DStV plädiert im Hauptausschuss des Bundestags für Fristverlängerungen

Im November 2021 hat sich der Hauptausschuss unter Vorsitz von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) – bis zur Konstituierung der ständigen Fachausschüsse – gebildet. Eine der ersten Ausschusshandlungen: Die Durchführung der Anhörung zu einem steuerlichen Gesetzentwurf der geschäftsführenden Bundesregierung. Das breite DStV-Engagement zur Entlastung des steuerberatenden Berufsstands setzte sich fort. 

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) war als Sachverständiger zur öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht (BT-Drs. 20/12) eingeladen. Bereits im Vorfeld des Hearing hatte der Verband seine Anregungen zum Gesetzentwurf in der DStV‑Stellungnahme S 10/21 an die Ausschussmitglieder herangetragen.

DStV kritisiert Rasanz des Gesetzesverfahrens
Die im Gesetzentwurf geplanten Steueränderungen für sog. pauschalierende Landwirte stießen bei den Sachverständigen überwiegend auf Kritik und Unverständnis. Der DStV beurteilte u.a. die Kurzfristigkeit des Gesetzesverfahrens als kritisch. Zwar sei der Handlungsbedarf angesichts der Mahnungen des Bundesrechnungshofes und des schwebenden EU-Beihilfeverfahrens unbestritten. Die Vorlaufzeit, um insbesondere die Buchhaltung, die Rechnungslegungsdokumente sowie Dauerverträge auf den zum 1.1.2022 geänderten Steuersatz umzustellen, sei jedoch deutlich zu knapp bemessen.

Generell lasse das zeitliche Gerüst des Gesetzesvorhabens stark daran zweifeln, dass die Hinweise aus der Praxis hinreichend und ausgewogen in die Beratungen einfließen könnten. Bereits für den Referentenentwurf habe das BMF nur einen Zeitraum von 24 Stunden zur Stellungnahme gewährt. Darin sei ein Verstoß gegen den Grundsatz einer rechtzeitigen Übermittlung von Entwürfen an die Fachkreise, wie in § 47 der Geschäftsordnung der Bundesministerien festgelegt, zu sehen. Umso mehr sei es nun geboten, die Anmerkungen aus dem Kreis der Betroffenen zu berücksichtigen – rief der DStV die Parlamentarier auf.

DStV fordert Entschärfung des zeitlichen Rahmenplans für Steuerberater

Während das parlamentarische Verfahren der pauschalierenden Landwirte quasi im Schweinsgalopp durchgezogen wurde, kommt der steuerberatende Berufsstand erneut in zeitliche Bedrängnis. DStV-Geschäftsführerin Mein wies – in Anknüpfung an den an die zuständigen Bundesministerien und maßgeblichen politischen Entscheidungsträger der Bundestagsfraktionen gerichteten Brandbrief von DStV-Präsident Lüth – daher in ihrem Schlussplädoyer zur Anhörung noch einmal nachdrücklich auf die herannahende Fristenflut im kommenden dreiviertel Jahr hin.

Vor allem kleine und mittlere Steuerberatungskanzleien stehen mit den individuellen Schlussrechnungen zu den Corona-Wirtschaftshilfen und den Grundsteuer-Feststellungserklärungen zur Umsetzung der Grundsteuerreform erneut einer massiven Welle an temporären Zusatzaufgaben gegenüber. Um auch diese Päckchen in gewohnter Qualität abarbeiten zu können, bedarf es dringend weiterer Fristanpassungen, wie u.a. die Verlängerung der Frist für die Steuererklärungen 2020 bis Ende August 2022.

Der Gesetzentwurf passierte trotz der Kritik der Sachverständigen den Bundestag. Mit einer Zustimmung des Bundesrats ist noch in diesem Jahr zu rechnen.