog zur Neustarthilfe abrufbar.

16. Juni 2021

November- und Dezemberhilfe: Fristverlängerung für Änderungsanträge bis 31. Juli 2021
Die Frist zur Einreichung von Änderungsanträgen bei der November- und Dezemberhilfe wurde nach aktuellen Informationen des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie (BMWi) um einen Monat bis zum 31. Juli 2021 verlängert.
Änderungsanträge sind möglich, wenn ein zuvor gestellter Erstantrag bereits bewilligt bzw. teilbewilligt wurde und es nunmehr um eine nachträgliche Anpassung des Förderbetrags geht. 
Eine entsprechende Anpassung im FAQ-Katalog zur November- und Dezemberhilfe ist bereits erfolgt. 
Weitere Informationen zur Stellung eines Änderungsantrags sind auf den Webseiten des BMWi abrufbar.

11. Juni 2021

Aktualisierung der Beihilfe-FAQ
Anwendungsbereich handels- und steuerrechtlicher Vorgaben, Vorschriften bei der Ermittlung des Zuschussbetrages, Hinweis für öffentliche und gemeinnützige verbundene Unternehmen zu den Obergrenzen des Befristeten Rahmens der EU. Mehr dazu hier.

10. Juni 2021

Registrierung mit ELSTER-Organisationszertifikat
Seit dem 6. Juni 2021 können sich prüfende Dritte mit dem ELSTER-Organisationszertifikat im ELSTER-Portal registrieren. Damit steht eine weitere schnelle Möglichkeit der Registrierung zur Verfügung.
Erläuterungen zu Antragstellung und Registrierung finden Sie hier.

09. Juni 2021

Überbrückungshilfen verlängert und erweitert
Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) werden die bestehenden Corona-Hilfsprogramme auf Beschluss der Bundesregierung verlängert und als neue Überbrückungshilfe III Plus bis zum 30. September 2021 fortgeführt. Die Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten, neu hinzu kommt die "Restart-Prämie", mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können.
Auch die Sonderregelung zum Kurzarbeitergeld (KuG) wurde bis 30. September 2021 verlängert. 

Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt.
Das BMWi hat mitgeteilt, die FAQ-Kataloge zur Überbrückungshilfe III und zur Neustarthilfe entsprechend zu aktualisieren. Nach Anpassung soll die Antragstellung auch für die genannte Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich sein.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

ifo Institut: Bewertung der Coronahilfen
Wie zufrieden sind die Unternehmen? Der Beitrag in ifo Schnelldienst 10/2021 betrachtet, wie die wichtigsten Hilfsprogramme von Dienstleistern und Einzelhändlern aufgenommen werden. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Dienstleistungsunternehmen die Hilfsprogramme positiver bewerten als die Einzelhändler. Das Gastgewerbe bewertete die Hilfen am besten. Hier ist zudem auch die Auszahlungsquote mit Abstand am höchsten.
Den vollständigen Artikel zum Download finden Sie hier. 

01. Juni 2021

Überbrückungshilfe II: Fristverlängerung für Änderungsanträge
Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurde die Frist zur Stellung von Änderungsanträgen bei der
Überbrückungshilfe II bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Weitere Informationen finden Sie hier.

26. Mai 2021

Bund unterstützt Kulturveranstaltungen mit Sonderfonds
Das Bundeskabinett hat heute grünes Licht gegeben für einen Sonderfonds in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro, mit dem der Bund ein breit gefächertes Angebot an Kulturveranstaltungen nach der langen Zeit der Pandemie wieder möglich machen will. Damit sollen Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen wieder anlaufen können. Da der Wiederbeginn des kulturellen Lebens immer noch mit pandemiebedingten Unsicherheiten verbunden ist, soll der Sonderfonds Schutz vor Beschränkungen der Besucherzahlen und anderen Restriktionen und Risiken bieten.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Erneutes Update der FAQ für die Überbrückungshilfe I und II und zur November- und Dezemberhilfe (Stand jeweils 26.05.2021)
Zusätzlich werden die Neuerungen direkt vorab benannt und sind wieder farblich in den FAQ benannt.
Zu den aktualisierten FAQ der Überbrückungshilfe I.
Zu den aktualisierten FAQ der Überbrückungshilfe II.
Zu den aktualisierten FAQ der November- und Dezemberhilfe.

18. Mai 2021

Bayerische Corona-Härtefallhilfe startet heute 
Bund und Freistaat unterstützen mit diesem Angebot Unternehmen, die für die bisherigen Corona-Wirtschaftshilfen nicht anspruchsberechtigt waren. Pro Antragsteller werden betriebliche Fixkosten in Höhe von bis zu 100.000 Euro erstattet. Anträge können bis 31. August 2021 über das länderübergreifende Antragsportal www.haertefallhilfen.de gestellt werden. Bitte beachten Sie: Die Antragsstellung ist erst ab 18. Mai 2021 ca. 21 Uhr möglich!
Weitere Informationen finden Sie hier.

14. Mai 2021

Abgabefristen für die Steuererklärung 2020 verlängert
Die Regierungsfraktionen verlängern angesichts der Coronakrise die Abgabefristen für die Steuererklärung 2020. Steuerpflichtige ohne Steuerberater müssen ihre Steuererklärung jetzt am 31. Oktober 2021 statt Ende Juli abgeben. Wer auf die Hilfe eines Steuerberaters zurückgreift, muss die Erklärung für 2020 eigentlich bis spätestens Ende Februar 2022 beim Finanzamt einreichen. Aktuell sind viele Steuerberater aber überlastet, da sie ihre Mandanten bei Anträgen für Corona-Hilfen unterstützen. Deshalb will die Koalition die Abgabefrist um drei Monate auf 31. Mai 2022 verlängern. 
Mehr Informationen finden Sie hier.

07. Mai 2021

Steuernummer-Umrechner
Die Anträge für die Gewährung von Coronahilfen erfordern die Eingabe der Steuernummer im vereinheitlichten Format. Mit dem Konverter kann die landesspezifische Steuernummer in die bundeseinheitliche 13-stellige ELSTER-Steuernummer umgewandelt werden. Der Steuernummerumrechner ist hier zu erreichen

30. April 2021

Praxisticker Nr. 720: Betriebsprüfungen in Rechtsanwaltskanzleien / Fristverlängerung Steuererklärungen 2020 / Corona-Update
Den vollständigen Praxisticker finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite hier.

28. April 2021

Überbrückungshilfe III: Änderungsanträge ab sofort möglich
Ein begründeter Änderungsantrag kann nur gestellt werden, wenn der Erstantrag beschieden wurde und richtet sich an diejenigen, die (nachträglich) eine Erhöhung des Förderbetrags fordern. Damit besteht vor allem auch die Möglichkeit, Leistungen zu beantragen, die zum Zeitpunkt eines Erstantrags noch nicht zur Verfügung standen. 
Eine weitere Änderung: Die Hilfe wurde jetzt auch auf Start-Ups mit Gründungsdatum bis 31. Oktober 2020 (vorher 30. April 2020) erweitert.
Mehr Informationen finden Sie hier.

27. April 2021

Coronahilfen: Antragstellung erfordert Steuernummer im einheitlichen Bundesschema Die Anträge für die Gewährung von Coronahilfen erfordern die Eingabe der Steuernummer im vereinheitlichten Format. Für weitere Informationen hier klicken

Die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfe läuft am 30. April 2021 aus. Änderungen für bereits gestellte Anträge auf Novemberhilfe und Dezemberhilfe können noch bis zum 30. Juni 2021 erfolgen. Eine bloße Korrektur der Kontoverbindung ist für die Novemberhilfe und Dezemberhilfe sogar bis zum 31. Juli 2021 möglich. Für mehr Informationen hier klicken.

23. April 2021

Praxisticker Nr. 719: Personengesellschaften als umsatzsteuerrechtliche Organgesellschaften / Corona-Update
Den vollständigen Praxisticker finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite hier.

20. April 2021

Bayern führt die Härtefallhilfe ein
Der Bayerische Ministerrat hat mit Beschluss vom 20. April 2021 grünes Licht für die Härtefallhilfe in Bayern gegeben. Die Härtefallhilfe ergänzt die bestehenden Corona-Hilfsprogramme des Bundes und der Länder. Anträge können voraussichtlich ab Mai über Prüfende Dritte elektronisch gestellt werden. Zuständige Bewilligungsstelle ist – wie schon bei der Überbrückungshilfe – die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.

Überbrückungshilfe III: Neuer Eigenkapitalzuschuss bietet zusätzliche Unterstützung
Der Zuschuss steigt an, je länger bei Unternehmen der Umsatzeinbruch dauert. Auch die Bedingungen der Überbrückungshilfe III wurden nochmal verbessert.
Zu den aktuellen FAQ der Überbrückungshilfe III bitte hier klicken.

16. April 2021

Praxisticker Nr. 718: BMF-Schreiben Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachleistung / BMF-Schreiben Anwendungsfragen zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist und der zinsfreien Karenzzeit/ Aktualisierung der FAQ zur Überbrückungshilfe III / BStBK zur Impfpriorität von StB/ Steuerberater in Positivliste des StMGP berücksichtigt/ Vergleich geplante Notbremse Bund und aktuelle bayerische Regelungen
Den vollständigen Praxisticker finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite hier.

06. April 2021

Überbrückungshilfe III - neuer zusätzlicher Eigenkapitalzuschuss für bestimmte Unternehmen
Nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erfolgen einige gezielte Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III. Besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen sollen zudem einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss erhalten können.
Die vollständige Pressemitteilung lesen Sie hier.

26. März 2021

Praxisticker Nr. 716: Auslaufen der Antragsfrist Überbrückungshilfe II / Einreichung von Gesellschafterlisten bei den Corona-Hilfsprogrammen / Update FAQs Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III / LStÄR 2021
Den vollständigen Praxisticker finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite hier.

25. März 2021

Erneutes Update der FAQ für die Überbrückungshilfe III (Stand 24.3.21) und für die Neustarthilfe (Stand 25.3.21). 
Unter anderem wurde folgende wichtige Ergänzung in den Neustarthilfe-FAQ bei 5.1. sowie bei 2.1. und 2.2. vorgenommen:
2.1. „Die Inanspruchnahme von Überbrückungshilfe III schließt einen Antrag auf Neustarthilfe aus und umgekehrt. Wenn Sie bereits einen Antrag auf Neustarthilfe gestellt haben, kann dieser zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht zurückgezogen werden, um die Überbrückungshilfe III beantragen zu können. Wir arbeiten an einer angemessenen Lösung, die den Antragstellenden beider Förderprogramme spätestens im Rahmen der Endabrechnung zur Verfügung stehen wird.“
5.1. „Auch ein Wechsel von der Neustarthilfe zur Überbrückungshilfe III oder umgekehrt ist derzeit nicht möglich. Wir arbeiten an einer angemessenen Lösung, die den Antragstellenden beider Förderprogramme spätestens im Rahmen der Schlussabrechnung zur Verfügung stehen wird.“
Zu den aktuellen FAQ der Überbrückungshilfe III bitte hier klicken.
Zu den aktuellen FAQ der Neustarthilfe bitte hier klicken.

24. März 2021

Antragsfrist für Kurzarbeit verlängert
Unternehmen können den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld weiterhin in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung verlängert die Antragsfrist um drei Monate bis zum 30. Juni 2021. Auch Leiharbeiter profitieren.
Weitere Informationen finden Sie hier.

BMF-Schreiben zur weiteren Verlängerung der verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen
Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine weitere Verlängerung der Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden. 
Zum BMF-Schreiben.

19. März 2021

Praxisticker Nr. 715: Abgrenzung Selbständigkeit Scheinselbständigkeit / Corona-Update
Den vollständigen Praxisticker finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite hier.

Update FAQ zur „Novemberhilfe“ und „Dezemberhilfe“ 
Wichtige Ergänzung für Gastronomiebetriebe seit dem 19. März 2021.
Zu den aktuellen FAQ bitte hier klicken.

18. März 2021

BMF-Schreiben: Kei­ne Um­satz­be­steue­rung von Sach­s­pen­den von Ein­zel­händ­lern an steu­er­be­güns­tig­te Or­ga­ni­sa­tio­nen vom 1. März 2020 bis zum 31. De­zem­ber 2021
Einzelhändler können Kleidung, die wegen der Corona-Krise nicht verkauft wurde, künftig zu besseren Bedingungen an Bedürftige spenden. Der Bund verzichtet auf die Mehrwertsteuer für Saisonware, die wegen des Lockdowns nicht verkauft werden konnten und nun an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden. Ebenfalls keine Mehrwertsteuer zahlen Händler auf gespendete Lebensmittel wie Backwaren, Obst und Gemüse sowie Kosmetika, Drogerieartikel und Tierfutter, wenn diese bald ablaufen oder nicht mehr frisch sind.
Zum BMF-Schreiben.

17. März 2021

November- und Dezemberhilfe: Verbesserungen für Unternehmen mit angeschlossener Gastronomie
Für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte wird der Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den Monat November und Dezember verbessert und vereinfacht. Künftig ist der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt. Hierauf hat sich die Bundesregierung in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern verständigt. Dies betrifft etwa Brauereigaststätten, Vinotheken von Weingütern und Straußwirtschaften.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Längere Stundungsmöglichkeit für Steuern

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat angesichts der andauernden coronabedingten Belastungen angekündigt, die Stundungsmöglichkeiten fälliger Steuerzahlungen weiter zu verlängern. Zinslose Stundung könnte danach bis zum 30.9.2021 gewährt werden. Siehe hierzu SZ-Artikel vom 16.03.2021.
Ein offizielles, aktualisiertes und mit den Ländern abgestimmtes BMF-Schreiben mit weiteren Einzelheiten dürfte in Kürze veröffentlicht werden.

15. März 2021

Antragstellung für Neustarthilfe jetzt auch durch prüfende Dritte möglich
Heute wurden neue FAQ für die Neustarthilfe veröffentlicht: danach ist es jetzt auch möglich, dass der Antrag über prüfende Dritte gestellt werden kann.
Zu den aktuellen FAQ zur Neustarthilfe bitte hier klicken.

Überbrückungshilfe III: Verfahren für die regulären Zahlungen gestartet
Nach aktuellen Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) beginnt ab sofort das Fachverfahren zur regulären Auszahlung der Überbrückungshilfe III. Damit können die Bundesländer mit der Prüfung der Anträge beginnen. Die ersten Auszahlungen der vollständigen Beträge durch die Länder sollen noch im März erfolgen. Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III endet am 31.8.2021. Detaillierte Informationen zur Überbrückungshilfe III sind auf der Webseite des BMWi abrufbar. Dort befindet sich ebenfalls ein umfangreicher FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe III mit regelmäßigen Updates sowie ein FAQ-Katalog zum Beihilferecht.

12. März 2021

Praxisticker Nr. 714: Abschlagszahlungen Coronahilfen / Neustarthilfeantrag durch prüfende Dritte / Bayerisches Künstler-Soloselbständigenhilfsprogramm / TSE-Nichtbeanstandungsfrist läuft ab
Den vollständigen Praxisticker finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite hier.

Abschlagszahlung der Corona-Hilfen werden heute wieder aufgenommen
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen erhalten ab sofort wieder Abschlagszahlungen des Bundes im Rahmen der November-, Dezember- und Überbrückungshilfe III. Die kurzfristige Unterbrechung war notwendig, um im Austausch mit den strafrechtlichen Ermittlungsbehörden, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundesfinanzministerium Unregelmäßigkeiten zu prüfen und Vorkehrung zu treffen, um Betrugsversuche zu verhindern.
Weitere Informationen finden Sie hier.

10. März 2021

BMWi setzt Abschlagszahlungen für Coronahilfen vorübergehend aus
Nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurden die Abschlagszahlungen für die Coronahilfen aktuell aufgrund eines größeren Betrugsverdachts kurzfristig ausgesetzt. Betroffen seien sowohl Zahlungen im Rahmen der Überbrückungshilfen als auch bei der November- und Dezemberhilfe. Nach einer Überprüfung sollen die Zahlungen in Kürze wieder aufgenommen werden.
Die Strafermittlungsbehörden seien nach der Entdeckung der Unregelmäßigkeiten bereits mit der Aufklärung befasst, so eine aktuelle BMWi-Kurzmitteilung. Unabhängig davon steht das bundesweite Antragsportal für die einzelnen Hilfsprogramme unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de auch weiterhin zur Verfügung.

05. März 2021

Praxisticker Nr. 713: Drittes Corona-Steuerhilfe-Gesetz verabschiedet / Corona-Update
Den vollständigen Praxisticker finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite hier.

03. März 2021

Überbrückungshilfe III jetzt auch für große Unternehmen – 750 Millionen Euro Umsatzgrenze entfällt für vom Lockdown betroffene Branchen
Weitere Information finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hier.

Update der FAQ zu Beihilferegelungen für alle Programme (Stand 03.03.2021)
Zur besseren Übersicht sind Fragen mit geändertem Text gelb markiert und Updates kursiv dargestellt.
Zu den aktuellen FAQ der Beighilferegelungen.

Erneutes Update der FAQ zur Überbrückungshilfe III (Stand 01.03.2021)
Die geänderten Texte sind wie letztes Mal gelb markiert und die Updates kursiv dargestellt.

Verbesserte Antragstellung: Gestellte Anträge können jetzt nachträglich ergänzt und verändert werden. Außerdem enthalten sind jetzt verständliche Berechnungsbeispiele zu Teilwertabschreibungen. 
Zudem werden Hersteller von verderblicher Ware für den Garten- und Gemüsebau sowie Zierpflanzenerzeuger bedacht: Diese können ab sofort die Sonderregelung für Einzelhändler in Anspruch nehmen, die handelsrechtliche Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware (wie Blumen und Pflanzen in der Gartenbauproduktion) bei den Fixkosten innerhalb der Überbrückungshilfe III berücksichtigt.
Zu den aktuellen FAQ der Überbrückungshilfe III.

01. März 2021

Anträge auf erweiterte November-und Dezemberhilfe ab sofort möglich
Unternehmen mit einem hohen Finanzbedarf von über zwei Millionen Euro können ab sofort die sog. erweiterte November-und Dezemberhilfe beantragen. Anträge sind unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich.

Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30.4.2021. Änderungsanträge können bis zum 30.6.2021 gestellt werden.
Detaillierte Informationen zur erweiterten November-und Dezemberhilfe sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) abrufbar.
Dort befindet sich ebenfalls ein umfangreicher FAQ-Katalog zur November-und Dezemberhilfe sowie ein FAQ-Katalog zum Beihilferecht.

27. Februar 2021

Update der FAQ zur Neustarthilfe für Soloselbständige (Stand 27.02.2021)
Zu den aktuellen FAQ der Neustarthilfe für Soloselbständige.

26. Februar 2021

Praxisticker Nr. 712: Offenlegungsfrist nochmals verlängert / BMF-Schreiben zur Verkürzung der Nutzungsdauer von Computern und Software veröffentlicht / Drittes Corona-Steuerhilfegesetz
Den vollständigen Praxisticker finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite hier.

Bayerische Oktoberhilfe: Antragstellung ab sofort möglich
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Freistaats entschädigt Unternehmen und Soloselbständige für finanzielle Ausfälle, die bereits vor dem bundesweiten Lockdown (also vor dem 2. November 2020) von einem regionalen Lockdown betroffen waren. 
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Änderungsanträge Überbrückungshilfe II seit 24. Februar möglich
Eine Kurzanleitung zur Erstellung eines Änderungsantrags für die Überbrückungshilfe II finden Sie hier.
Änderungsanträge können noch bis 31. Mai 2021 gestellt werden.

Änderungsanträge bei November- und Dezemberhilfe möglich
Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2021. Änderungsanträge können bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden. Eine Korrektur der Kontoverbindung ist bis zum 31. Juli 2021 möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.

25. Februar 2021

Update der FAQ zur Neustarthilfe für Soloselbständige (Stand 24.02.2021)
Auch sehr gut nachvollziehbar, da die Fragen mit geändertem Text gelb markiert und die Updates kursiv dargestellt sind.
Zu den aktuellen FAQ der Neustarthilfe für Soloselbständige.

24. Februar 2021

Update der FAQ zur Überbrückungshilfe III, November- und Dezemberhilfe (Stand 23.02.2021)
Sehr gut nachvollziehbar, da die Fragen mit geändertem Text gelb markiert und die Updates kursiv dargestellt sind.
Zu den aktuellen FAQ der Überbrückungshilfe III.
Zu den aktuellen FAQ der November- und Dezemberhilfe.

19. Februar 2021

Praxisticker Nr. 711: […] / Corona-Update
Den vollständigen Praxisticker finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite hier.

16. Februar 2021

Antragstellung für die Neustarthilfe für Soloselbständige ab sofort möglich
Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1.1.2021 bis 30.6.2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist, die aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III daher nicht in Frage kommt.
Die Antragsfrist endet am 31.8.2021. Der Antrag muss vom Soloselbstständigen selbst gestellt werden: direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.Detaillierte Informationen zur Antragsberechtigung und zum Bewilligungsverfahren sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) Stichwort: „Neustarthilfe“ abrufbar. Dort befindet sich ebenfalls ein umfangreicher FAQ-Katalog des BMWi zu häufig gestellten Fragen zur Neustarthilfe.

12. Februar 2021

Praxisticker Nr. 710: Fristverlängerung / Bayerische Hilfsprogramme / Überbrückungshilfe III / Kinderkrankengeld / Fitnessstudio-Beiträge
Den vollständigen Praxisticker finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite hier.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12.02.2021 einer weiteren Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021 sowie der Verlängerung der Steuererklärungsfristen für den Veranlagungszeitraum 2019 zugestimmt. Zum Beschluss hier klicken.

10. Februar 2021

Antragsstellung für die Überbrückungshilfe III ab sofort möglich
Unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können Unternehmen, die durch die staatlichen Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung von Umsatzeinbußen betroffen sind, ab sofort die sog. Überbrückungshilfe III beantragen. Sie wird ebenso wie die Überbrückungshilfen der ersten und zweiten Phase als Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten gewährt.

Eine zusätzliche DStV-Information zur Überbrückungshilfe III bietet ergänzende Hinweise für den Berufsstand. Sie ist unter www.dstv.de auch in der Rubrik Corona Service News abrufbar.

FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe III“ veröffentlicht
Diese FAQ erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der dritten Förderphase des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe“ (von November 2020 bis Juni 2021). Sie sind als Hintergrundinformationen für antragsberechtigte Unternehmen bzw. Steuerberater (inklusive Steuerbevollmächtigten), Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer sowie Rechtsanwälte (im Folgenden: prüfende Dritte) gedacht.
Die FAQ finden Sie hier.

08. Februar 2021

Neue Verbesserungen: Zusätzliche Flexibilität bei November- und Dezemberhilfe
Unternehmen sollen nach aktuellen Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) nunmehr auch bei der November-und Dezemberhilfe ein Wahlrecht haben, auf welchen Beihilferahmen sie ihren Antrag stützen. Von Bedeutung ist dies insbesondere für Unternehmen mit größerem Finanzierungsbedarf. Sie können damit entscheiden, auf welcher beihilferechtlichen Grundlage sie die staatlichen Hilfen beantragen. 
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des BMWI.

05. Februar 2021

Praxisticker Nr.709: Photovoltaikanlagen / Update zu Corona-Themen
Den vollständigen Praxisticker finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite hier.

02. Februar 2021

Überbrückungshilfe II rückwirkend auch ohne Verlustrechnung möglich
Die Erweiterung der beihilferechtlichen Obergrenzen für Kleinbeihilfen auf 1,8 Millionen Euro ermöglicht Unternehmen bei der Schlussabrechnung ein Wahlrecht, auf welchen beihilferechtlichen Rahmen sie ihre Anträge für die Gewährung der Überbrückungshilfe II stützen. Die Unternehmen können im Rahmen der Schlussabrechnung wählen, ob sie die Überbrückungshilfe II auf Grundlage der „Bundesregelung Kleinbeihilfen“ oder der „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“ erhalten möchten. Dieses Wahlrecht wird einfach und unkompliziert als Teil der ohnehin vorgesehenen Schlussabrechnung umgesetzt. Es ergeben sich keine neuen Anforderungen an die Antragstellung.
Weitere Informationen ergeben sich aus einer aktuellen Mitteilung des BMWi hier.
Zu den aktuellen FAQ zu Beihilferegelungen hier klicken.
Die FAQ zur Überbrückungshilfe II wurden ebenfalls angepasst.

29. Januar 2021

Praxisticker Nr. 708: Steuererklärungsfristen / Insolvenzantragspflicht / Home-Office Arbeitsschutzverordnung / Fachzeitschrift summa summarum
Den vollständigen Praxisticker finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite hier.

27. Januar 2021

Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft
Im Zuge der Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten vom 19. Januar 2021 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Basis des § 18 Abs.3 Arbeitsschutzgesetz die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vorgelegt. Die Corona-ArbSchV tritt heute in Kraft treten und soll bis zum 15. März 2021 befristet sein.
Die Details und umfangreiche FAQ finden Sie hier.

22. Januar 2021

Praxisticker Nr. 707: USt-Sondervorauszahlung 2021 / Stundung Sozialversicherungsbeiträge / Steuererklärungsfrist LuF/ Eintragung GbRs ins Transparenzregister / Überbrückungshilfe III/ Kinderkrankentage
Den vollständigen Praxisticker finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite hier.

20. Januar 2021

Überbrückungshilfe III wird deutlich vereinfacht und verbessert
Die Beantragung wird einfacher, die Förderung großzügiger und sie steht mehr Unternehmen zur Verfügung. Auch die besonderen Herausforderungen des Einzelhandels werden berücksichtigt. Außerdem wird die Neustarthilfe für Selbstständige verbessert. 
Mehr Infos dazu lesen Sie hier. Ein PDF mit einer Übersicht zu den Änderungen finden Sie zum Download hier oder im Anhang am Ende dieser Seite.

Insolvenzaussetzung soll nun bis Ende April 2021 verlängert werden
Aktuell gilt das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht bis zum 31. Januar 2021. Das Kabinett hat nun eine Formulierungshilfe beschlossen, womit die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021 verlängert werden soll.
Mehr dazu lesen Sie hier.

Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung kann wohl auch für das Jahr 2021 ausgesetzt werden!
Bund und Länder verlängern wegen der anhaltenden Corona-Pandemie eine steuerliche Erleichterung für Unternehmen. Die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer kann demnach auch für das Jahr 2021 ausgesetzt werden, wenn das jeweilige Unternehmen stark von der Krise betroffen ist. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen.
Mehr dazu lesen Sie hier.

18. Januar 2021

Verlängerung der Steuererklärungsfrist für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Die Koalitionsfraktionen nehmen in ihre Gesetzesinitiative zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist auch eine Regelung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf. Die Steuererklärungsfrist für beratene land- und forstwirtschaftliche Betriebe soll danach bis zum Ende des Jahres 2021 verlängert werden.
Mehr dazu lesen Sie hier. 

15. Januar 2021

Update der FAQ zu Beihilferegelungen (für alle Programme) 
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Bundesministerium der Finanzen haben ein Update der "FAQ zu Beihilferegelungen (für alle Programme)" veröffentlicht. Die neuen Details werden zur besseren Übersicht kursiv dargestellt.
Mehr dazu hier. 

Praxisticker Nr. 706: Antragsfristverlängerung ÜII und Nov-/Dez-hilfen / USt-Sondervorauszahlung 2021 / Erhöhung der Übungsleiter-und Ehrenamtspauschale
Den vollständigen Praxisticker finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite hier.

11. Januar 2021

BMWI: FAQ zu Überbrückungshilfen und November- bzw. Dezemberhilfen
Das BMWi hat einen FAQ-Katalog zu beihilferechtlichen Regelungen der Überbrückungshilfen und November- bzw. Dezemberhilfen veröffentlicht. Dieser soll laufend aktualisiert werden. Zu den FAQ hier klicken.

08. Januar 2021

Praxisticker Nr. 705: Stand Fristverlängerung Steuererklärungen 2019 / Behinderten-Pauschbeträge ab 01.01.2021
Den vollständigen Praxisticker finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite hier.

28. Dezember 2020 

Die Bundesagentur für Arbeit hat am 23. Dezember 2020 die Weisung 202012024 zum Umgang mit Erholungsurlaub, zur Zwölftelung von Sonderzahlungen und Grenzgängern im Jahr 2021 veröffentlicht. Die Weisung steht Ihnen hier und im Anhang zur Verfügung.

23. Dezember 2020

Dezemberhilfe kann ab sofort beantragt werden
Ausführliche Informationen zur Dezemberhilfe finden Sie hier.

DStV und BStBK haben zur Unterstützung in der Praxis ein Excel-Tool zur Feststellung der Betroffenheit der wirtschaftlichen Tätigkeit vom Lockdown bereitgestellt. Dieses finden Sie hier.

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur teilweise bis 31. Januar 2021 verlängert Grundsätzlich endet die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht auch für überschuldete Unternehmen zum 31. Dezember 2020. Für Unternehmen, die noch auf staatliche Corona-Hilfen warten, gibt es aber Sonderregelungen bis zum 31. Januar 2021. Mehr

22. Dezember 2020

Steu­er­li­che Maß­nah­men zur Be­rück­sich­ti­gung der Aus­wir­kun­gen des Co­ro­na­vi­rus 

Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine Verlängerung der Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden.
Das BMF-Schreiben zum Download finden Sie hier.

21. Dezember 2020

Das Bundesfinanzministerium hat heute ein Schreiben zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2019 veröffentlicht. Das BMF-Schreiben enthält den Stand der Erörterungen der Steuerabteilungsleiter von Bund und Ländern vom 04.12.2020 (Fristverlängerung bis zum 31.03.2021). Der am 17.12.2020 beschlossene Vorschlag der Koalitionspartner zur Fristverlängerung bis zum 31.08.2021 kann nicht in einem BMF-Schreiben geregelt werden. Dafür ist ein Gesetzgebungsverfahren notwendig, in dem Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen. Dieses wird nach jetzigem Stand für Anfang 2021 erwartet.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat die Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen 2019 begrüßt.
Zur Pressemeldung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 18. Dezember 2020

18. Dezember 2020

Praxisticker Nr. 704: Corona-Update
Den vollständigen Praxisticker finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite hier.

Corona-Hilfen Frist verlängert bis 31.12.2021
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 18.12.2020 veröffentlicht: "Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene; Ergänzung und Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs des BMF-Schreibens vom 9. April 2020"
Das BMF-Schreiben zum Download finden Sie hier.

17. Dezember 2020

Fristverlängerung Steuererklärungen 2019

Die Große Koalition hat sich auf eine Fristverlängerung bis zum 31. August 2021 für die Abgabe der Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 geeinigt. Die Koalitionsfraktionen schlagen vor, im nächsten Steuergesetz die bestehende Abgabefrist entsprechend zu verlängern. Diesen Vorschlag hatten die Koalitionsfraktionen am Donnerstag auch mit dem Bundesminister der Finanzen abgestimmt. Hier lesen Sie mehr: Pressemeldung von Tillmann/Binding 

15. Dezember 2020

Offenlegung von Jahresabschlüssen 2019

Das Bundesamt für Justiz weist darauf hin, dass vor dem 1.3.2021 keine Ordnungsgeldverfahren für die verspätete Offenlegung von Jahresabschlüssen 2019 eingeleitet werden. Mehr hier

14. Dezember 2020

Medienmeldungen zu (angekündigten) Unterstützungs- und Hilfsprogrammen
Die chronologisch geordneten Meldungen finden Sie im PDF-Dokument (Medienmeldungen-Unterstuetzungs-und-Hilfsprogramme.pdf) am unteren Ende der Seite im Anhang.
Stand 14.12.2020 14 Uhr

13. Dezember 2020

BMF/BMWi: Hilfe für von den erweiterten Schließungen betroffene Unternehmen
(verbesserte Überbrückungshilfe III) 
Das vollständige PDF zum Download finden Sie auf der Webseite des BMF hier.

11. Dezember 2020

Praxisticker Nr. 703: Corona-Update
Den vollständigen Praxisticker finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite hier.

08. Dezember 2020

LSWB-Aktuell Sonderticker Fristverlängerung Steuererklärung 2019 - BMF-Beschlüsse

Bei ihrer Sitzung am 4. Dezember 2020 haben die Steuerabteilungsleiter der FinMin von Bund und Länder über die Fristverlängerung für die Steuererklärungen 2019 beraten. Das BMF verkündete daraufhin über Twitter folgende Beschlüsse:
- Eine Verlängerung der Frist für die Steuererklärungen 2019 um einen Monat (bis 31.3.2021)
- Eine Verlängerung der vereinfachten Steuer-Stundungsmöglichkeit bis zum 30.6.2021 (Antrag muss bis 31.3.2021 beim Finanzamt eingehen)
Näheres soll ein BMF-Schreiben regeln, welches im Dezember veröffentlicht wird.
Den vollständigen Sonderticker Fristverlängerung finden Sie im Anhang.

04. Dezember 2020

Praxisticker Nr. 702: 1. Corona-Update / 2. Umsatzsteuerliche Stolpersteine bei Gutscheinausgabe
Den vollständigen Praxisticker finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite hier.

27. November 2020

Dezemberhilfe kommt, Überbrückungshilfe wird deutlich erweitert und verlängert

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“) wird aufgrund  der Schließungen bis zum 20. Dezember 2020 im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts verlängert.

Die bis Ende Juni 2021 verlängerte und ausgeweitete Überbrückungshilfe III für KMU sieht vor allem deutliche Verbesserungen für Soloselbstständige und die besonders hart betroffene Kultur-, Veranstaltungs- und Reisebranche vor.
Mehr dazu lesen Sie bitte hier. 

25. November 2020

Novemberhilfe kann ab sofort beantragt werden

Von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen  erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe – in Form von Zuschüssen von 75 % ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns. Anträge auf Novemberhilfe können ab sofort bis zum 31.01.2021 gestellt werden.
Mehr dazu lesen Sie bitte hier. 

Aktualisierte FAQ zu den Novemberhilfen finden Sie hier.

20. November 2020

Praxisticker Nr. 700: Neues zu Corona-Hilfsprogrammen / Entschädigungszahlung bei Quarantäne eines Kindes / FAQ Mitarbeiter und Corona /Sozialversicherungsbeiträge November 2020
Den vollständigen Praxisticker finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite hier.

18. November 2020

Antragsfrist für Überbrückungshilfe II bis 31.1.2021 verlängert 
Dafür hatte sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. stark gemacht. Ursprüngliche Frist war bis zum 31.12.2020.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Vereinfachte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für November 2020
Der GKV-Spitzenverband hat sich kurzfristig dazu entschieden, die Möglichkeit der vereinfachten Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für den November 2020 zu reaktivieren.
Der vbw informiert Sie hier über die Details und stellt Ihnen das Antragsformular zur Verfügung.

16. November 2020

BMF: Überbrückungshilfe verlängert und erweitert - Überbrückungshilfe III kommt UND
Mehr Hilfe für Soloselbständige und die Kultur- und Veranstaltungsbranche
Die vollständige Pressemitteilung des BMF finden Sie hier. 

BMF: Novemberhilfe – Verfahren der Abschlagszahlung steht
Darauf haben sich Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium geeinigt. Die Novemberhilfe mit einem Umfang von mehr als 10 Mrd. Euro bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen.
Die vollständige Pressemitteilung des BMF finden Sie hier. 

BMF-Schreiben: Begünstigter Umsatzsteuersatz auch für viele Kleinkünstler
§ 4 Nr. 20 UStG und § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe a UStG;  umsatzsteuerliche Begünstigung von Theateraufführungen und vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler". Durch das Schreiben wurde der Umsatzsteueranwendungserlass geändert. 
Das BMF-Schreiben zum Download finden Sie hier.

IHK: FAQ zu Mitarbeitern und Corona: Was tun wenn...
Ist ein Mitarbeiter infiziert oder hatte direkten Kontakt mit einem Infizierten? Was ist dann zu tun und welche Folgen hat dies für den Arbeitgeber, zum Beispiel bei der Entgeltfortzahlung? Informieren Sie sich in den FAQ der IHK für München und Oberbayern zu Corona und Mitarbeitern.
Die FAQ finden Sie hier.

13. November 2020

Praxisticker Nr. 699: Lockdown Novemberhilfen/Medieninformationen zu Hilfsprogrammen
Den vollständigen Praxisticker finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite hier.

06. November 2020

FAQ Au­ßer­or­dent­li­che Wirt­schafts­hil­fe / No­vem­ber­hil­fe
Das Bundesfinanzministerium hat die FAQ aktualisiert: Fra­gen und Ant­wor­ten zur au­ßer­or­dent­li­chen Wirt­schafts­hil­fe / No­vem­ber­hil­fe finden Sie hier zusammengefasst.

Praxisticker Nr. 698: BMF-Schreiben USt-Satz-Senkung / Details Hilfsprogramm November-Lockdown / Update Medienmeldungen
Den vollständigen Praxisticker finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite hier.

BMF: KfW-Sonderprogramm wird verlängert und erweitert 
KfW-Schnellkredit nun auch für Kleinstunternehmen.
Die vollständige Pressemitteilung des BMF finden Sie hier. 

05. November 2020

Umsatzsteuer: Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020
Das BMF hat ein ergänzendes Schreiben zum BMF-Schreiben vom 30. Juni 2020, BStBl I S. 584 für die befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 und zu deren Anhebung zum 1. Januar 2021 veröffentlicht. 
Das BMF-Schreiben zum Download finden Sie hier.  

30. Oktober 2020

Praxisticker Nr. 697: Corona: Unterstützungsprogramm zum November-Lockdown und weitere Änderungen
Den vollständigen Praxisticker finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite hier.

27. Oktober 2020

Neufassung des BMF-Schreibens vom 9. April 2020

Das BMF hat das BMF-Schreiben vom 9. April 2020 nach Einfügung des § 3 Nr. 11a in das EStG mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19. Juni 2020 neu gefasst. Das BMF-Schreiben enthält Ausführungen zur 1.500-Euro-Corona-Prämie sowie zu arbeitgeberseitig geleisteten Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld. Das BMF-Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 9. April 2020.
Das BMF-Schreiben als PDF finden Sie im Anhang und auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums hier: BMF-Schreiben.

23. Oktober 2020

Praxisticker Nr. 669 zur Überbrückungshilfe sowie zu angekündigten Hilfsprogrammen
Den vollständigen Praxisticker finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite hier.

21. Oktober 2020

Anträge für Überbrückungshilfe II ab sofort möglich

Unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können KMU sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die durch die staatlichen Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark von Umsatzeinbußen betroffen sind, ab sofort weitere Überbrückungshilfen beantragen. Sie werden ebenso wie die Hilfen der ersten Phase als Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten gewährt – allerdings mit einzelnen Verbesserungen bei den Antragsvoraussetzungen. 

Detaillierte Informationen zur Antragsberechtigung und zum Bewilligungsverfahren sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) abrufbar. Dort findet sich ebenfalls ein umfangreicher FAQ-Katalog zu häufig gestellten Fragen, an dem die berufsständischen Organisationen mitgearbeitet haben.

Eine zusätzliche DStV-Information zur Überbrückungshilfe bietet ergänzende Hinweise für den Berufsstand sowie Links zu den zuständigen Bewilligungsstellen der Länder. Sie ist unter www.dstv.de in der Rubrik Für die Praxis – Arbeitshilfen/Praxistipps abrufbar.

Außerdem hilfreich:
FAQ der BStBK zum Download.

DIHK: Vorab-Check Überbrückungshilfe II

20. Oktober 2020

Kurzarbeitergeld: weitgehende Verlängerung der Regelungen bis Ende 2021

Die zweite Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (Zweite Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung–2. KugBeV) vom 12. Oktober 2020 beinhaltet:

- Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld für Beschäftigte, deren Anspruch auf KuG bis zum 31. Dezember 2020 entstanden ist, auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2021.
- Die Regelungen treten nahtlos zum 01. Januar 2021 in Kraft.
Die Verordnung veröffentlicht im Bundesgesetzblatt finden Sie hier.

29. September 2020

Antragsfrist für Überbrückungshilfe I bis 09. Oktober 2020 verlängert

Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Bundesprogramm mit einem Volumen von maximal 24,6 Milliarden Euro. Die Überbrückungshilfe umfasst zwei Phasen:

Die erste Phase betrifft die Fördermonate Juni bis August 2020. Anträge hierzu können noch bis 9. Oktober 2020 gestellt werden. Eine rückwirkende Antragstellung nach diesem Zeitpunkt ist nicht möglich.

Der Bund hat mittlerweile die Verlängerung der Überbrückungshilfe beschlossen (siehe Beitrag vom 18. September 2020 unten). Die zweite Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die zweite Phase können voraussichtlich ab Mitte Oktober 2020 gestellt werden. 
Weitere Informationen finden Sie hier.

18. September 2020

BMF: Überbrückungshilfe wird verlängert, ausgeweitet und vereinfacht

Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. 
Die vollständige Pressemitteilung lesen Sie hier. 

28. August 2020

Aktuelle Beschlüsse der Bundesregierung zur Corona-Pandemie

Nach dem Motto "Gemeinsam gegen die Corona-Pandemie" wurde nun der Bund-Länder-Beschluss zur Bekämpfung der Corona-Pandemie veröffentlicht. Unter anderem werden dort das Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31.12.2020, Mindest-Bußgelder für Maskenverweigerer sowie Regelungen für Reiserückkehrer festgelegt.
Weitere Informationen finden Sie hier.

26. August 2020

Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld verlängert

Der Koalitionsausschuss hat am 25.08.2020 beschlossen, die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld von regulär zwölf auf bis zu 24 Monate zu verlängern. Dies soll für Betriebe gelten, die bis zum 31.12.2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Maximal soll es Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2021 geben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.

3. August 2020

Fach-Info des Bayerischen Landesamt für Steuern zur ertragsteuerlichen Behandlung von Corona-Soforthilfen 

Der Freistaat Bayern gewährt Unternehmen und Selbständigen, die infolge der durch das Corona-Virus SARS-CoV-2 ausgelösten Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind, finanzielle Hilfen in Form von Soforthilfen, Überbrückungshilfen und Unterstützungsmaßnahmen nach Maßgabe verschiedener Hilfsprogramme. Die Finanzhilfen stellen Billigkeitsleistungen dar, die – sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind – nicht zurückzuzahlen sind.

Die Richtlinien zu den jeweiligen Hilfsprogrammen enthalten übereinstimmend ertragssteuerrechtliche Hinweise, wonach

„… die bezogenen Billigkeitsleistungen steuerbar und nach den allgemeinen steuerrechtlichen Regelungen im Rahmen der Gewinnermittlung zu berücksichtigen sind. (…) Für Zwecke der Festsetzung von Vorauszahlungen für das Jahr 2020 sind die Finanzhilfen nicht zu berücksichtigen.“

Die Finanzhilfen sind demnach ertragsteuerlich als steuerpflichtige Betriebseinnahmen zu erfassen.
Weitere Infomationen entnehmen Sie der vollständigen Fach-Info im Anhang.

31. Juli 2020

Praxisticker Nr. 685: Geplante Änderungen - nicht nur bei der Überbrückungshilfe
Den vollständigen Praxisticker finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite hier.

Antragsfrist für die Überbrückungshilfe bis zum 30. September 2020 verlängert

Die Frist zur Beantragung der Überbrückungshilfe für KMU, die durch die Corona-Krise Umsatzeinbrüche zu verzeichnen haben, wird bis zum 30.9.2020 verlängert. Dies teilte das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit. Der DStV hatte sich unter anderem angesichts technischer Schwierigkeiten beim Online-Verfahren für eine Verlängerung der Antragsfrist über den 31.8.2020 hinaus stark gemacht.
Für weitere Informationen bitte hier klicken.

24. Juli 2020

Praxisticker Nr. 684: Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist bei der TSE- Kassenumstellung /
Geänderte FAQ-Überbrückungshilfe (u.a. Umsatzdefinition)
Den vollständigen Praxisticker finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite hier.

20. Juli 2020

FAQ-Katalog der BStBK zur Überbrückungshilfe aktualisiert

Der von der Bundessteuerberaterkammer zur Verfügung gestellte FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe Corona, sowie die Muster-Zusatzvereinbarung sind aktualisiert worden. Änderungen im FAQ-Katalog sind farblich gekennzeichnet. 
Zu den FAQ und weiteren wichtigen Dokumenten.

10. Juli 2020

Praxisticker Nr. 683: Update Überbrückungshilfe und Umsatzsteuersatzsenkung
Den vollständigen Praxisticker finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite hier.

08. Juli 2020

UPDATE Überbrückungshilfe Corona 

Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat auf seiner Internetseite https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona/ weitere Informationen zur Antragstellung, die Richtlinie und FAQs veröffentlicht. Die Steuerberaterkammern München und Nürnberg haben in ihren Newslettern in den letzten Tagen zusätzliche Informationen dazu versendet. Weitere Details finden Sie auch auf der Webseite der Bundessteuerberaterkammer hier. 

06. Juli 2020

Information des Bayerischen Landesamts für Steuern:
Kurz-Info zur befristeten Umsatzsteuersenkung
Zum PDF-Dokument bitte hier klicken.

03. Juli 2020

Praxisticker Nr. 682: Überbrückungshilfe, USt-Senkung, Spielstättenförderung, TSE-Frist 30.9.
Den vollständigen Praxisticker finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite hier.

02. Juli 2020

BMF-Schreiben zur befristeten Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen zum 1. Juli 2020

Änderung der Abschnitte 10.1 und 12.16 Abs. 12 UStAE
Zum BMF-Schreiben klicken Sie bitte hier.  

01. Juli 2020

Um­satz­steu­er: Be­fris­te­te Ab­sen­kung des all­ge­mei­nen und er­mä­ßig­ten Um­satz­steu­er­sat­zes zum 1. Ju­li 2020

Die Bundesregierung hat umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen anzugehen. Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020: Die Umsatzsteuer wird vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %. Nach Entwürfen steht jetzt das finale BMF-Schreiben zur Verfügung.
Das BMF-Schreiben finden Sie hier und im Anhang unten als PDF.

Ebenfalls auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht wurden:

Stabilisierungsprogramm für kleine und mittlere Spielstätten - Bestätigung des Liquiditätsengpasses durch einen Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer erforderlich

Um kleine und mittlere Spielstätten im Bereich Theater, Kleinkunst, Musik und Kabarett langfristig zu unterstützen und ihnen so durch die Krise zu helfen, hat der Freistaat Bayern ein neues Stabilisierungsprogramm im Rahmen des bayerischen Kultur-Rettungsschirms aufgelegt. Anträge können ab 1. Juli 2020 gestellt werden. Für die Beantragung der Spielstättenförderung ist ein Nachweis über einen Liquiditätsengpass anhand einer von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigten Liquiditätsbedarfsplanung vorzuweisen. Der Liquiditätsengpass wird nach Maßgabe der Nr. 3.1. der "Richtlinien für die Unterstützung der von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) beeinträchtigten kulturellen Spielstätten („Spielstättenprogramm“)" berechnet. Die konkrete, auszahlbare Finanzhilfe richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Antragstellung prognostizierten und glaubhaft nachgewiesenen Liquiditätsengpass für den Bewilligungszeitraum. Ausführliche Informationen zum Programm finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.

29. Juni 2020

Zweite Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 6. Mai 2020.
Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie.
Zum BMF-Schreiben bitte hier klicken.  

26. Juni 2020

Praxisticker Nr. 681: Stand geplante Senkung der Umsatzsteuersätze
Den vollständigen Praxisticker finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite hier.

FAQ „Anstehende Umsatzsteuersatzsenkung“

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vorgelegt. Dieser sieht u. a. vor, vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowohl den regulären Umsatzsteuersatz von 19 auf 16 Prozent als auch den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 auf 5 Prozent zu senken. In unserer FAQ-Liste finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zur Änderung der Umsatzsteuersätze. Für Auskünfte zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.
Zu den FAQs.

25. Juni 2020

Bundestag will corona­bedingte Steuer­ent­las­tungen be­schließen

Der Bundestag kommt am Montag, 29. Juni 2020, zu einer Sondersitzung zusammen, um den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für ein zweites Corona-Steuerhilfegesetz (19/20058) abschließend zu beraten. Für die nach einstündiger Debatte anstehende Abstimmung hat der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (19/20332) vorgelegt.
Weitere Informationen finden Sie hier.

24. Juni 2020

UPDATE: Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020

Ein aktualisierter (zweiter) Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens zur befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 liegt mit Stand vom 23. Juni 2020 vor. Sie finden es im Anhang unten ("2. Entwurf eines BMF-Schreiben zur vorübergehende Absenkung der Umsatzsteuer")

Das endgültige Ergebnis der Erörterungen bleibt allerdings nach wie vor abzuwarten.

17. Juni 2020

Corona-Warn-App gestartet

Am 16. Juni 2020 startete die Corona-Warn-App der Bundesregierung. Sie hilft festzustellen, ob Kontakt mit einer infizierten Person bestand und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. Damit sollen Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich.
Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur App finden Sie hier.

15. Juni 2020

Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020

Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 erste umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen anzugehen. Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020: Die Umsatzsteuer wird vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %. Hierzu stimmt das Bundesministerium der Finanzen derzeit einen Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens mit den obersten Finanzbehörden der Länder ab. Das endgültige Ergebnis der Erörterungen bleibt abzuwarten. Der erste Entwurf gibt den Stand vom 11. Juni 2020 wieder. Sie finden ihn im Anhang unten ("1. Entwurf eines BMF-Schreiben zur vorübergehende Absenkung der Umsatzsteuer").

Regierungsentwurf für ein zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Der Regierungsentwurf zum 2. Corona-Steuerhilfegesetz zur Umsetzung der steuerlichen Änderung des Konjunkturpakets wurde am 12. Juni 2020 vom Bundeskabinett beschlossen. Er wird den Regierungsparteien im Bundestag als Formulierungshilfe zugeleitet und soll noch im Juni 2020 durch das parlamentarische Verfahren gebracht werden. Weitere Informationen und den Regierungsentwurf zum Download finden Sie hier.

12. Juni 2020

Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns sowie staatliche Unterstützungsleistungen an unselbständig Erwerbstätige (Arbeitskraft) während der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie.
Zum BMF-Schreiben klicken Sie hier.  

09. Juni 2020

Die Bundessteuerberaterkammer stellt die Aktualisierung des FAQ-Katalogs zu den Soforthilfeprogrammen ein und veröffentlicht dafür ab dem 9. Juni 2020 eine neue Zusammenstellung mit News und Fakten zum Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung. Diese geht auch auf weitere wichtige Punkte zu den Soforthilfen ein und ist abrufbar unter dem nachfolgenden Permanent-Link hier.
Der FAQ-Katalog der Bundessteuerberaterkammer zu den Soforthilfen ist weiterhin abrufbar.

05. Juni 2020

Praxisticker Nr. 679: Geplante Senkung der Mehrwertsteuersätze zum 01.07.2020
Den vollständigen Praxisticker finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite hier.

04. Juni 2020

Ko­ali­ti­ons­aus­schuss be­schließt Kon­junk­tur­pa­ket

Um Familien, Unternehmen und Kommunen darin zu unterstützen, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie besser zu bewältigen, will die Bundesregierung ein umfassendes Konjunkturpaket auf den Weg bringen. Der Koalitionsausschuss hat sich dafür auf Eckpunkte verständigt. Mit dem Konjunkturpaket sollen auch private und öffentliche Investitionen angeschoben und die technologische Modernisierung befördert werden.
Weitere Informationen zum Konjunkturpakets finden Sie hier.

HINWEIS: Zu den steuerlichen Änderungen lesen Sie bitte auch den aktuellen Lohnsteuer-Info Newsletter des LSWB im Anhang. Dort werden sämtliche Änderungsvorschläge detailliert dargestellt und erläutert. 

Corona - Minijob neben Kurzarbeitergeldbezug 

Aufgrund der aktuellen Situation rund um das Coronavirus ordnen viele Firmen Kurzarbeit für ihre Arbeitnehmer an. Für Minijobber ist der Bezug von Kurzarbeitergeld aus dem Minijob ausgeschlossen, weil Minijobs in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind. Arbeitnehmer, für deren Hauptbeschäftigung Kurzarbeit angemeldet wurde, können daneben einen Minijob ausüben. Allerdings kann sich der Minijob auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes auswirken.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

03. Juni 2020

Kommt eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist der TSE-Umstellung bei den Registrierkassen?

Ab dem 1. Oktober müssen alle Registrierkassen im Handel mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Wegen der Corona-Krise fordert der Handelsverband Bayern (HBE) eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist und hat sich deshalb an die Staatsregierung gewandt. Das Bayerische Finanzministerium teilt die Meinung und in dem Antwortschreiben heißt es dazu, dass auch die Staatsregierung eine angemessene Verlängerung der allgemeinen Nichtbeanstandungsregelung für dringend erforderlich hält.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Ermäßigten Steuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

Die wichtigsten Fragen beantwortet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in einem umfassenden Artikel. Zusätzlich hat der ZDH Anwendungsfragen in einem Merkblatt zusammengestellt und bewertet. Er ist hier am Ende des Artikel mit weiteren Informationen herunterladbar.

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 Buchstabe a verlängert

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt mit Schreiben vom 02.06.2020 mit, dass die Steuerbefreiung der Umsätze nach § 4 Nr. 3 Buchstabe a UStG bis 01.01.2021 verlängert wurde.
Zitat aus dem BMF Schreiben vom 02.06.2020: „Die Angabe „1. Juli 2020“ in der Anwendungsregelung des BMF-Schreibens vom 6. Februar 2020 -III C 3 - S 7156/19/10002 :001 (2020/0057950) -, BStBl I S. 235, wird durch die Angabe „1. Januar 2021“ ersetzt.“ Zum Download des BMF-Schreibens.

02. Juni 2020

Förderung durch Corona-Modul des BAFA eingestellt

Wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) am 26.5.2020 bekannt gab, hat sie für das Fördermodul für Corona-betroffene Unternehmen mehr Anträge erhalten als an Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt werden konnte. Die vorgesehenen Mittel sind also bereits ausgeschöpft, es können auch keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die anderen Module zur Förderung unternehmerischen Know-hows ermöglichen weiterhin geförderte Beratungen zu günstigen Konditionen. Diese Module stehen Unternehmerinnen und Unternehmern weiterhin unverändert zur Verfügung.
Die vollständige Pressemeldung finden Sie hier.

29. Mai 2020

FAQ Corona Steuern des BMF aktualisiert
Direktlink zum Dokument

Umsatzsteuer bei den Corona-bedingten Zuschüssen

Mitteilung vom Bayerischen Landesamt für Steuern; siehe Praxisticker Nr. 678 vom 29.05.2020

28. Mai 2020

Antragsfrist Corona Soforthilfe: 31. Mai 2020

Am 31. Mai 2020 läuft die Antragsfrist für die Corona-Soforthilfe insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbständige ab. Dies gilt sowohl für das Soforthilfe-Programm des Bundes als auch für die meisten Landesprogramme. Ein Anschlussprogramm wird derzeit auf Bundesebene erarbeitet. Sobald das Anschlussprogramm feststeht, erhalten Sie hierzu weitere Informationen.

Corona-Steuerhilfegesetz vom Bundestag verabschiedet

Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Mai 2020, den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung angenommen. Unter anderem wird damit für Speisen in der Gastronomie ein Jahr lang nur noch der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent statt bisher 19 Prozent berechnet. Das Corona-Steuerhilfegesetz stellt außerdem Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld steuerlich besser.

Die vom Bundestag beschlossene Fassung finden Sie hier.

Entschädigungsanspruch bei Kinderbetreuung verlängert

Seit 30. März 2020 gibt es Neuregelungen, durch die Eltern, die während der Schließungen von Schulen und Kitas keine Entgeltansprüche gegen den Arbeitgeber haben, einen Teil ihres Verdienstausfalls vom Staat ersetzt bekommen (§ 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz – IfSG). Ursprünglich war hierfür eine maximale Bezugsdauer von sechs Wochen vorgesehen. Der Bundestag hat jedoch am 28.Mai 2020 beschlossen, die Dauer auf zehn Wochen anzuheben, für Alleinerziehende sogar auf zwanzig Wochen. Die Änderungen sollen Anfang Juni auch vom Bundesrat angenommen werden und rückwirkend zum 30. März 2020 in Kraft treten.
Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. hat hierzu ein Merkblatt und Video veröffentlicht

27. Mai 2020

Arbeitsschutzbestimmungen in den Steuerberaterkanzleien
Mitteilung der Steuerberaterkammer Nürnberg

Bundesagentur für Arbeit legt Weisungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergelds vor
Das Dokument steht hier zum Download zur Verfügung

26. Mai 2020

Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene

Mit dem BMF-Schreiben vom 26. Mai 2020 wird das BMF-Schreiben vom 9. April 2020 ergänzt. Zum Download des BMF-Schreibens vom 26. Mai klicken Sie bitte hier. 

Kon­sul­ta­ti­ons­ver­ein­ba­rung zwi­schen der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land und der Fran­zö­si­schen Re­pu­blik vom 13. Mai 2020. Be­steue­rung von Grenz­pend­lern, BMF-Schreiben vom 25.05.2020: Das Dokument steht hier zum Download zur Verfügung.

Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 6. Mai 2020 bis zum 30. Juni 2020. Das Dokument steht hier zum Download zur Verfügung.

25. Mai 2020

Deutsch-französische Initiative: Gestärkt aus der Krise kommen

Bundeskanzlerin Merkel und der französische Staatspräsident Macron haben sich in einer Videokonferenz über die Corona-Pandemie ausgetauscht. Im Mittelpunkt stand eine Initiative Deutschlands und Frankreichs zur wirtschaftlichen Erholung Europas nach der Krise. Sie unterstützen einen ehrgeizigen Wiederaufbaufonds im Umfang von 500 Milliarden Euro. Weitere Informationen finden Sie hier.

20. Mai 2020

Erleichterter Zugang zur Stundung der Sozialversicherungsbeiträge auch für Mai 2020 möglich

Nachdem bereits für die Monate März und April eine vereinfachte Stundung möglich war, wird diese Option bis einschließlich Mai 2020 fortgeführt. Allerdings wird stärker als bislang darauf geachtet, dass die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge nachrangig zu anderen Unterstützungsleistungen von Bund und Ländern zu sehen ist. Das bedeutet, Unternehmen müssen deutlicher als bislang darlegen, welche anderen Maßnahmen (z. B. Soforthilfen, Liquiditätshilfen, Kurzarbeit) bereits genutzt oder beantragt wurden. Hierzu wurde das Antragsformular zur Stundung der Sozialversicherungsbeiträge angepasst.

Hinweis: Da die Voraussetzungen für den erleichterten Stundungszugang angepasst wurden, muss auch dann ein neuer Antrag gestellt werden, wenn die für März und April bereits beantragte Stundungen fortgeführt werden soll.
Weitere Informationen und den Antrag zum Download finden Sie hier.

15. Mai 2020

Praxisticker Nr. 677: Hilfsprogramme für Künstler, Kunst- und Medienschaffende sowie für Kinos
Den vollständigen Praxisticker finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite hier.

Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020
Die Verordnung des Bayerische Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege tritt am 11. Mai 2020 in Kraft. Die aktuelle Verordnung finden Sie hier.

Änderung der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15. Mai 2020
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-269/
Rahmenkonzept für betriebliche Schutz- und Hygienekonzepte von Gastronomiebetrieben vom 14. Mai 2020 https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-270/

Bundesrat stimmt weiteren Corona-Hilfen zu
Gestern hatte bereits der Bundestag weitere finanzielle Stützen beschlossen, um die Auswirkungen der Corona-Krise abzumildern. Nun hat auch der Bundesrat zugestimmt.
Die neuen Hilfen umfassen unter anderem die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes: Die Bezüge sollen von derzeit generell 60 Prozent des entgangenen Nettolohns auf 70 Prozent ab dem vierten Monat und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent erhöht werden. Für Eltern steigen die Leistung zunächst auf 77 Prozent und im zweiten Schritt auf 87 Prozent. Diese Regelung gilt bis Ende des Jahres.
Zudem wird der Anspruch auf Arbeitslosengeld um drei Monate verlängert, sollte er zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember auslaufen.
Auch dem neuen Pandemieschutzgesetz stimmte der Bundesrat zu. Auf dessen Grundlage sollen die Corona-Tests künftig auch von gesetzlichen Krankenkassen gezahlt werden, wenn die Betroffenen keine Corona-Symptome aufweisen. Im Umfeld besonders gefährdeter Menschen - etwa in Pflegeheimen - soll verstärkt auf das Virus getestet werden.
Labore müssen künftig auch negative Testergebnisse offiziell melden, gleiches gilt für genesene Corona-Infizierte.
Zudem sieht das Gesetz einen Pflegebonus vom Bund über 1000 Euro vor, den die Bundesländer um 500 Euro aufstocken können. Weitere Details finden Sie hier.

12. Mai 2020

Kinderbetreuung: FAQs und neue Formulare
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit, Familie und Soziales hat neue Formulare für die Erklärung zur Berechtigung der Notbetreuung (gültig ab dem 11. Mai 2020) veröffentlicht. Weitere Informationen hierzu, sowie die aktualisierten FAQs rund um das Thema Kinderbetreuung in der Corona-Krise finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit, Familie und Soziales.
Klicken Sie bitte hier für die neuen Formulare und für die FAQs bitte hier.

BMAS stellt klar: Kurzarbeitergeld für Grenzgänger auch bei Grenzschließungen
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat eine Lücke beim Kurzarbeitergeld (KuG) geschlossen, die besonders bei denjenigen Betrieben Unsicherheit ausgelöst hatte, die Pendler aus Tschechien und Polen beschäftigen. Nach der Klarstellung des BMAS haben Grenzgänger grundsätzlich Anspruch auf Kurzarbeitergeld – unabhängig davon, ob die Grenze geschlossen ist oder nach dem Übertritt Quarantäneregeln gelten. Wichtig: Betriebe können Korrekturen einfordern, wenn Ansprüche auf KuG mit Bezug auf die bisherige Auffassung gemindert oder abgelehnt wurden, und Leistungen rückwirkend erhalten.
Weitere Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen finden Sie in den FAQs hier.

08. Mai 2020

Praxisticker Nr. 676: Wiederhochfahren im Hotel- und Gastgewerbe sowie im Tourismusbereich
Den vollständigen Praxisticker finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite hier.

07. Mai 2020

Dringender Hinweis des Bayerischen Landesamtes für Steuern
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat darauf hingewiesen, dass vermehrt Stundungsanträge unmittelbar im Rahmen der elektronischen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung gestellt werden. Dazu wird insbesondere das Textfeld genutzt, das für abweichende Angaben oder die Darlegung einer abweichenden Rechtsauffassung vorgesehen ist (Randziffern 75 und 76 des elektronischen Formulars). Dadurch werden Prüfhinweise in der Umsatzsteuerstelle generiert, während die Stundungsanträge in den Stundungs- und Erlassstellen bearbeitet werden. In diesen Fällen kommt es deshalb zu erheblichen Zeitverzögerungen bei der Bearbeitung der Stundungsanträge. 

Um die zeitnahe Bearbeitung von Stundungsanträgen zu gewährleisten, sollten diese ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen, herkömmlichen Weg – d. h. in Papierform, ggf. unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Vordrucks oder über „Mein Elster“ - gestellt werden.

Wichtige Informationen zur Möglichkeit des Ausschlusses des erteilten Lastschrifteinzugs bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt finden Sie hier.

Die Pressemitteilung zum "Antrag auf zinslose Stundung und auf Herabsetzung von Vorauszahlungen infolge des Coronavirus jetzt auch online über Mein ELSTER möglich" finden Sie hier.

Bayerisches Gesundheitsministerium veröffentlicht Richtlinien für die Gewährung eines Pflege- und Rettungskräftebonus
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat in der o. g. Bekanntmachung vom 30.04.2020 die Richtlinien für den Corona-Pflegebonus veröffentlicht. Der Bonus kann Personen gewährt werden, die in Bayern im Bereich der Langzeitpflege, der Behindertenhilfe, einem Krankenhaus, einer Rehabilitationsklinik pflegerisch oder als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungswesen tätig sind.

Die Richtlinie im Detail finden Sie hier.

Corona-Schutzschild - Steuerliche Hilfen für Unternehmen und Beschäftigte

Um Unternehmen und Beschäftigte in der Corona-Pandemie zu unterstützen, erhalten sie vielfältige steuerliche Hilfen. Am 6. Mai hat das Bundeskabinett mit dem Corona-Steuerhilfegesetz ein weiteres Paket auf den Weg gebracht.

Mit diesem Gesetz sollen folgende Regelungen gesetzlich verankert werden::

- Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld werden steuerfrei gestellt, und zwar bis zu einer Aufstockung auf 80 Prozent des Soll-Entgelts. Die Regelung gilt von Juli bis Ende 2020.
- Der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – ohne Getränke – wird für den Zeitraum Juli 2020 bis Juni 2021 von 19 auf 7 Prozent abgesenkt.
- Aufgrund europarechtlicher Restriktionen an sich nur bis Ende 2020 übergangsweise gewährte umsatzsteuerliche Privilegien öffentlicher Unternehmen (§ 2b UStG) und von Kirchengemeinden werden bis Ende 2022 verlängert.

- Im Umwandlungsgesetz wurden aufgrund der Corona-Pandemie Rückwirkungszeiträume vorübergehend von acht auf zwölf Monate verlängert. Das wird jetzt im Umwandlungssteuergesetz nachvollzogen.

Siehe hierzu auch vbw-bayern.
Weitere Details zu den konkreten steuerlichen Erleichterungen finden Sie hier auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.

05. Mai 2020

LfA-Schnellkredite starten heute!
Ab dem 5. Mai können bayerische Kleinunternehmen über ihre Hausbanken die LfA-Schnellkredite beantragen, um die Coronakrise besser zu überstehen. Der Freistaat Bayern bürgt zu 100 Prozent der Kreditsumme.

Firmen bis zu fünf Mitarbeitern erhalten maximal 50.000 Euro, bis zu zehn Mitarbeitern maximal 100.000 Euro. Corona-Soforthilfe wird von der Höchstsumme des Kredits abgezogen. Die Kreditlaufzeit beträgt fünf oder zehn Jahre. Die Zinsen sind auf jährlich drei Prozent festgelegt. Der Schnellkredit ist jederzeit rückzahlbar und es wird keine Sicherheit des Kreditnehmers gefordert. 

Alle weiteren Informationen zu den LfA-Schnellkrediten finden Sie auf der Webseite der LfA Förderbank Bayern hier.

Bei größeren Firmen ab elf Mitarbeitern greifen die Schnellkredite der deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Für eine Übersicht zur finanzielle Unterstützung für Unternehmen in der Corona-Krise klicken Sie bitte hier.

30. April 2020

Wertschätzung in der Corona-Krise: Auch Minijobber können steuerfreie Bonuszahlungen ohne Auswirkungen auf die Verdienstgrenze erhalten
Arbeitgeber können Minijobber zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 Bonuszahlungen bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Bonuszahlung zusätzlich zum Verdienst gezahlt wird und nicht etwa zum Ausbezahlen von Überstunden genutzt wird. Die steuerfreien Sonderzahlungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Wichtig ist, dass die steuerfreien Leistungen vom Arbeitgeber in den Entgeltunterlagen dokumentiert werden, damit sie später bei Betriebsprüfungen auch nachvollzogen werden können.

Was weiter zu beachten ist, wird hier im Blog der Minijob-Zentrale erklärt.

29. April 2020

Elternhilfe Corona nach § 56 Abs. 1a IfSG - Antrag auf Entschädigung bzw. Erstattung ist online
Eine neue Regelung im Infektionsschutzgesetz, die zum 30.03.2020 in Kraft getreten ist, soll finanzielle Nachteile auffangen, die entstehen, wenn Arbeitnehmer oder Selbstständige im Zuge der Corona-Krise wegen notwendig gewordener Kinderbetreuung ihrer Arbeit nicht nachgehen können.

So können Arbeitgeber und Selbstständige unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung geltend machen. In Bayern sind die Bezirksregierungen für die Entschädigungen zuständig. Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber in Vorleistung gehen, also ihren Arbeitnehmer das Entgelt fortzahlen, auch wenn diese nicht arbeiten. Ansprechperson der Arbeitnehmer sind entsprechend ihre Arbeitgeber.
Ausführliche Informationen zur Elternhilfe Corona nach § 56 Abs. 1a IfSG und den Antrag auf Entschädigung bzw. Erstattung eines Verdienstausfalls finden Sie hier.


Kurzarbeitergeld wird bei längerem Bezug gesetzlich aufgestockt
Kurzarbeitergeld (KuG) gleicht Entgeltausfälle durch Arbeitsausfälle aus. Derzeit besteht für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ein gesetzlicher Anspruch auf 60 Prozent des Nettolohns, der aufgrund der Arbeitszeitreduzierung anteilig ausfällt. Mit Kindern sind es 67 Prozent. Jetzt hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für eine bis zum Jahresende 2020 befristete und gestaffelte gesetzliche Anhebung des KuG um 10 Prozent ab dem 4. Bezugsmonat und um 20 Prozent ab dem 7. Bezugsmonat vorgelegt. Voraussetzung ist dann im jeweiligen Bezugsmonat ein Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent. Das Inkrafttreten der Regelung ist rückwirkend zum 01. März 2020 geplant.
Weitere Informationen finden Sie hier.

App: Kurzarbeit
Eine App der Arbeitsagentur unterstützt Arbeitgeber bei der Antragstellung auf Kurzarbeit, vor allem beim Versenden der Dokumente an die zuständige Arbeitsagentur.
Apple Store:  https://apps.apple.com/de/app/kurzarbeit-dokumente-senden/id1509198155
Google Play Store: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.arbeitsagentur.kurzarbeit&hl=de

27. April 2020

Schnellkredit der LfA Förderbank Bayern - Vorankündigung der Produkteinführung
Entsprechend dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung zur Unterstützung von Kleinstunternehmen, die im Zuge der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, wird in Kürze der neue LfA-Schnellkredit mit obligatorischer 100%iger Haftungsfreistellung der Hausbank eingeführt.

Antragsberechtigt in diesem neuen Programm sind erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen, Einzelunternehmer und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 10 Mitarbeitern, die über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern verfügen, seit mindestens 01.10.2019 am Markt aktiv sind sowie zum 31.12.2019 nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition einzustufen waren und zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufwiesen. Der Programmstart ist für Anfang Mai geplant.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Update: Regelungen für berufliche Grenzübertritte von und nach Tschechien
Seit dem 14. April 2020 gelten neue Bestimmungen für tschechische Staatsbürger und EU-Bürger mit Wohnsitz in Tschechien, die als Berufspendler die Grenzen nach Deutschland, Österreich, Polen und die Slowakei überschreiten. Seit dem 27. April 2020 sind zusätzliche Ausnahmen bei Vorlage eines negativen Corona-Tests möglich.
Alle Details zu den neuen Regelungen finden Sie hier.

BMF: FAQ "Corona" (Steuern)
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 24.04.2020 die FAQs zum Thema „Steuern“ im Zusammenhang mit der Corona-Krise aktualisiert. Hier finden Sie die aktuellen FAQs. 

24. April 2020

BMF-Schreiben Corona-Sofortmaßnahme: Antrag auf pauschalierte Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für 2019
Betroffene Steuerpflichtige mit Gewinn- und Vermietungseinkünften können die nachträgliche Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer für 2019 jetzt auf der Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustrücktrags (§ 10d Absatz 1 Satz 1 EStG) beantragen. Von einer Betroffenheit wird regelmäßig ausgegangen, wenn die Vorauszahlungen für 2020 bereits auf null Euro herabgesetzt wurden. 
Das Nähere regelt das BMF-Schreiben vom 24. April 2020, dass Sie hier finden.

WICHTIGER HINWEIS: Es gibt, wie in einigen Presseberichterstattungen aufgegriffen, ein Schreiben des BMF an die IHKs, Handwerkskammern und Steuerberaterkammern vom 23.04.2020, welches unter anderem ebenfalls auf die Möglichkeit hinweist, geleistete Steuervorauszahlungen zurückzuerhalten. In diesem Schreiben ist jedoch ein FEHLER unterlaufen: Fälschlicherweise wird ausgeführt, dass 15 Prozent der im Jahr 2019 gezahlten Vorauszahlungen zurückerstattet würden.

Richtig ist hingegen (wie auch im offiziellen BMF-Schreiben vom 24.04.2020 aufgeführt - siehe Link oben), dass der pauschal ermittelte Verlustrücktrag aus 2020 15 % des Saldos der maßgeblichen Gewinneinkünfte und/oder der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, welche der Festsetzung der Vorauszahlungen für 2019 zugrunde gelegt wurden, beträgt. Die Vorauszahlungen für 2019 sind unter Berücksichtigung des pauschal ermittelten Verlustrücktrags neu zu berechnen und festzusetzen.

Fristverlängerung für Lohnsteuer-Anmeldung
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 23.04.2020 das Schreiben zur Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise veröffentlicht.
Das BMF-Schreiben zum Download finden Sie hier.

Antrag auf zinslose Stundung und auf Herabsetzung von Vorauszahlungen infolge des Coronavirus jetzt auch online über Mein ELSTER möglich!
Bayern macht die steuerlichen Erleichterungen als Folge der Corona-Pandemie noch leichter zugänglich. Dazu gehören insbesondere die zinslose Stundung und die Herabsetzung von Vorauszahlungen.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.


Steuerberater in Bayern haben ab 27. April Anspruch auf Notbetreuung
Auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales heißt es unter dem Punkt  „Bereiche der kritischen Infrastruktur“, dass zu den sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur u. a. auch "Einrichtungen der Steuerberatung“" zählen.

Alle Informationen zu Voraussetzungen bzgl. eines Anspruches auf Notfallbetreuung von Kindern finden Sie auf der Seite des Ministeriums. Das Formular soll kurzfristig bereitgestellt werden. https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php

23. April 2020

Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Arbeitnehmer in Kurzarbeit dürfen vom 1. Mai bis zum Jahresende mehr dazuverdienen. Zudem wird das Kurzarbeitergeld befristet angehoben. Zusätzliche Informationen: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-by/Kurzarbeitergeld-Covid-19

Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie: Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie wird ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf sieben Prozent gesenkt. Zur Pressemitteilung des Bayerischen Finanzministers

22. April 2020

Erntehelfer und Saisonarbeitskräfte – das gilt jetzt bei kurzfristigen Minijobs
Die Erntesaison hat begonnen und in der Landwirtschaft werden dringend Arbeitskräfte benötigt. Aufgrund der Corona-Pandemie dürfen ausländische Saisonarbeitnehmer aktuell nur in begrenztem Umfang einreisen. Die Landwirtschaftsbetriebe müssen daher auf andere Arbeitskräfte zurückgreifen. Im Blog der Minijobzentrale wird erklärt, unter welchen Bedingungen Saisonarbeitskräfte als kurzfristige Minijobber und damit sozialversicherungsfrei beschäftigt werden können.


17. April 2020

Corona-FAQ-Seite des Sozialversicherungs-Informationsportals für Arbeitgeber
Das Informationsportal bietet vielfältige Informationen und individuelle Handlungsempfehlungen wie Arbeitgeber die wirtschaftliche Belastung meistern und Arbeitsplätze sichern können.

Das Bundesfinanzministerium hat seine FAQ-Steuern-Liste auf Stand 17.04.2020 aktualisiert.

Der Handelsverband Bayern hat aktuelle Informationen für Einzelhandelsunternehmen zur Lockerung der Beschränkungen hier auf seiner Internetseite veröffentlicht sowie "Empfohlene Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern und Kunden im bayerischen Einzelhandel".

Hier finden Sie die "Zweiten Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung", in der die am 16.04.2020 geänderten Ausgangsbeschränkungen geregelt sind.

16. April 2020

Beratungskostenförderung des BMWi für KMU auch bei WP/vBP mit weniger als 50 % Gesamtumsatz aus Unternehmensberatung und ein vereinfachtes Nachweisverfahren für WP/vBP!

HINWEIS: Die Fördermittel sind aufgrund der großen Nachfrage bereits ausgeschöpft. Das Förderprogramm wurde daher vorzeitig beendet.

Seit dem 3. April 2020 fördert das BMWi durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Beratungen für von der aktuellen Krise betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil.
Voraussetzung für die Förderung ist die Beratung durch einen beim BAFA registrierten Berater. Die Registrierungsanforderungen orientieren sich an gewerblichen Beratern und sind zur Sicherung der Qualität der Beratung recht hoch. Da die BAFA-Anforderungen von WP/vBP kaum zu erfüllen waren, hatte die WPK das BAFA um Prüfung gebeten, wie die Registrierung für WP/vBP erleichtert werden kann.

Mit Blick auf die strenge gesetzliche Regulierung der WP/vBP, insbesondere auch zum Qualitätssicherungssystem, sind BAFA und WPK übereingekommen, die für gewerbliche Berater notwendigen Nachweise durch eine qualifizierte Bescheinigung der WPK zu ersetzen.

Die Bescheinigung der WPK für die BAFA-Registrierung wird unter folgenden zwei Voraussetzungen umgehend erteilt:
•- Bestellung als WP oder vBP oder die Anerkennung als WPG oder BPG.
•- Selbstständige Tätigkeit (eigene Praxis, Partner, Sozius). Ausschließlich angestellte WP sind nicht selbstständig, können aber jederzeit zum Beispiel eine eigene Praxis begründen (Meldung zum Register, Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung).

Für Fragen und um die Bescheinigung zu erhalten, senden Sie bitte eine E-Mail an berufsregister@wpk.de.
Über Einzelheiten zur Förderung und zur Registrierung als Berater informiert die Internetseite des BAFA hier. Quelle: Information der Wirtschaftsprüferkammer

15. April 2020

Offenlegungs-Erleichterungen für Unternehmen wegen Corona-Krise
Anlässlich der Corona-Krise hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) mehrere entlastende Maßnahmen zu Gunsten derjenigen Unternehmen beschlossen, die ihre Jahresabschlüsse bislang nicht fristgerecht einreichen konnten.
Zur Pressemitteilung des BfJ klicken Sie bitte hier.

09. April 2020

BMF-Schreiben zu Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene
Zum Download des Schreibens klicken Sie bitte hier. Mit dem BMF-Schreiben vom 26. Mai 2020 wurde dieses ergänzt. Zum Download des Schreibens klicken Sie bitte hier.

BMF-Schreiben zu Investementsteuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie
Zum Download des Schreibens klicken Sie bitte hier.

08. April 2020

Betriebswirtschaftliche Beratung durch Steuerberater förderfähig

HINWEIS: Die Fördermittel sind aufgrund der großen Nachfrage bereits ausgeschöpft. Das Förderprogramm wurde daher vorzeitig beendet.

Von der Coronakrise betroffene KMU und Freiberufler können einen Antrag auf Förderung betriebswirtschaftlicher Beratungen stellen. Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro.
Steuerberater erfüllen die Beratereigenschaft nach der Rahmenrichtlinie (Förderung unternehmerischen Know-hows). Das BMWi hatte bereits in der Vergangenheit ausdrücklich bestätigt, dass Steuerberater grundsätzlich für Beratungen nach der Richtlinie zugelassen sind. Es kommt hier nicht darauf an, dass mehr als 50% ihrer Umsätze aus dem Bereich der Unternehmensberatung kommen müssen.

Weitere Informationen zum Thema und zur Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es in der DStV-Corona-Übersicht.

Das Schreiben des DStV an das BAFA zur Erfüllung der Qualitätsmanagementsanforderungen durch StB finden Sie im Anhang.

LfA-Schnellkredit

Die Bayerische Staatsregierung hat einen Schnellkredit für Kleinstunternehmen beschlossen. Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten können ab sofort einen Schnellkredit der LfA Förderbank Bayern beantragen. Der Kredit ergänzt die bereits erlassenen Hilfsprogramme.
Bei dem Schnellkredit wird die Hausbank zu 100 Prozent von der Haftung freigestellt. Es wird ein einheitlicher Darlehenszins von derzeit 3 Prozent p.a. erhoben.
Weitere Details finden Sie hier auf der Webseite der LfA Förderbank Bayern.

07. April 2020

Die Bundesregierung spannt einen weiteren umfassenden Schutzschirm für den Mittelstand angesichts der Herausforderungen der Corona-Krise. Auf Basis des am 03.04.2020 von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein. Den Schnellkredit können Unternehmen ab Mittwoch, den 15. April 2020, bei ihrer Hausbank beantragen. Alle Details zu den KfW-Schnellkrediten lesen Sie hier.

06. April 2020

Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Die FAQs sollen Ihnen einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten der entsprechenden Maßnahmen geben und werden regelmäßig aktualisiert.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern_Anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2

03. April 2020

Corona: Sonderregelungen für Grenzpendler geplant

Der Ausbruch der Covid-19-Pandemie stellt Grenzpendler vor besondere Herausforderungen. Sie pendeln normalerweise täglich von ihrem Wohnsitz aus in einen anderen Staat zur Arbeit. Wenn sie nun, wie von den Gesundheitsbehörden empfohlen, vermehrt ihrer Tätigkeit im Home Office nachgehen, kann dies auch steuerliche Folgen auslösen, etwa dann, wenn nach den zugrunde liegenden Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens der beiden betroffenen Staaten das Überschreiten einer bestimmten Anzahl an Tagen, an denen der eigentliche Tätigkeitsstaat nicht aufgesucht wird, zu einem teilweisen Wechsel des Besteuerungsrechts führt.

Das Bundesministerium der Finanzen will angrenzenden Staaten eine zeitlich befristete Konsultationsvereinbarung vorschlagen. Ziel ist, eine Sonderregelung zu schaffen, in der die betroffenen Beschäftigten in diesem Zeitraum so behandelt werden, als hätten sie ihrer Arbeit wie gewohnt an ihrem eigentlichen Tätigkeitsort nachgehen können. Die Covid-19-bedingte Home Office-Tätigkeit hätte damit keine steuerlich nachteiligen Folgen für die betroffenen Grenzpendler. Dies erlaubt, flexibel auf die derzeitige Ausnahmesituation zu reagieren, ohne die zugrundeliegenden Regelungen tatsächlich ändern zu müssen.

Sobald die Vereinbarung vorliegt, informieren wir Sie auf dieser Webseite.
Die vollständige Information des Bundesfinanzministeriums finden Sie hier.

UPDATE:

Kon­sul­ta­ti­ons­ver­ein­ba­rung zwi­schen der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land und der Fran­zö­si­schen Re­pu­blik vom 13. Mai 2020 Das Dokument steht hier zum Download zur Verfügung.

Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 6. Mai 2020. Das Dokument steht hier zum Download zur Verfügung. Die Vereinbarung wurde inzwischen bis zum 30. Juni 2020 verlängert: Das Dokument steht hier zum Download zur Verfügung.

Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 15. April 2020; Besteuerung von Grenzpendlern und Grenzgängern. Das Dokument steht hier zum Download zur Verfügung.

Neue Regelungen für tschechische Pendler Bitte beachten Sie, dass nur die Hinweise auf der Seite des Tschechischen Innenministeriums in englischer Sprache verbindlich sind.

Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande vom 6. April 2020. Das Dokument steht hier zum Download zur Verfügung.

Verständigungsvereinbarung zum Abkommen vom 23. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern. Das Dokument steht hier zum Download zur Verfügung.

Steuerfreie Son­der­zah­lun­gen: Anerkennung für Beschäftigte in der Corona-Krise

In der Corona-Krise werden Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von EUR 1.500 im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun  bis zu diesem Betrag Beihilfen und Unterstützungen steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. 

Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Die Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. 
Zum BMF-Schreiben klicken Sie bitte hier.

01. April 2020

Aufgrund der immer noch sehr großen Nachfrage nach Informationen zur „KfW-Cororana-Hilfe“ bietet die Kfw zusätzliche Webinare an:

02.04.20, 11 Uhr: https://www.edudip.com/de/webinar/kfw-corona-hilfe-forderkredite-fur-unternehmen-xii/106746

06.04.20, 16 Uhr: https://www.edudip.com/de/webinar/kfw-corona-hilfe-forderkredite-fur-unternehmen-xiii/106754

07.04.20, 16 Uhr: https://www.edudip.com/de/webinar/kfw-corona-hilfe-forderkredite-fur-unternehmen-xiv/106758

08.04.20, 16 Uhr: https://www.edudip.com/de/webinar/kfw-corona-hilfe-forderkredite-fur-unternehmen-xv/106762

Die Einwahldaten erhalten Sie mit der Bestätigungsmail im Anschluss an die Anmeldung. 
Wichtig: Eine Teilnahme mit dem Internet Explorer ist nicht möglich!

31. März 2020

Erhöhung der Soforthilfen und Online-Antrag

Anträge auf die Corona-Soforthilfe des Freistaates Bayern und der Bundesregierung können ab sofort über ein einheitliches Online-Formular gestellt werden. Wenn Sie von den höheren Konditionen des Bundes- und Landesprogramms profitieren wollen, stellen Sie bitte einen neuen elektronischen Antrag.

Das Formular für den Online-Antrag finden Sie hier.

Falls Sie schon einen Antrag gestellt haben (unabhängig davon, ob Sie schon einen Bescheid oder eine Auszahlung erhalten haben), kreuzen Sie dies bitte im elektronischen Antragsformular an.
ACHTUNG: Anträge, die per PDF oder per Post an die Bewilligungs­behörden gesendet werden, werden ab sofort nicht mehr bearbeitet.


Neue Bekannmachung des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (StMFH):

Auf Antrag kann für jeden von der Pandemie Betroffenen, die Abgabefrist für Steueranmeldungen, die bis zum Ablauf des 10. April 2020 einzureichen sind, um bis zu zwei Monate verlängert werden. Den hierzu nötigen Antrag finden Sie zum Download auf den Seiten Ihres Finanzamts.

Für weitere Informationen und einen aktuellen Überblick über Steuererleichterungen für Betroffene klicken Sie bitte hier.

30. März 2020

Corona-Soforthilfe des Bundes kann noch nicht beantragt werden

Anträge auf das angekündigte Soforthilfe-Programm des Bundes können nicht mit dem Formular für die bayerische „Soforthilfe Corona“ beantragt werden. Geschieht das doch, werden die Anträge nicht bearbeitet. Das Antragsformular für das Bundesprogramm wird in Kürze digital online gestellt. Daran wird derzeit mit Hochdruck gearbeitet. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Anträge können dann bis spätestens 31.05.2020 gestellt werden.

Die Regierung von Oberbayern, die für die oberbayerischen Anträge auf Soforthilfe für Unternehmen und Freiberufler zuständig ist, hat eine FAQ-Liste zu den Soforthilfe-Anträgen auf ihrer Internetseite veröffentlicht:  https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/themen_gesundheit_verbraucherschutz/faqs-soforthilfe-corona/index.html

27. März 2020

Übersicht bundesweite Hilfen für Freiberufler

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat eine aktuelle Übersicht der bundesweiten Hilfen für Freiberufler in der Coronakrise zur Verfügung gestellt. Das PDF-Dokument finden Sie im Anhang.

26. März 2020

Ausweitung der Fristverlängerungen für Abgabe von Steuererklärungen durch Steuerberater 

Für durch die Corona-Pandemie Betroffene (z. B. durch eine Pandemiebedingte angespannte Personalsituation) gilt ab sofort folgende Regelung: Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2018

Sind Angehörige der steuerberatenden Berufe mit der Erstellung der Steuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2018 beauftragt, kann Fristverlängerungsanträgen – auch rückwirkend vom 1. März 2020 an – bis längstens 31. Mai 2020 stattgegeben werden. Der Antrag muss schlüssig begründet werden. Die Anträge sollen schnell und unbürokratisch bearbeiten werden, um von der Krise Betroffenen bestmöglich zu unterstützen. Verspätungszuschläge werden für die Zeit der Fristverlängerung nicht erhoben. Bereits für diesen Zeitraum festgesetzte Verspätungszuschläge werden auf Antrag erlassen.
Für die Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat klicken Sie bitte hier.

Zur Übersicht über alle steuerlichen Maßnahmen für Corona-Betroffene

25. März 2020

SV-Beiträge - Beitragsstundungen erst dann, wenn alle Hilfen genutzt sind

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen kündigt in einem Rundschreiben die erleichterte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen an. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Maßnahmen aus dem Hilfspaket zügig greifen, sodass die Erleichterung der Stundung auf die Monate März und April begrenzt werden soll. Eine Stundung der Beiträge zu den erleichterten Bedingungen ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind. Hier geht es zur Pressemitteilung des GKV Spitzenverband. Die Rundschreiben dazu haben wir im Anhang eingestellt. Eine Stundung ist nur noch für den Monat April möglich, da die Antragsfrist für März am 26.3. abgelaufen ist. FAQ - Fragen und Antworten vom 26.3.

Positivliste des Gesundheitsministeriums - keine Kanzleischließungen für Steuerberater

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat in einer Positivliste Branchen definiert, die nicht durch Schließungen aufgrund der Allgemeinverfügungen der Bayerischen Staatsregierung betroffen sind. Steuerberaterkanzleien sind dort als notwendig eingestuft worden. In der Positivliste wird zwar ausdrücklich klargestellt, dass die Aufführung nicht als Feststellung der Systemrelevanz dieser Branchen zu verstehen ist, trotzdem ist dies eine Anerkennung der besonderen Bedeutung der Leistungen der Steuerberater für ein funktionierendes Wirtschafts- und Gesellschaftsleben.  Für die vollständige Positivliste klicken Sie bitte hier.

24. März 2020

Webinar der KfW Corona-Hilfe: Förderkredite für Unternehmen

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket (in der Presse auch „Milliarden Schutzschild“ genannt) beschlossen, mit dem Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Der KfW kommt die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die KfW wird dazu die Zugangsbedingungen und Konditionen von Krediten für Unternehmen deutlich verbessern. Welche Maßnahmen die KfW derzeit konkret anbietet und wie sie beantragt werden können, darüber informiert Sie die KfW in Webinaren, die jeweils von 16:00 Uhr bis 16:45 Uhr statt finden. 

Für die Anmeldung zu einem bestimmten Datum klicken Sie bitte hier.

Die Anmeldung erfolgt dann in wenigen selbst erklärenden Schritten.

Alternativ können Sie sich per Telefon dazu schalten. Die Einwahldaten erhalten Sie mit der Bestätigungsmail im Anschluss an die Anmeldung. 
Wichtig: Eine Teilnahme mit dem Internet Explorer ist nicht möglich!

23. März 2020

Finanzielle Hilfen zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie

Hier geht es zu den aktuellen Informationen des Bundesfinanzministeriums zu den unterschiedlichen finanziellen Hilfen – für Freiberufler und Solo-Selbständige, Unternehmen aller Größen sowie für Beschäftigte.

Ausgangsbeschränkungen: Dürfen Anwälte oder Steuerberater noch Mandanten beraten?

Berufliche Tätigkeit ist erlaubt. Kanzleien können weiterhin arbeiten und z. B. telefonisch Beratung leisten. Zwischen Kollegen ist der Mindestabstand von 1,5 m sicherzustellen. Als Mandant kann man geöffnete Kanzleien nur noch in dringenden und unaufschiebbaren Fällen aufsuchen. Auch Notariate sollten nur nach vorheriger Terminabsprache und nur in dringenden und unaufschiebbaren Fällen aufgesucht werden.
https://www.bayern.de/service/informationen-zum-coronavirus/faq-zur-ausgangsbeschraenkung/


Bayern zahlt Unternehmen auf Antrag bereits geleistete Umsatzsteuersondervorauszahlungen wieder zurück

Hier geht es zur Pressemitteilung: https://www.stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/24153/index.htm

Wichtiger Hinweise zur Antragstellung und zu Auswirkungen auf Dauerfristverlängerung?
Der einfachste und schnellste Weg der Antragstellung zur Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2020 besteht in der Übermittlung einer berichtigten Anmeldung via ELSTER entsprechend des Vordrucks „USt 1 H“ (Wert 1 in Zeile 22) mit dem Wert „0“ in der Zeile 24. Die Übermittlung einer berichtigten Anmeldung hat keine Auswirkung auf eine gewährte Dauerfristverlängerung nach § 46 UStDV, diese bleibt unverändert bestehen. Anleitung

KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen

Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind und einen Kredit benötigen, können ab sofort bei ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren.
Jeder Antrag wird mit Hochdruck bearbeitet, um so schnell wie möglich zu helfen.
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

20. März 2020
Praxisticker Nr. 671: Branchenbezogene Informationsseiten zu Corona im Internet
Den Newsletter finden Sie im Anhang.

Das Antragsformular „Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus“ wurde modifiziert

Insbesondere ist nun auch ein Feld für die Angabe der Telefonnummer zwecks etwaiger Rückfragen enthalten. Selbstverständlich wird auch das bisherige Muster weiter angenommen und bearbeitet.

Direktlink zum Dokument: https://www.finanzamt.bayern.de?doc=104449

Ergänzende Hinweise des FA Bayreuth finden Sie im Anhang.

19. März 2020
BMF-Schreiben Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus

Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen zinslos zu stunden.

BMF-Schreiben: Ge­wer­be­steu­er­li­che Maß­nah­men zur Be­rück­sich­ti­gung der Aus­wir­kun­gen des Co­ro­na­vi­rus 

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19. März 2020

18. März 2020
Auf der Webseite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums ist jetzt das Antragsformular für die Corona-Soforthilfe verfügbar. Anträge können ab 18.03.2020 gestellt werden und Auszahlungen sind noch in der gleichen Woche möglich.

https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Liquiditätshilfe durch Kredite und Risikoübernahmen der LfA Förderbank Bayern
Die LfA hilft Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise mit Krediten und Risikoübernahmen. Voraussetzung für die Unterstützung der Unternehmen ist ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell und die Bereitschaft der Hausbanken, die LfA-Förderangebote in die Gesamtfinanzierung einzubinden.

Unternehmen, die eine Finanzierung aus den nachfolgenden Programmen nutzen möchten, wenden sich bitte an ihre Hausbank, bei der die LfA-Kredite beantragt und ausbezahlt werden.
https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php

Aufgrund der aktuellen Krise schicken viele Kanzleien ihre Mitarbeiter ins Home Office.

Hier gibt es Informationen des BSI zur IT-Sicherheit im Home Office: ttps://www.bsi.bund.de/DE/Presse/Kurzmeldungen/Meldungen/Empfehlungen_mobiles_Arbeiten_180320.html

Unter nachfolgendem Link finden Sie einen gut geschriebenen und kostenlosen Home Office Guide.  https://t3n.de/guides/corona-home-office-guide/

Servicezentren der Bayerischen Finanzämter schließen vorsorglich, die Steuerverwaltung bleibt voll in Betrieb. https://www.stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/24144/index.htm

KPMG Law hat einen Überblick über die häufigsten rechtlichen Fragestellungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und ihrer rechtlichen Einschätzung zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass sich die Einschätzung von KPMG Law nur auf deutsches Recht bezieht.
https://kpmg-law.de/mandanten-information/coronavirus-aktuelle-fragen-und-antworten-auf-einen-blick/

Eingeschränkte Tätigkeit des Bundesverwaltungsgerichts ab dem 18. März 2020
Das Bundesverwaltungsgericht schränkt seine Tätigkeit vom 18. März 2020 bis voraussichtlich 19. April 2020 aus Gründen des Gesundheitsschutzes ein, nachdem sich die Coronavirus-Infektion von mehreren Beschäftigten bestätigt hat. 
https://www.bverwg.de/pm/2020/16

17. März 2020
Steuererleichterungen

Vordruck zu Beantragung von Steuererleichterungen

Das Vordruckmuster wird auch auf der Startseite des Bayerischen Landesamt für Steuern (BayLfSt) mit weiteren Erläuterungen zur Verfügung gestellt: https://www.finanzamt.bayern.de/LfSt/default.php?f=LfSt&c=n&d=x&t=x

Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) bzw. Säumniszuschläge werde bis zum 31.12.2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sei.
https://wts.com/de-de/publishing-article/20200316-bmf-bmwi-massnahmenpaket-corona~publishing-article?language=de

Um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in finanzielle Schieflage geraten und Liquiditätshilfe in Anspruch nehmen wollen, soll die Insolvenz-Antragspflicht bis 30.09.2020 ausgesetzt werden. Eine entsprechende Regelung bereitet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vor:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/031620_Insolvenzantragspflicht.html

Unterstützung für betroffene Unternehmen des Bayerischen Wirtschaftsministeriums: https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/

Härtefallfonds Corona
Die Bayerische Staatsregierung wird ein Soforthilfeprogramm einrichten, das sich an Betriebe richtet, die von der Coronakrise besonders geschädigt wurden.

Antragsberechtigte: Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.

Sollte es sich um ein verbundenes Unternehmen handeln, ist hinsichtlich des Liquiditätsengpasses auf das Gesamtunternehmen abzustellen. Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Antragssteller an Eides statt versichert, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht hat.

Beantragung: Weitere Informationen zur Förderung und das Antragsformular finden Sie jetzt hier: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Zu bayerischen Härtefallfonds plant jetzt auch Finanzminister Scholz (bundesweite) Notfallfonds für KMU einzurichten:
https://www.handelsblatt.com/dpa/wirtschaft-handel-und-finanzen-virus-scholz-kuendigt-notfallfonds-fuer-mittelstaendische-wirtschaft-an/25650954.html

„Neben der Ausweitung der Kurzarbeit und unbegrenzten Liquiditätshilfen werde die Regierung "jetzt präzise Instrumente entwickeln, mit denen wir gezielt den Branchen helfen, denen die Aufträge wegbrechen oder die durch die Schutzmaßnahmen stark beeinträchtigt werden", sagte Scholz dem Handelsblatt in einem Interview. Er arbeite an einem Notfallfonds, der sich an kleinere und mittelständische Unternehmen richte.“

Finanzielle Unterstützungsangebote
Betroffenen Unternehmen stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus die Darlehensprodukte der LfA Förderbank Bayern, die Darlehensprodukte der KfW sowie verschiedene Bürgschaftsprogramme zur Verfügung. Der Freistaat Bayern stellt mit einer Erhöhung der Rückbürgschaften sicher, dass die LfA Förderbank Bayern zusätzliche Risiken übernehmen kann.

Ziel der Finanzierungshilfen: Primäres Ziel ist die Bereitstellung zusätzlicher Liquidität, die es den Unternehmen ermöglicht, die schwierige Zeit zu überbrücken und sich zu stabilisieren.

Finanzierungsvoraussetzung: Voraussetzung für die Unterstützung der Unternehmen ist ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell und die Bereitschaft der Hausbanken, die nachfolgenden Angebote in die Gesamtfinanzierung einzubinden.

Ihr Weg zu den Finanzierungshilfen: Erster Ansprechpartner für die finanziellen Unterstützungsangebote der LfA Förderbank Bayern, der KfW sowie der Bürgschaftsbank Bayern GmbH (BBB) ist grundsätzlich Ihre Hausbank – sie berät und beantragt die finanziellen Hilfen bei LfA und BBB. Bitte sprechen Sie daher zuerst mit Ihrer Hausbank.

Kurzarbeit
Wird in Folge des Coronavirus eine vorübergehende Reduzierung der üblichen Arbeitszeiten notwendig, können betroffene Betriebe bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen.

Darüber hinaus werden – wie von Bayern gefordert – erweiterte Kurzarbeitsregelungen umgesetzt. Im Einzelnen soll es folgende Erleichterungen geben:

  • Das Erfordernis, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft vom Arbeitsausfall betroffen ist, wird auf eine Schwelle von 10 Prozent abgesenkt.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge werden vollständig von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird teilweise oder vollständig verzichtet.
  • Auch Leiharbeitnehmer können Kurzarbeitergeld beziehen.
  • Wie bereits am 29. Januar 2020 von der Bundesregierung beschlossen, soll im gleichen Zug eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldbezugs von 12 auf 24 Monate ermöglicht werden.

Alle Informationen zum Kurzarbeitergeld, ihre zuständige Arbeitsagentur sowie eine Online-Anzeige- bzw. eine Antragsfunktion finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus.

Zwei neue (Stand 25.03.2020) Videos der Bundesagentur für Arbeit informieren grundsätzlich zu den Voraussetzungen und zum Verfahren bei der  Beantragung von Kurzarbeitergeld:

eServices Arbeitgeberleistung: Kurzarbeitergeld Teil 1 - Voraussetzungen: Video Voraussetzungen
eServices Arbeitgeberleistung: Kurzarbeitergeld Teil 2 - Verfahren: Video Verfahren

Ein FAQ-Merkblatt auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums beantwortet viele Fragen zur Kurzarbeit https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/kug-faq-kurzarbeit-und-qualifizierung.pdf?__blob=publicationFile&v=7

Eine umfangreiche Ausfüllhilfe der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft als Video und Broschüre gibt es hier: https://www.vbw-bayern.de/vbw/ServiceCenter/Corona-Pandemie/Kurzarbeitergeld/Ausf%c3%bcllhilfe-zum-Antrag-f%c3%bcr-Kurzarbeitergeld.jsp?shortcut

Fragen und Antworten zu Kurzarbeitergeld verständlich und sehr gut erklärt, liefert dieser Link:
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/fragen-und-antworten-zum-kurzarbeitergeld-kug 
Hier wird auch auf die Situation von Auszubildenden eingegangen.

Steuerstundung
Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer können gestundet sowie Vorauszahlungen der Gewerbesteuer auf null gesetzt werden.

Bis zu einer etwaigen bundeseinheitlichen Regelung gilt Folgendes: Auf die üblichen Stundungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat können die Finanzämter im konkreten Einzelfall teilweise oder ganz verzichten, wenn glaubhaft gemacht wird, dass für die fehlende Liquidität die Corona-Epidemie ursächlich ist. Bitte sprechen Sie zu diesen Möglichkeiten mit ihrem zuständigen Finanzamt.

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/IfSG.pdf

Bitte bleiben Sie gesund!
Ihr LSWB

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