DStV und ETAF Stellungnahmen zur Konsultation der EU-Kommission für eine Besteuerung der Digitalwirtschaft

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat Ende Dezember 2017 an der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission (GD TAXUD) zu einer fairen Besteuerung der digitalen Wirtschaft teilgenommen (E 01/18). Des Weiteren hat die European Tax Adviser Federation (ETAF) eine mit dem DStV und den übrigen Mitgliedsverbänden abgestimmte Eingabe an die EU-Kommission übermittelt.

Die Reformbemühungen zur Besteuerung der Digitalwirtschaft sind in ihre entscheidende Phase eingetreten. Anfang Dezember 2017 kündigte der zuständige Kommissar für Steuern und Zölle, Pierre Moscovici, einen ausgearbeiteten Gesetzesentwurf, zur Einführung eines Besteuerungsmodells für die Digitalwirtschaft für das Ende des 1. Quartals 2018 an. Somit bleibt der EU-Kommission nur ein kurzer Zeitrahmen für die Ausarbeitung des Entwurfs.

Die nun durchgeführte öffentliche Konsultation der EU-Kommission soll dazu beitragen, einen umfangreichen Gesetzesvorschlag für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft auszuarbeiten. Das Ziel der EU-Kommission ist es durch eine fairere und wirksamere Besteuerung die öffentlichen Einnahmen zu stützen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen zu gewährleisten. Auch möchte die EU-Kommission durch eine effiziente Besteuerung den digitalen Binnenmarkt fördern.

Festzuhalten ist jedoch, dass es sich in dem angekündigten Gesetzesvorschlag lediglich um kurzfristige Lösungen für die aktuellen Probleme der Besteuerung der Digitalwirtschaft handelt. Man möchte hierdurch vermeiden, dass in der verbleibenden Zeit, bis eine langfristige Lösung für die Besteuerung der Digitalwirtschaft auf europäischer Ebene gefunden und umgesetzt ist, Steuern an den Finanzverwaltungen der Mitgliedstaaten vorbeigeführt werden können.

Der DStV begleitet seit Veröffentlichung des EU Aktionsplans zur Gestaltung eines effizienten Steuersystem für den Digitalen Binnenmarkt (COM(2017)547 final) die Initiativen auf europäischer Ebene, um durch einen möglichst frühen und hochwertigen Austausch mit den europäischen und nationalen Institutionen sicherzustellen, dass seine Mitglieder über relevante Entwicklungen informiert werden und um durch seine Expertise zu nachhaltigen Regelegungen beizutragen. Hierzu hatte der DStV bereits am 18.10.2017 durch die Eingabe E 08/17 seine ersten Bewertungen und Bedenken zu Begriffsbestimmungen und den vorgeschlagenen Besteuerungsmodellen der EU-Kommission mitgeteilt.