FA Memmingen informiert: zulässigen Quote der Vorabanforderung erschöpft

Das Finanzamt Memmingen hat LSWB-Zweigstellenleiter Reinhold Sommer informiert, dass im Rahmen der zulässigen Vorabanforderung von Steuererklärungen 2018 das Amt die zulässige Quote von 10 % ausschöpft und damit Mitte September bei den Kollegen 2513 Fälle sprich Steuernummern vorab anfordern wird. Diese angeforderten Fälle sind dann mit einer Abgabefrist bis spätestens Mitte Januar versehen, und eingereicht sein. Für diese Fälle wird es schwerlich noch Fristverlängerungen geben. Dieses Thema wird sicher auch bei der geplanten Klimatagung am 21.11.2019 noch einmal zur Sprache kommen.

Zur Vorbereitung der Klimatagung findet zwischen den Amtsleitern und Herrn Sommer bereits am 25.09.2019 ein Besprechungstermin statt. Falls Sie gerne Themen für die Agenda einreichen möchten, dann übersenden Sie Ihre Vorschläge bitte bis spätestens 20.09.2019 direkt an Zweigstellenleiter Reinhold Sommer (mailto: reinhold.sommer@ecovis.com).