Einigung im EU-Rat über Anti-Geldwäsche-Behörde

Der EU-Rat will die Befugnisse der neuen Anti-Geldwäsche-Behörde gegenüber den nationalen Aufsichtsbehörden absenken. Damit folgt er den Forderungen der German Tax Advisers und der ETAF.

Am Abend des 29.6.2022 erzielte der EU-Rat eine teilweise Einigung über die geplante Verordnung COM/2021/421 zur Schaffung einer neuen europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA (für: Anti-Money Laundering Authority).

Nach dem Willen der EU-Mitgliedstaaten sollen die Befugnisse der AMLA im Bereich des sog. Nicht-Finanzsektors wesentlich eingeschränkt werden. Zum Nicht-Finanzsektor zählt auch der Berufsstand als Verpflichteter nach dem noch geltenden Geldwäsche-Gesetz.[1]  

Die EU-Kommission sieht in Artikel 32 ihres Verordnungsvorschlags in bestimmten Fällen ein Weisungsrecht gegenüber den nationalen Aufsichtsbehörden vor. Der EU-Rat will der AMLA anstelle des Weisungsrechts nun lediglich die Befugnis einer unverbindlichen Empfehlung zugestehen.

Die Position des EU-Rats entspricht den Forderungen der German Tax Advisers und des gemeinsamen europäischen Dachverbands ETAF (European Tax Adviser Federation), die im Vorschlag der EU-Kommission einen unverhältnismäßigen Eingriff, sowohl in die nationalen Aufsichtsstrukturen der Mitgliedstaaten als auch in das Selbstverwaltungsrecht des Berufsstands sahen. Die German Tax Advisers und die ETAF hatten sich in den vergangenen Monaten deshalb vehement für die Streichung des Weisungsrechts ausgesprochen.

Der DStV begrüßt diese Entwicklung und freut sich, dass der EU-Rat den Forderungen der German Tax Advisers und der ETAF nun gefolgt ist.
Außerdem verständigte sich der EU-Rat darauf, die Befugnisse der AMLA im Bereich des Finanzsektors zu erweitern und etwa auch Anbieter von Krypto Assets in das Aufgabenfeld miteinzubeziehen.

Noch keine Einigung besteht im EU-Rat dagegen über den Sitz der künftigen AMLA. Hier bemühen sich gleich mehrere Mitgliedstaaten um einen Zuschlag, darunter auch Deutschland mit dem Standort Frankfurt.

Nach der Sommerpause wird das EU-Parlament als zweiter europäischer Gesetzgeber die Verhandlungen über den Verordnungsvorschlag aufnehmen. Das EU-Parlament gilt als Verfechter einer Stärkung von Befugnissen der AMLA. Im weiteren Verlauf werden EU-Rat und EU-Parlament im sog. Trilog-Verfahren dann über eine Einigung debattieren.  

[1] Die Verpflichtungen nach derzeitigen Geldwäschegesetz sollen in Zukunft in einer europäischen Anti-Geldwäsche-Verordnung geregelt werden.