Der Regierungsentwurf des Forschungszulagengesetzes: Da geht noch mehr!

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung ist da. Der DStV hat bereits vor der öffentlichen Anhörung mit MdB Dr. Thomas de Maizière gesprochen. Dabei schlug der DStV etliche Änderungen vor, um die Förderung für kleine und mittlere Unternehmen attraktiver zu machen. Eine steuerliche Forschung und Entwicklung (FuE) ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nur interessant, wenn sie mindestens drei Kriterien erfüllt: Sie muss möglichst bürokratiearm sein. Die  Unternehmen müssen finanziell planen können. Und das Geld muss an denjenigen gehen, der das Forschungsrisiko trägt.
Der von der Bundesregierung veröffentlichte Entwurf eines Forschungszulagengesetzes (BT-Drs. 19/10940) hat in diesen Punkten noch Schwächen. Der DStV hat daher mit dem zuständigen Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, MdB Dr. Thomas de Maizière, Mitte Juli erörtert, wie diese behoben werden  könnten. Außerdem hat er seine Vorschläge dem Finanzausschuss des Bundestags übermittelt, der am 9.9.2019 eine öffentliche Anhörung durchführt (Stellungnahme S 10/19).

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