Empfehlungen zur Belegvorlage für Steuererklärungen ab dem VZ 2017

Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gilt für Steuererklärungen ab dem VZ 2017 die sog. Belegvorhaltepflicht. Diese besagt, dass Belege grundsätzlich nicht mehr zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht, sondern nur noch für etwaige Beleganforderungen vorgehalten werden müssen. Zur Vermeidung einer Vielzahl von Rückfragen und Beleganforderungen hat die bayerische Steuerverwaltung zusammen mit den Steuerberaterkammern München und Nürnberg sowie der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe Empfehlungen zur Belegvorlage für Angehörige der steuerberatenden Berufe im Sinne der §§ 3 und 4 StBerG erarbeitet. Sie finden die Empfehlungen im vollständigen Praxistickertext Nr. 580.