E-Rechnung: Finales BMF-Schreiben veröffentlicht

Ab dem 01.01.2025 tritt in Deutschland eine grundsätzliche Pflicht zur Nutzung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) im Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmen in Kraft. Das Bundesministerium der Finanzen hat nun das finale Schreiben zur Anwendung der neuen E-Rechnung veröffentlicht.

Das Schreiben behandelt unter anderem folgende Themen:

  • Definition der Begriffe „Elektronische Rechnung“ und „Sonstige Rechnung“
  • Pflicht zur Ausstellung von Rechnungen
  • Zulässige E-Rechnungsformate
  • Umfang und Inhalt einer E-Rechnung
  • Übermittlung und Empfang von E-Rechnungen
  • Schluss- oder Restrechnungen nach Voraus- oder Anzahlungsrechnungen
  • Korrektur von Rechnungen
  • Regelungen für juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • E-Rechnung und Vorsteuerabzug
  • Aufbewahrungspflichten
  • Übergangsregelungen

Um Sie optimal auf die Umstellung vorzubereiten, bieten wir Seminare zur neuen E-Rechnung an. Zusätzlich haben wir im aktuellen LSWB-Magazin viele Informationen und im Praxisticker Nr. 33 vom 6. September Muster für Mandantenschreiben bereitgestellt.