E-Rechnung: Finales BMF-Schreiben veröffentlicht
Ab dem 01.01.2025 tritt in Deutschland eine grundsätzliche Pflicht zur Nutzung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) im Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmen in Kraft. Das Bundesministerium der Finanzen hat nun das finale Schreiben zur Anwendung der neuen E-Rechnung veröffentlicht.
Das Schreiben behandelt unter anderem folgende Themen:
- Definition der Begriffe „Elektronische Rechnung“ und „Sonstige Rechnung“
- Pflicht zur Ausstellung von Rechnungen
- Zulässige E-Rechnungsformate
- Umfang und Inhalt einer E-Rechnung
- Übermittlung und Empfang von E-Rechnungen
- Schluss- oder Restrechnungen nach Voraus- oder Anzahlungsrechnungen
- Korrektur von Rechnungen
- Regelungen für juristische Personen des öffentlichen Rechts
- E-Rechnung und Vorsteuerabzug
- Aufbewahrungspflichten
- Übergangsregelungen
Um Sie optimal auf die Umstellung vorzubereiten, bieten wir Seminare zur neuen E-Rechnung an. Zusätzlich haben wir im aktuellen LSWB-Magazin viele Informationen und im Praxisticker Nr. 33 vom 6. September Muster für Mandantenschreiben bereitgestellt.