DStV erfolgreich: Berufsstand erhält erweiterte Befugnisse vor den Verwaltungsgerichten

In Fragen der Corona-Hilfen erhalten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer künftig die Befugnis, ihre Mandanten vor den Verwaltungsgerichten zu vertreten. Eine entsprechende Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hat der Deutsche Bundestag am 10. Juni 2021 beschlossen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt dies. Er hatte sich für die Gesetzesänderung stark gemacht.

Mit der Einfügung eines neuen § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3a VwGO wird die verwaltungsgerichtliche Vertretungsbefugnis, die bislang allein für Abgabenangelegenheiten bestand, ausdrücklich auch auf die Vertretung zu den Corona-Hilfen ausgeweitet. Zuvor hatte sich bereits der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages für diese Anpassung ausgesprochen. Er betonte in seiner Beschlussempfehlung, dass bei den prüfenden Dritten von einer besonderen Kenntnis der Hilfsprogramme auszugehen sei. Deshalb sprächen Gründe der Verfahrensökonomie dafür, diese Expertise auch in die verwaltungsgerichtlichen Verfahren einzubringen.

Der DStV hatte sich in Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsministerium für eine entsprechende Ausweitung des gesetzlichen Befugnisrahmens für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eingesetzt, die als prüfende Dritte ihre Mandanten im Antragsverfahren zu den staatlichen Hilfsprogrammen unterstützen. Flankiert wurde diese Forderung durch ein Schreiben des DStV-Präsidenten Harald Elster an die zuständigen Entscheidungsträger im Deutschen Bundestag (DStV-Information vom 11.5.2021).

Die neue Regelung wird unmittelbar mit Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.